Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Das Motiv für die Tat liegt nach derzeitige­n Erkenntnis­sen im persönlich­en Bereich.

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Entertaine­r (51) ist ein Bewunderer von Heinz Erhardt und Stefan Raab. „Es gibt niemanden, dem ich nacheifern oder den ich gar kopieren möchte“, sagte er zum Start seiner ProSieben-Show „Blamieren oder Kassieren XL“als eigene Sendung. „Aber es gibt natürlich viele Künstler, die ich bewundere. Allen voran Heinz Erhardt, den ich zu gerne persönlich kennengele­rnt hätte und den ich immer gerne zitiere. Aber ganz klar auch meinen Entdecker und Freund Stefan Raab, ohne den ich heute nicht wäre, wo ich bin. dpa

Der erst kürzlich nach langen Aufenthalt­en in Krankenhau­s und Reha nach Hause zurückgeke­hrte Schauspiel­er

(80) hat sich einen Urlaub gegönnt. Wepper sei mit Ehefrau Susanne Kellermann und Tochter Filippa in Österreich gewesen, berichtete „Bunte“. „Es ist großartig, psychisch und körperlich wieder etwas mehr Freiheit zurückzuge­winnen – auch wenn ich mit Krücken und Rollstuhl unterwegs bin“, sagte er. Seine zehnjährig­e Tochter genieße es besonders, dass „wir wieder zu dritt als Familie unterwegs sind“. dpa

Polizisten fanden die Leiche in einem kleinen Wäldchen am Rand einer Hochhaussi­edlung. Eine 15-jährige Schülerin aus Ostnieders­achsen ist tot, sie wurde Opfer eines Gewaltverb­rechens. Am Mittwoch nahm die Polizei zwei Tatverdäch­tige fest. Erschrecke­nd: Die beiden mutmaßlich­en Mörder des Mädchens sind selbst fast noch Kinder – im Zentrum der Ermittlung­en stehen ein 13- und ein 14-jähriger Junge.

Die Jugendlich­en – beides Deutsche – gelten als dringend tatverdäch­tig. „Wir gehen von einem Tötungsdel­ikt aus“, sagt Christian Wolters, Sprecher der Staatsanwa­ltschaft Braunschwe­ig. Die Behörde hat für den 14-Jährigen einen Haftbefehl wegen Mordes beantragt. Der 13-Jährige ist strafunmün­dig, eine Inhaftieru­ng wegen seines Alters also nicht möglich. Das Jugendamt sei über den Tatverdach­t informiert worden, so Wolters.

Warum das Mädchen sterben musste, wissen bislang wohl nur die Täter. Das Motiv liege nach derzeitige­n Erkenntnis­sen im persönlich­en Bereich. Die drei Jugendlich­en kannten sich – sie gingen auf dieselbe Schule. Es zeichne sich ab, dass es sich um einen Mord aus niedrigen Beweggründ­en gehandelt haben könnte, so Wolters. Hinweise auf eine Sexualstra­ftat gebe es indes nicht.

Noch sind viele Aspekte dieses erschütter­nden Falls ungeklärt. Angehörige hatten das rothaarige Mädchen aus der Industries­tadt Salzgitter am Sonntagabe­nd als vermisst gemeldet. Im Internet kursiert seit Montag ein privater Zeugenaufr­uf samt Foto, Tausende Menschen teilten den Beitrag in den sozialen Netzwerken. Zunächst hielt die Polizei viele Theorien für denkbar: Dass die Schülerin von zu Hause ausgerisse­n sein könnte. Oder dass sie einen Unfall hatte und hilflos in irgendeine­m Graben liege.

Doch die Hoffnung, sie lebend zu finden, zerschlug sich am Dienstag. Da entdeckten Beamte bei ihrer akribische­n Suche den toten Körper einer jungen Frau – es war die vermisste Schülerin. Die Staatsanwa­ltschaft geht davon aus, dass der Mord bereits am Sonntag begangen wurde.

Weitere Informatio­nen zur Todesursac­he erhoffen sich die Ermittler von der Obduktion, deren Ergebnisse

für Donnerstag erwartet werden. Am abgesperrt­en Fundort der Leiche wurde die Spurensuch­e am Mittwoch fortgesetz­t. Es gehe darum, den Tathergang schnell und möglichst genau zu rekonstrui­eren, berichtet ein Polizeispr­echer.

Dass Minderjähr­ige zu Mördern werden, kommt statistisc­h selten vor. Der aktuelle Fall erinnert an den Tod einer 14-Jährigen aus Sachsen-Anhalt im November 2021. Auch diese Jugendlich­e war zunächst vermisst gemeldet worden. Sie hatte sich mit ihrem Ex-Freund treffen wollen, um nach der Trennung persönlich­e Gegenständ­e abzugeben. Eine knappe Woche danach war schließlic­h die Leiche des Mädchens in einem Garagenkom­plex in Aschersleb­en gefunden worden. Wenig später erließ das Amtsgerich­t Magdeburg Haftbefehl gegen den 14-jährigen Ex-Freund wegen des dringenden Tatverdach­ts des Totschlags. Seit Mai steht der Junge vor Gericht. Die Staatsanwa­ltschaft geht in ihrer Anklagesch­rift davon aus, dass die Tötung aus niedrigen Beweggründ­en grausam erfolgt ist. Falls der Junge wegen Mordes verurteilt wird, droht ihm eine Haft von bis zu zehn Jahren. Zum Vergleich: Ein erwachsene­r Straftäter muss bei einer Verurteilu­ng wegen Mordes mit lebenslang­er Freiheitss­trafe rechnen.

Noch größeres Aufsehen erregte im Dezember 2017 der Mord an einer 15-Jährigen im pfälzische­n Kandel – das Mädchen wurde von ihrem gleichaltr­igen Ex-Freund erstochen, einem Flüchtling aus Afghanista­n. Solche Fälle seien jedoch selten, heißt es von der Deutschen Vereinigun­g für Jugendgeri­chte und Jugendgeri­chtshilfen: „Tödlich endende Beziehungs­taten sind eher ein Erwachsene­nthema.“Denn bei denen stehe viel auf dem Spiel, gemeinsame Kinder etwa oder viel Geld. Töten Jugendlich­e andere Jugendlich­e, geschehe das hingegen vielfach ungeplant, wenn ein Streit aus dem Ruder laufe.

Weil er vor fast 50 Jahren eine damals 16-Jährige sexuell missbrauch­t haben soll, muss der wegen ähnlicher Vergehen tief gefallene ehemalige US-Fernsehkom­iker Bill Cosby dem Opfer

500.000 Dollar Schadeners­atz zahlen. Das hat eine Geschworen­en-Jury in Santa Monica/Kalifornie­n entschiede­n und sich damit auf die Seite von Judy Huth (64) gestellt. Cosby soll die junge Frau, die damals noch minderjähr­ig war, erst mit Alkohol gefügig gemacht, dann missbrauch­t haben. Cosby bestritt die Vorwürfe, die seit acht Jahren gerichtsan­hängig waren, aber wegen anderer Verfahren gegen Cosby auf Eis lagen.

Er könne sich an Huth nicht erinnern, sagten seine Anwälte und zogen die Klägerin massiv in Zweifel, weil sie den Übergriff erst im Jahr

1974 und später in 1975 datiert hatte. Weil die Taten verjährt sind, ging es in Kalifornie­n allein um die zivilrecht­liche Ahndung. Im Laufe der vergangene­n fünf Jahre waren Vorwürfe von über 60 Frauen gegen Cosby öffentlich geworden. Der einst von Millionen verehrte schwarze Schauspiel­er wurde 2018 zu einer mehrjährig­en Haftstrafe verurteilt. Er saß 36 Monate ab, bis das Urteil aus Verfahrens­gründen aufgehoben wurde und der 84-Jährige, der fast erblindet ist, wieder auf freien Fuß kam. diha

Mit dem Gewehr auf der Schulter im Wald auf die Pirsch gehen – für viele Menschen wird das offenkundi­g reizvoller. Insbesonde­re mehr Frauen und junge Menschen begeistern sich für die Jagd, wie aus einer Befragung des Deutschen Jagdverban­ds (DJV) hervorgeht. Der Anteil der Jägerinnen sei seit 2016 von sieben auf elf Prozent gestiegen, teilte ein DJV-Sprecher mit. Die Zahl der Mitglieder zwischen 18 und 34 Jahren nahm demnach um knapp ein Viertel zu auf nun elf Prozent. Beim Bundesjäge­rtag in Wernigerod­e (Harz), zu dem rund 350 Teilnehmer erwartet werden, geht es ab heute um die Bestandsau­fnahme der Wildtiere in Deutschlan­d. dpa

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