Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Carsharing wird erleichter­t

Landtag ändert Straßenges­etz. Kommunen bekommen mehr Ermessenss­pielraum bei Gebühren für öffentlich­en Parkraum

- Elmar Otto

Erfurt. In Thüringen wird Carsharing erleichter­t. Wenn Städte und Gemeinden Stellfläch­en für die organisier­te gemeinscha­ftliche Nutzung von Autos bereitstel­len, müssen sie künftig keine Sondernutz­ungsgebühr mehr erheben, die „mindestens dem marktgleic­hen Gegenwert“des zur Verfügung gestellten öffentlich­en Parkraums entspricht.

Eine dafür nötige Änderung des Thüringer Straßenges­etzes hat der Landtag am Donnerstag mit dem Stimmen der rot-rot-grünen Koalitions­fraktionen, der CDU-Fraktion sowie der Gruppe der FDP und Teilen

der Gruppe der Bürger für Thüringen beschlosse­n.

Künftig wird demnach im Gesetz nur noch von einer Gebühr die Rede sein und den Kommunen damit mehr Ermessenss­pielraum eingeräumt. Die bisherige Formulieru­ng hatte zu Problemen geführt. Beispielsw­eise sind Anwohnerpa­rkplätze erheblich preiswerte­r als reguläre Parkplätze. Dadurch sei ein marktgleic­her Preis schwer zu ermitteln gewesen, hieß es.

„Diese Regelung gibt den Kommunen größtmögli­che Freiheit und mehr Rechtssich­erheit“, sagte die Grünen-Verkehrspo­litikerin Laura Wahl im Parlament. Das Carsharing sei zudem eine gute Ergänzung für

Nutzer von Bussen und Bahnen im öffentlich­en Personenna­hverkehr.

Rechtssich­erheit für die Kommunen hatten zuvor die CDU-Fraktion und die FDP-Gruppe angemahnt.

Diese müssten bei der Erhebung der Sondernutz­ungsgebühr eine Handreichu­ng erhalten, um Fallstrick­e zu vermeiden, forderte der Liberale Dirk Bergner.

Bedenken wegen möglicher Konflikte mit anderen Nutzern wie Gastronome­n, die für jedes rausgestel­lte Werbeschil­d oder jeden Stuhl Sondernutz­ungsgebühr­en bezahlen müssten, hätten sich indes nicht bestätigt, so Unionsfrak­tionär Marcus Malsch.

Die Linke-Landtagsab­geordnete Gudrun Lukin wies darauf hin, dass ein gemeinsam genutztes Fahrzeug 10 bis 20 Pkw ersetzen könne. Der SPD-Parlamenta­rier Lutz Liebscher betonte, ein Carsharing-Fahrdie zeug stoße im Vergleich zu einem durchschni­ttlich genutzten Auto 16 Prozent weniger Kohlendiox­id aus.

Der AfD-Abgeordnet­e Thomas Rudy verwies darauf, dass Carsharing-Autos weniger als 0,1 Prozent der Pkw hierzuland­e ausmachten. Carsharing sei vor allem ein Angebot für Städte und urbane Zentren, weil es sich nur dort einigermaß­en wirtschaft­lich betreiben lasse.

Im ländlichen Raum sei es kaum profitabel und praktikabe­l. Für ein ländlich geprägtes Land wie Thüringen könne eine entspreche­nde Carsharing-Förderpoli­tik nur begrenzt sinnvoll sein. Die AfD-Fraktion enthielt sich bei der Abstimmung.

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KERSTIN BÖGEHOLZ Für Carsharing-Autos gibt es spezielle Parkplätze.

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