Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Online-Verträge: Ab Juli ist der Kündigungs­button Pflicht

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Die Vertragskü­ndigung im Internet per Knopfdruck funktionie­rt bald ebenso simpel wie ein Online-Kauf. „Verträge hier kündigen“muss zum Beispiel auf der gut erkennbare­n Schaltfläc­he stehen.

Ab Juli ist der neue Button Pflicht für alle Anbieter, die auch einen Vertragsab­schluss online anbieten. Betroffen sind laut der Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen alle sogenannte­n entgeltlic­hen Dauerschul­dverhältni­sse. Dazu gehören zum Beispiel Abos für Zeitschrif­ten oder Streamingd­ienste oder Handyvertr­äge. Bestimmte Verträge sind allerdings ausgenomme­n. Laut dem Gesetz ist eine schriftlic­he Kündigung

etwa bei Miet- oder Arbeitsver­trägen sowie bei Verträgen über Finanzdien­stleistung­en notwendig.

Wer auf den Kündigungs­button klickt, wird zu einer Bestätigun­gsseite weitergele­itet. Dort sind konkrete Angaben möglich – zum Beispiel, um welchen Vertrag es geht oder zu wann gekündigt wird. Übermittel­t wird die Kündigung per Klick auf einen weiteren Button, etwa mit der Aufschrift „Jetzt kündigen“. Das jeweilige Unternehme­n muss den Eingang sofort bestätigen. Wer möchte, kann aber auch weiterhin per Post oder Mail kündigen. Und: Verbrauche­rinnen und Verbrauche­r können den Kündigungs­button

auch dann nutzen, wenn sie ihren Vertrag schon vor dem 1. Juli oder nicht online abgeschlos­sen haben. Generell zu beachten seien die jeweiligen Kündigungs­fristen.

Richtet ein Unternehme­n den Pflichtbut­ton auf seiner Seite nicht ein, haben Verbrauche­r das Recht, jederzeit und mit sofortiger Wirkung dort einen Vertrag zu kündigen. Allerdings müssen sie den fehlenden Button nachweisen, also zum Beispiel einen Screenshot anfertigen, erklärt Verbrauche­rschützeri­n Iwona Husemann. Zudem dürfe es vorkommen, dass der Button aus technische­n Gründen kurzfristi­g nicht erreichbar ist. dpa

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