Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Streit gütlich beilegen
Elmar Otto über den Konflikt bei der Finanzierung freier Schulen
Es gibt Regierungsvertreter in Thüringen, die sich über eine zu mächtige Lobby nicht staatlicher Schulen ärgern. Und es stimmt schon: Die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulen versteht es, sich Gehör zu verschaffen, wenn es um mangelhafte finanzielle Unterstützung geht.
Doch das Recht zur Errichtung von privaten Schulen steht zum einen im Grundgesetz, zum anderen ist der Anspruch auf öffentliche Zuschüsse in der Thüringer Verfassung verankert.
Außerdem sind diese Ersatzschulen im Freistaat in der Regel keiner solventen Elite vorbehalten. Zwar wird dort Schuldgeld fällig, aber die Beträge sind sozial gestaffelt und vergleichsweise überschaubar. Die freien Schulen bieten deshalb eine Alternative zu staatlichen Bildungseinrichtungen, die durch Lehrermangel und Unterrichtsausfall unter Druck stehen.
Von daher ist es verständlich, dass sich die freien Schulträger dagegen wehren, wenn aus ihrer Sicht die Landesregierung bestimmte Verwaltungskosten auf einmal rückwirkend nicht mehr übernehmen will, obwohl sich an den gesetzlichen Regelungen nichts geändert hat.
Allerdings argumentiert das Bildungsministerium, man habe bereits 2020 darauf hingewiesen, das diese Ausgaben nicht Gegenstand der staatlichen Finanzhilfe seien.
Der Konflikt über die Deutungshoheit geht dabei quer durch die Minderheitskoalition. Hier haben sich im Gegensatz zu Linke und SPD am lautesten die Grünen zum Sprachrohr freier Schulen gemacht.
Im Sinne aller Schülerinnen und Schüler sollte der Streit gütlich beigelegt werden. Damit nicht am Ende Gerichte entscheiden müssen. elmar.otto@funkemedien.de