Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Keine strengere Maskenpflicht
Neue Thüringer Corona-Verordnung ohne größere Veränderungen. Ausnahmen in Heimen
Erfurt. Thüringen wird wohl zumindest bis Weihnachten keine allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen einführen. Die Möglichkeit, die das Bundesinfektionsschutzgesetz bietet, wird vorerst nicht genutzt.
Stattdessen werden die aktuell geltenden Corona-Regeln bis zum 23. Dezember verlängert. Sie schreiben vor allem vor, dass in öffentlichen Nahverkehrsmitteln MundNasen-Schutz getragen werden muss. Das Bundesinfektionsgesetz verpflichtet zum Tragen einer FFP2Maske im Gesundheits- und Pflegebereich sowie im Fernverkehr. Zudem muss in Krankenhäusern und Pflegeheimen getestet werden.
„Soweit die Infektionslage und die Belastungsdaten des Gesundheitssystems es zulassen, führen wir die bestehenden Corona-Schutzmaßnahmen fort“, sagte Sozialministerin Heike Werner (Linke) auf Anfrage dieser Zeitung. Sie verwies darauf, dass Thüringen aktuell zu den Ländern mit der niedrigsten Infektionsbelastung gehöre.
Nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz könnte die Landesregierung eine allgemeine Maskenpflicht teilweise selbst einführen. Nur für die Vorschrift des MundNasen-Schutzes bei Veranstaltungen und im Außenbereich ist die Zuverstärkt stimmung des Landtags nötig.
Der Jenaer Infektiologe Mathias Pletz hatte zuletzt für die Maskenpflicht in Innenräumen geworben. Das Mitglied im Expertenbeirat der Landesregierung verwies darauf, dass nach zweijähriger Pause eine Influenza-Welle begonnen habe und sich auch die Pneumokokken
ausbreiteten. Dieser Empfehlung folgt die Regierung nicht. Werner warb nur dafür, mit Blick auch auf andere Erkältungs- und Atemwegserkrankungen „wachsam zu bleiben“. Wichtig sei, auf den Impfstatus zu achten, sei es nun gegen Corona, Grippe oder Pneumokokken. Zudem wiederholte die Ministerin ihren Appell, sich und andere auch ohne staatliche Vorgaben zu schützen: „Tragen Sie freiwillig eine Maske, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können oder viele Menschen in Innenräumen zusammenkommen.“
Im Konflikt um die vom Bund angeordnete FFP2-Maskenpflicht für Bewohner von Pflegeheimen nimmt Thüringen eine mittlere Position ein. Die Vorgabe wird zwar nicht wie in Baden-Württemberg ausgesetzt. Aber sie gilt laut Ministerium zum Beispiel nicht für Gemeinschaftsräume und im Umgang von Patienten untereinander. Beschäftigte müssen in der Regel Maske tragen.
Die Infektionsinzidenz bei den registrierten Corona-Infektionen war nach einem kurzzeitigen Anstieg im Oktober zuletzt wieder unter den Wert 200 gefallen, und damit deutlich unter den BundesDurchschnitt. Allerdings gibt es eine hohe Dunkelziffer. Die Zahl der Thüringer Covid-19-Intensivpatienten liegt bei unter 40.