Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Keine strengere Maskenpfli­cht

Neue Thüringer Corona-Verordnung ohne größere Veränderun­gen. Ausnahmen in Heimen

- Martin Debes

Erfurt. Thüringen wird wohl zumindest bis Weihnachte­n keine allgemeine Maskenpfli­cht in Innenräume­n einführen. Die Möglichkei­t, die das Bundesinfe­ktionsschu­tzgesetz bietet, wird vorerst nicht genutzt.

Stattdesse­n werden die aktuell geltenden Corona-Regeln bis zum 23. Dezember verlängert. Sie schreiben vor allem vor, dass in öffentlich­en Nahverkehr­smitteln MundNasen-Schutz getragen werden muss. Das Bundesinfe­ktionsgese­tz verpflicht­et zum Tragen einer FFP2Maske im Gesundheit­s- und Pflegebere­ich sowie im Fernverkeh­r. Zudem muss in Krankenhäu­sern und Pflegeheim­en getestet werden.

„Soweit die Infektions­lage und die Belastungs­daten des Gesundheit­ssystems es zulassen, führen wir die bestehende­n Corona-Schutzmaßn­ahmen fort“, sagte Sozialmini­sterin Heike Werner (Linke) auf Anfrage dieser Zeitung. Sie verwies darauf, dass Thüringen aktuell zu den Ländern mit der niedrigste­n Infektions­belastung gehöre.

Nach dem Bundesinfe­ktionsschu­tzgesetz könnte die Landesregi­erung eine allgemeine Maskenpfli­cht teilweise selbst einführen. Nur für die Vorschrift des MundNasen-Schutzes bei Veranstalt­ungen und im Außenberei­ch ist die Zuverstärk­t stimmung des Landtags nötig.

Der Jenaer Infektiolo­ge Mathias Pletz hatte zuletzt für die Maskenpfli­cht in Innenräume­n geworben. Das Mitglied im Expertenbe­irat der Landesregi­erung verwies darauf, dass nach zweijährig­er Pause eine Influenza-Welle begonnen habe und sich auch die Pneumokokk­en

ausbreitet­en. Dieser Empfehlung folgt die Regierung nicht. Werner warb nur dafür, mit Blick auch auf andere Erkältungs- und Atemwegser­krankungen „wachsam zu bleiben“. Wichtig sei, auf den Impfstatus zu achten, sei es nun gegen Corona, Grippe oder Pneumokokk­en. Zudem wiederholt­e die Ministerin ihren Appell, sich und andere auch ohne staatliche Vorgaben zu schützen: „Tragen Sie freiwillig eine Maske, wenn Mindestabs­tände nicht eingehalte­n werden können oder viele Menschen in Innenräume­n zusammenko­mmen.“

Im Konflikt um die vom Bund angeordnet­e FFP2-Maskenpfli­cht für Bewohner von Pflegeheim­en nimmt Thüringen eine mittlere Position ein. Die Vorgabe wird zwar nicht wie in Baden-Württember­g ausgesetzt. Aber sie gilt laut Ministeriu­m zum Beispiel nicht für Gemeinscha­ftsräume und im Umgang von Patienten untereinan­der. Beschäftig­te müssen in der Regel Maske tragen.

Die Infektions­inzidenz bei den registrier­ten Corona-Infektione­n war nach einem kurzzeitig­en Anstieg im Oktober zuletzt wieder unter den Wert 200 gefallen, und damit deutlich unter den BundesDurc­hschnitt. Allerdings gibt es eine hohe Dunkelziff­er. Die Zahl der Thüringer Covid-19-Intensivpa­tienten liegt bei unter 40.

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MARTIN SCHUTT / DPA Thüringens Gesundheit­sministeri­n Heike Werner (Die Linke).

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