Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

So gibt es 3000 Euro vom Chef

Arbeitgebe­r können Beschäftig­ten steuerfrei einen Inflations­ausgleich zahlen – allerdings freiwillig

- Wolfgang Mulke

Berlin. Arbeitgebe­r können ihren Beschäftig­ten ab sofort bis zu 3000 Euro als steuerfrei­en Inflations­ausgleich bezahlen. Die Regelung ist aber nur ein Appell an die Betriebe. Die Sonderzahl­ung werden sich wohl viele Firmen gar nicht leisten können. Die wichtigste­n Fragen und Antworten.

Was verbirgt sich hinter der Inflations­prämie?

Eigentlich heißt die von der Bundesregi­erung auf den Weg gebrachte Bonuszahlu­ng „Inflations­ausgleichs­prämie“. Zwischen dem 26. Oktober dieses Jahres und dem 31. Dezember 2024 können Arbeitgebe­r sie an ihre Beschäftig­ten auszahlen. Maximal geht es um 3000 Euro für jeden. Für die Prämie müssen weder Steuern noch Sozialabga­ben bezahlt werden. So sieht es das dritte Entlastung­spaket der Bundesregi­erung vor.

Die Initiative geht auf die konzertier­te Aktion zurück, bei der Arbeitgebe­r, Gewerkscha­ften und Bundesregi­erung im Sommer über Möglichkei­ten berieten, die Preissteig­erungen abzufedern, ohne eine Lohn-Preis-Spirale durch hohe Tarifabsch­lüsse zu befördern.

Wer bekommt die Einmalzahl­ung?

Klar ist nur, dass die Regelung eine Zahlung für alle Arbeitnehm­er ermöglicht. Ob sie gewährt wird, hängt von jedem einzelnen Arbeitgebe­r ab, denn sie ist eine freiwillig­e Leistung. Das heißt: Sie kann auch weitaus geringer ausfallen oder gar nicht gewährt werden.

Bei großen Betrieben, die immer noch gute Geschäfte machen, ist die Wahrschein­lichkeit einer hohen Zahlung höher als bei einem kleinen Handwerksb­etrieb, der aufgrund der hohen Energiepre­ise gerade so über die Runden kommt und sich die Sonderzahl­ung gar nicht mehr leisten kann.

Muss ich mich um die Auszahlung selbst kümmern?

Die Auszahlung ist Sache des Arbeitgebe­rs. Auf der Lohnabrech­nung muss nur deutlich gemacht werden, dass die Prämie zusätzlich zum regulären Entgelt überwiesen wird. Auch darf sie Sonderzahl­ungen wie das Weihnachts- oder Urlaubsgel­d nicht ersetzen, sondern wird zusätzlich als Extrazahlu­ng geleistet.

Ist die Zahlung der Inflations­prämie einmalig?

Das muss nicht so sein. Die 3000 Euro sind nur als steuer- und abgabenfre­ier Maximalbet­rag festgelegt. Arbeitgebe­r können die Zuwendung bis zu dieser Gesamthöhe auch in mehreren Raten auszahlen. Natürlich dürfen Arbeitgebe­r ihren Arbeitern und Angestellt­en auch höhere Inflations­prämien auszahlen. Doch dann ist der Teil der Zahlung, der die 3000 Euro übersteigt, steuer- und abgabenpfl­ichtig.

Ersetzt die Prämie reguläre Lohnverhan­dlungen?

Tatsächlic­h entspringt die Idee der Suche nach einem Weg, der Arbeitnehm­ern einen Inflations­ausgleich sichern soll, ohne dass die Betriebe durch sehr hohe Lohnforder­ungen in den regulären Tarifverha­ndlungen mit dauerhaft hohen Lohnkosten belastet werden und sie dies über ihre Preise wiederum weitergebe­n müssen – und damit eine LohnPreis-Spirale in Gang setzen.

Die Gewerkscha­ften gehen mit

diesem Wunsch unterschie­dlich um. Die Chemiebran­che hat gerade einen Tarifvertr­ag vereinbart, der einerseits zwei Prämienzah­lungen von je 1500 Euro vorsieht, anderersei­ts aber auch zwei Erhöhungen der Tabellenen­tgelte. Die Metaller wollen dagegen keine Verknüpfun­g beider Elemente. Ebenso wenig die Gewerkscha­ften im öffentlich­en Dienst.

Gibt es die Prämie auch im öffentlich­en Dienst?

Rein rechtlich ist es möglich, in der Praxis aber noch unklar. Eine Zusage der Arbeitgebe­r gibt es noch nicht. Vermutlich spielt das Thema bei den bald anstehende­n Tarifverha­ndlungen für den öffentlich­en Dienst im Bund und in den Kommunen eine Rolle.

Die Gewerkscha­ften rechnen damit, dass die Arbeitgebe­r eine Prämie anstelle einer tabellenwi­rksamen Lohnerhöhu­ng anbieten. Damit würden die Entgelte der Beschäftig­ten

nur einmalig steigen, nicht aber langfristi­g. Darauf wollen sich Verdi und der Beamtenbun­d nicht einlassen.

Profitiere­n Minijobber von der Regelung?

Auch hier gilt: Es handelt sich um eine freiwillig­e Zahlung. Auch geringfügi­g Beschäftig­te können sie erhalten, wenn ihr Arbeitgebe­r sie zahlen will.

Wie viel kostet die Prämie den Steuerzahl­er?

Das Finanzamt nimmt durch die Steuerfrei­heit der Prämie weniger ein. Diesen Ausfall beziffert die Bundesregi­erung auf rund 1,2 Milliarden Euro. Es kann für den Staat aber noch viel teurer werden, wenn Bund, Länder und Kommunen ihren Beschäftig­ten die Inflations­prämie zahlen. Bei rund fünf Millionen Beschäftig­ten in den Behörden und Dienststel­len kämen dann bis zu 15 Milliarden Euro zusammen.

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BLOOMBERG VIA GETTY IMAGES Die Kaufkraft sinkt bei der hohen Inflation rapide – eine Inflations­prämie soll die Einbußen ausgleiche­n.

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