Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Reinhardt muss Geld zurückzahlen
Gericht: Als vorläufiger Rot-Weiß-Insolvenzverwalter 83.000 Euro zu viel Vergütung erhalten
Erfurt. Juristische Niederlage mit finanziellen Folgen für den Insolvenzverwalter des FC Rot-Weiß Erfurt: Laut Beschluss des Landgerichts Erfurt vom 3. November muss Volker Reinhardt etwa die Hälfte seiner Vergütung für die Zeit als vorläufiger Insolvenzverwalter (21. März bis 31. Mai 2018) an die Insolvenzmasse des Vereins zurückzahlen. Dabei handelt es sich um mehr als 83.000 Euro, die er zu viel veranschlagt und bereits erhalten hatte. Der gerichtlichen Prüfung vorausgegangen war die Beschwerde eines Hauptgläubigers im Verfahren.
Hintergrund: Reinhardt hatte am 28. Juni 2021 beim Insolvenzgericht Erfurt beantragt, seine Vergütung und Auslagen für den zehnwöchigen Zeitraum vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. Juni 2018 auf 166.329,34 Euro festzusetzen. Nur einen Tag später, am 29. Juni 2021, wurde dieser Forderung in vollem Umfang stattgegeben, woraufhin die MK Medien Beteiligungs GmbH Einspruch erhob. Der größte Gläubiger des Vereins sah die Höhe der Vergütung als nicht gerechtfertigt an.
Das Landgericht Erfurt als höhere Instanz stellte in seinem Abänderungsbeschluss nun eine fehlerhafte Berechnung des damaligen Clubvermögens durch Reinhardt fest. Anstatt der von ihm angegebenen 1.140.182,81 Euro ermittelte das Gericht mit 576.108,66 Euro nur etwa die Hälfte als Vermögensmasse zum Zeitpunkt des vorläufigen Verfahrens. Damit halbierte sich nahezu auch der Vergütungsanspruch Reinhardts auf exakt 82.676,80 inklusive aller Auslagen.
In Insolvenzverfahren dient das Vermögen eines Schuldners, in dem Fall des FC Rot-Weiß, grundsätzlich als Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Verwalters. Diese beläuft sich in der Regel auf 25 Prozent plus etwaiger Zuschläge bei entsprechendem zeitlichen und inhaltlichen Mehraufwand.
Der Beschluss des Landgerichts ist rechtskräftig. Eine Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof ist nicht zugelassen, so dass Reinhardt den Differenzbetrag zwischen der bereits entnommenen Vergütung und dem nun festgesetzten Betrag im Abänderungsbeschluss an die Insolvenzmasse (und damit den Vereinsgläubigern) zurückerstatten muss. Es handelt sich dabei um genau 83.625,55 Euro.
Erst im September hatte der Verwalter eine Niederlage vor Gericht einstecken müssen. In einem ersten Verfahren zu insgesamt 130 angestrengten Anfechtungen gegen frühere Vertragspartner des FC RotWeiß wies das Landgericht Würzburg die Klage gegen einen Spielerberater ab. Dieser sollte seine zwischen 2014 und 2017 vom Verein erhaltenen Vermittlungshonorare in einer Gesamthöhe von rund 17.200 Euro zurückzahlen. Reinhardt ging daraufhin in Berufung.
Die Anfrage zu einer Stellungnahme zum Beschluss des Landgerichts Erfurt und der Vergütungsrückzahlung blieb von Reinhardt bis Dienstagabend unbeantwortet.