Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Klartext – Leser schreiben ihre Meinung

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Grundsatzf­rage zum Mandatsbeh­alt offen Ein Leser schreibt unter anderem zu dem Vorhaben, eine weitere Gruppe im Landtag zu bilden:

Kern des Problemes ist aus meiner Sicht nicht die Frage, ob vier fraktionsl­ose Abgeordnet­e eine Gruppe bilden dürfen, sondern zunächst sollte vielmehr die Frage geklärt werden, ob alle vier Abgeordnet­en zu Recht auf der Fortführun­g des Mandates bestehen dürfen. Bei den Herren Lars Schütze und Birger Gröning sollte darüber kein Zweifel bestehen, da sie Inhaber eines Direktmand­ates sind. Dr. Ute Bergner und Tosca Kniese sind jedoch als Teil einer bestätigte­n Parteienli­ste in den Landtag gekommen. Doch diese Liste, die der Wähler, im Vertrauen auf deren Verbindlic­hkeit und ohne Kenntnis der gelisteten Personen, gewählt hat, haben beide freiwillig verlassen. Die Rechtsverb­indlichkei­ten, die sich aus einer Listenwahl ergeben, und der aus meiner Sicht daraus ableitbare Mandatsver­lust von Dr. Bergner, und nunmehr auch Frau Kniese, habe ich in meinem Brief an den Landtag versucht darzustell­en. Schon im September 2021 schrieb ich: Mit der Partei „Bürger für Thüringen“, in Person der Frau Dr. Bergner, taucht plötzlich eine Partei im Landtag auf, die sich niemals zur Wahl gestellt hat, die nicht eine einzige gültige Wählerstim­me zu ihrem Gunsten nachweisen kann, die aber einen Sitz im Parlament zugesproch­en bekommt. Ansatzpunk­te für eine gesetzlich­e Berechtigu­ng der aktuell praktizier­ten Verfahrens­weise habe ich in keinem der mir zugänglich­en Dokumente finden können. Das Vorgehen ist Verhöhnung des Grundgedan­kens der parlamenta­rischen Demokratie.

Auf das von Steffen Dittes (Linke) erwartete Rechtsguta­chten darf man gespannt sein. Vermutlich wird nur die Frage „Werden vier Ex-Fraktionär­e eine Parlamenta­rische Gruppe?“im Gutachten eine Rolle spielen. Die Grundsatzf­rage nach der wahlrechtl­ichen Berechtigu­ng des Mandatsbeh­alts der vier Abgeordnet­en wird man wahrschein­lich ausblenden, da es unter dem Gesichtspu­nkt der Wahrung und Sicherung des Wählerwill­ens keine rechtliche­n Regelungen gibt. Das dröhnende Schweigen des Landtages werte ich meinerseit­s als Beleg dafür, dass weder Landtagspr­äsidium noch Fraktionen sich in der Lage sehen, meine Darstellun­gen rechtlich zu bewerten oder gar argumentat­iv zu entkräften.

Helmer Wenck, Weimar

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