Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
ÖDP bei Wahl im Wartburgkreis benachteiligt
Verfassungsgericht sieht Pflichtverletzung des Landtags. Unterschriften-Mindestgrenze für Wahlvorschläge hätte angepasst werden müssen
Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) ist zur Kreistagswahl am 20. Juni vergangenen Jahres im Wartburgkreis benachteiligt worden. Der Thüringer Landtag habe es versäumt, im Kommunalwahlgesetz die sogenannten Unterschriftenquoren für Wahlvorschläge an den Pandemiefall anzupassen, hieß es am Mittwoch in einer
Erklärung des Thüringer Verfassungsgerichts. Die ÖDP hatte erfolgreich geklagt. Laut Gericht wurde das Recht der Partei auf Chancengleichheit bei Wahlen verletzt.
Grundsätzlich bestätigten die Verfassungsrichter die Regelung im Kommunalwahlgesetz, dass Parteien, die weder im Bundes- noch im Landtag oder der zu wählenden Kommunalvertretung sitzen, mit Unterstützer-Unterschriften ihre
Wahlvorschläge legitimieren müssen. Das Ziel dieser Regelung, die Wahlvorschläge auf ernsthafte Bewerber zu beschränken, sei legitim. Im Wartburgkreis waren dafür 200 Unterschriften erforderlich.
Allerdings sei angesichts der pandemiebedingten Erschwernisse im Frühjahr 2021 das geforderte Quorum aus Sicht des Verfassungsgerichts nicht verhältnismäßig gewesen. Auch weil die Unterschriften dafür bei Behörden geleistet werden müssen. „Der Thüringer Landtag hätte die gesetzlichen Vorgaben für die Dauer der infektionsschutzrechtlichen Beschränkungen im Frühjahr 2021 anpassen müssen“, heißt es. Das Gericht sprach im Urteil sogar davon, dass der Landtag seine Pflicht verletzt habe.
Die ÖDP hatte am 3. April 2021 den Landtag erfolglos aufgefordert, die Unterschriftenquoren den Pandemiebedingungen
anzupassen. Am 27. April 2021 rief sie den Verfassungsgerichtshof an. Eine einstweilige Anordnung, um die Forderung der ÖDP durchzusetzen, lehnte das Verfassungsgericht am 13. Mai ab. Die ÖDP wurde zur Kreistagswahl im Wartburgkreis nicht zugelassen. Sie hatte nur 13 Unterstützerunterschriften. Deshalb bleibt die Wahl vom 20. Juni des Vorjahres trotz des Urteils gültig.