Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Online-Verträge: Ab Juli ist der Kündigungsbutton Pflicht
Die Vertragskündigung im Internet per Knopfdruck funktioniert bald ebenso simpel wie ein Online-Kauf. „Verträge hier kündigen“muss zum Beispiel auf der gut erkennbaren Schaltfläche stehen.
Ab Juli ist der neue Button Pflicht für alle Anbieter, die auch einen Vertragsabschluss online anbieten. Betroffen sind laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen alle sogenannten entgeltlichen Dauerschuldverhältnisse. Dazu gehören zum Beispiel Abos für Zeitschriften oder Streamingdienste oder Handyverträge. Bestimmte Verträge sind allerdings ausgenommen. Laut dem Gesetz ist eine schriftliche Kündigung
etwa bei Miet- oder Arbeitsverträgen sowie bei Verträgen über Finanzdienstleistungen notwendig.
Wer auf den Kündigungsbutton klickt, wird zu einer Bestätigungsseite weitergeleitet. Dort sind konkrete Angaben möglich – zum Beispiel, um welchen Vertrag es geht oder zu wann gekündigt wird. Übermittelt wird die Kündigung per Klick auf einen weiteren Button, etwa mit der Aufschrift „Jetzt kündigen“. Das jeweilige Unternehmen muss den Eingang sofort bestätigen. Wer möchte, kann aber auch weiterhin per Post oder Mail kündigen. Und: Verbraucherinnen und Verbraucher können den Kündigungsbutton
auch dann nutzen, wenn sie ihren Vertrag schon vor dem 1. Juli oder nicht online abgeschlossen haben. Generell zu beachten seien die jeweiligen Kündigungsfristen.
Richtet ein Unternehmen den Pflichtbutton auf seiner Seite nicht ein, haben Verbraucher das Recht, jederzeit und mit sofortiger Wirkung dort einen Vertrag zu kündigen. Allerdings müssen sie den fehlenden Button nachweisen, also zum Beispiel einen Screenshot anfertigen, erklärt Verbraucherschützerin Iwona Husemann. Zudem dürfe es vorkommen, dass der Button aus technischen Gründen kurzfristig nicht erreichbar ist. dpa