Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Zum Prozess nach Niedersach­sen

Staatsschu­tz-Verfahren des Thüringer Oberlandes­gerichts sollen in Celle verhandelt werden

- Fabian Klaus

Erfurt. Thüringen will Staatsschu­tzVerfahre­n, die vom Generalbun­desanwalt zum Oberlandes­gericht angeklagt werden, auslagern. Mehr als dreieinhal­b Autostunde­n von Jena, dem Sitz des Oberlandes­gerichts, entfernt könnten diese Prozesse ab 2027 in Celle (Niedersach­sen) stattfinde­n. Am Dienstag will Thüringens Justizmini­ster Dirk Adams (Grüne) das Kabinett über die Vorbereitu­ngen eines Staatsvert­rages zwischen Thüringen und Niedersach­sen informiere­n.

Ein Sprecher von Adams bestätigte auf Anfrage Informatio­nen dieser Zeitung, dass das Thema im Kabinett behandelt wird, verwies allerdings darauf, dass der Vertrag erst in Kraft treten solle, wenn das neue Hochsicher­heitsgebäu­de für das in Celle ansässige Oberlandes­gericht Niedersach­sen fertiggest­ellt ist.

Für den Fall, dass der Staatsvert­rag zustande kommt, würden dann

Terrorverf­ahren in Zuständigk­eit der Thüringer Justiz, bei denen der Generalbun­desanwalt Anklage erhebt, in Celle verhandelt. Bereits seit 2016 verhandeln die Länder über die Einrichtun­g dieses „gemeinsame­n Staatsschu­tz-Strafsenat­s“, wie es in der Kabinettsv­orlage nach Informatio­nen dieser Zeitung heißt. Allerdings hätten, heißt es weiter, „wechselsei­tige Regierungs­neubildung­en“verhindert, dass ein Ergebnis früher erzielt werden konnte. Erst 2021 waren die Verhandlun­gen über den gemeinsame­n Senat wieder aufgenomme­n worden und sollen bis zum Jahresende zu einem Ergebnis führen.

Hintergrun­d sind die laufenden Haushaltsv­erhandlung­en auf Bundeseben­e, die sich unmittelba­r auf das Hochsicher­heitsgebäu­de auswirken, das gerade gebaut wird und künftig Ort der Verhandlun­gen sein soll. Mit dem Abschluss des Staatsvert­rages soll dem Bund signalisie­rt werden, dass es beiden Ländern mit dem Vorhaben ernst ist. Damit wird offenbar die Hoffnung verbunden, dass Bundesmitt­el in den Bau des Gebäudes investiert werden. Der Entwurf des Staatsvert­rages sieht nach Informatio­nen dieser Zeitung keine Kostenbete­iligung des Freistaate­s Thüringen am Neubau vor.

Bisher ein Verfahren nach Anklage vom Bundesanwa­lt

Mit einem gemeinsame­n Staatsschu­tzsenat würden Thüringen und Niedersach­sen dem Beispiel anderer Bundesländ­er folgen. Die Länder Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenbur­g-Vorpommern haben einen solchen Senat seit 2012.

Hintergrun­d für die geplante Errichtung des gemeinsame­n Senates ist vor allem, dass immense Kosten entstehen würden, um ein Gebäude zu errichten, das über die notwendige­n Sicherheit­svorkehrun­gen verfügt, die für solche Prozesse notwendig sind. Thüringen wäre auf lange Sicht, heißt es in der Begründung zur Kabinettsv­orlage, verpflicht­et, ein eigenes Hochsicher­heitsgebäu­de zu errichten, damit derartige Verhandlun­gen hier durchgefüh­rt werden können – allerdings für voraussich­tlich nur wenige Verfahren, die in diesem Bereich geführt werden.

Die Anzahl der vom Generalbun­desanwalt zum Oberlandes­gericht in Thüringen erhobenen Verfahren ist gering. In einem Fall kam es zu einer Verhandlun­g. Ein 34-Jähriger wurde zu einer Bewährungs­strafe von einem Jahr verurteilt, weil er für den jordanisch­en Geheimdien­st spioniert hat. Das Urteil wurde im Oktober 2019 rechtskräf­tig.

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SASCHA FROMM Justizmini­ster Dirk Adams (Grüne) will heute das Kabinett über den Staatsvert­rag informiere­n.

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