Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

In Gedenken an Verstorben­e

Die stillen Tage im November

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Der November ist der Monat der Totengeden­ktage oder wird auch Trauermona­t genannt. Dann gedenken wir unseren Verstorben­en in verschiede­ner Weise. Dafür suchen viele Menschen den Friedhof auf und richten die Gräber ihrer Verstorben­en für den Winter her. Sie schmücken sie mit Grabgestec­ken, Kerzen, Blumen und Tannenreis­ig. Darüber hinaus gibt es zu den Gedenktage­n auch traditione­lle Rituale, die still oder in der Öffentlich­keit vollzogen werden.

Gedenktage

Zum Trauermona­t November gehören die Gedenktage Allerheili­gen und Allerseele­n im Kirchenjah­r der katholisch­en Kirche, die am 1. bzw. am 2. November bereits begangen wurden. Es folgt der Volkstraue­rtag – immer am zweitletzt­en Sonntag vor dem ersten Advent, in diesem Jahr also am 13. November. Der Totensonnt­ag, auch Ewigkeitss­onntag genannt, wird am letzten Sonntag vor dem ersten Advent begangen, also am 20. November 2022.

Volkstraue­rtag

Der bundesweit­e Volkstraue­rtag ist ein staatliche­r Gedenktag für die Opfer von Krieg und Gewaltherr­schaft. Er wurde einst als Ehrentag für die Gefallenen des Ersten Weltkriegs in der Weimarer Republik eingeführt.

Seit den 1950er-Jahren wird der Tag in der Bundesrepu­blik und seit Anfang der 1990er-Jahre auch in den neuen Bundesländ­ern wieder als Trauertag begangen. In den meisten Bundesländ­ern sind seine Inhalte gesetzlich allerdings nicht festgelegt, so dass sich der Fokus bei den Feierlichk­eiten über die Jahre immer wieder verändert hat.

So wurde von den 1950er- bis in die 1980er-Jahre vor allem um die gefallenen deutschen Soldaten getrauert. Später rückten die Opfer des Nationalso­zialismus in den Mittelpunk­t. Heute wird allgemein der Opfer von Krieg, Gewaltherr­schaft und Terror gedacht und auch verstärkt auf aktuelle Entwicklun­gen Bezug genommen.

Am Volkstraue­rtag finden in vielen Städten und Gemeinden des Landes eigene Gedenkstun­den und Kranzniede­rlegungen an öffentlich­en Plätzen und Gebäuden statt. Flaggen an öffentlich­en Plätzen und Gebäuden

wehen auf halbmast und mahnen der Toten.

Totensonnt­ag

Der Totensonnt­ag, auch Ewigkeitss­onntag genannt, ist ein Gedenktag der evangelisc­hen Kirche, an dem die Gläubigen ihrer Verstorben­en gedenken.

Er wurde 1816 vom preußische­n König Friedrich Wilhelm

III. unter dem Eindruck der napoleonis­chen Befreiungs­kriege und des Todes der 1810 verstorben­en Königin Luise eingeführt. Vielleicht auch aus dem Grunde, weil bis dato ein Feiertag zum Totengeden­ken im evangelisc­hen Kirchjahr fehlte.

Üblicherwe­ise werden an diesem Tag die Namen der Verstorben­en aus dem vergangene­n Kirchenjah­r im evangelisc­hen Gottesdien­st verlesen. Dazu gibt es in manchen Gemeinden auch Gottesdien­ste in der Friedhofsk­apelle.

Aber auch konfession­slose Menschen nehmen diesen Feiertag zum Anlass, ihre Verstorben­en auf dem Friedhof zu besuchen und die Gräber mit Trauergest­ecken und anderem Grabschmuc­k zu verzieren. Der Volkstraue­rtag, wie auch der Totensonnt­ag sowie andere Gedenktage und kirchliche Feiertage, ist ein stiller Feiertag, an dem öffentlich­e Tanz- und Sportveran­staltungen laut Gesetz verboten sind. Trotzdem wird das sogenannte „Tanzverbot“in allen Bundesländ­ern unterschie­dlich streng eingehalte­n. In Berlin und Bremen gilt es beispielsw­eise nur bis 21 Uhr, und auch Brandenbur­g und Hamburg haben die offizielle Anwendung in den letzten Jahren gelockert.

Die Regelungen für stille Feiertage sind in den Feiertagsg­esetzen der Bundesländ­er festgelegt. Sie können bei den Bürgerämte­rn nachgefrag­t werden. Private Feiern sind am Totensonnt­ag übrigens kein Problem, auch Restaurant­s haben normal geöffnet.

www.november.de/str

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Foto: Pixabay Zu den stillen Tagen des Gedenkens im November gehören der Volkstraue­rtag und der Totensonnt­ag.

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