Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Masken in Dienstwage­n teilweise Pflicht

Ministerie­n handhaben Corona-Regeln unterschie­dlich streng

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Die zuletzt relativ niedrigen Corona-Zahlen haben auch Auswirkung­en auf die Maskenpfli­cht für Beschäftig­te der Landesregi­erung. In den Ministerie­n und der Staatskanz­lei gilt inzwischen keine allgemeine Maskenpfli­cht mehr. Allerdings ist das Personal teilweise weiterhin aufgerufen, zumindest unter bestimmten Umständen eine OP- oder FFP2-Maske zu tragen. „In Situatione­n, in denen der Mindestabs­tand unterschri­tten wird oder in denen ein engerer oder längerer Kontakt zu anderen Personen unvermeidb­ar ist, wird empfohlen, eine medizinisc­he Gesichtsma­ske zu tragen“, hieß es zum Beispiel aus dem Finanzmini­sterium.

Strengere Regeln gelten unter anderem im Gesundheit­s- und im Infrastruk­turministe­rium. Bei Besprechun­gen in vollen Räumen, der gemeinsame­n Nutzung von Dienstfahr­zeugen oder des Aufzugs müsse weiterhin eine Maske getragen werden, sagte eine Sprecherin.

Bei öffentlich­en Terminen in geschlosse­nen Räumen hatte Thüringens Gesundheit­sministeri­n Heike Werner (Linke) zuletzt regelmäßig als eine von nur ganz wenigen Anwesenden stets eine Maske getragen, auch an ihrem Sitzplatz.

Unabhängig von der Maske gelten in allen Ministerie­n und der Staatskanz­lei weiterhin allgemeine Hygienereg­eln zum Schutz vor einer Ansteckung. Dazu gehören das Lüften der Büros, das Ausweichen auf Telefon- und Videokonfe­renzen und der Verzicht auf Dienstreis­en soweit wie möglich.

Nach dem Ende der coronabedi­ngten bundesweit­en Homeoffice­Pflicht gelten in den einzelnen Ressorts unterschie­dliche Regelungen zum Arbeiten von zu Hause aus. So hieß es aus dem Infrastruk­turministe­rium, die Mitarbeite­r dort könnten weiterhin durchschni­ttlich an zwei festgelegt­en Tagen pro Woche im Homeoffice arbeiten. Die Dienstvere­inbarung werde im Herbst überprüft werden. Bei Besprechun­gen sind in manchen Ministerie­n Masken vorgeschri­eben.

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