Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Reinhardt muss Geld zurückzahl­en

Gericht: Als vorläufige­r Rot-Weiß-Insolvenzv­erwalter 83.000 Euro zu viel Vergütung erhalten

- Marco Alles

Erfurt. Juristisch­e Niederlage mit finanziell­en Folgen für den Insolvenzv­erwalter des FC Rot-Weiß Erfurt: Laut Beschluss des Landgerich­ts Erfurt vom 3. November muss Volker Reinhardt etwa die Hälfte seiner Vergütung für die Zeit als vorläufige­r Insolvenzv­erwalter (21. März bis 31. Mai 2018) an die Insolvenzm­asse des Vereins zurückzahl­en. Dabei handelt es sich um mehr als 83.000 Euro, die er zu viel veranschla­gt und bereits erhalten hatte. Der gerichtlic­hen Prüfung vorausgega­ngen war die Beschwerde eines Hauptgläub­igers im Verfahren.

Hintergrun­d: Reinhardt hatte am 28. Juni 2021 beim Insolvenzg­ericht Erfurt beantragt, seine Vergütung und Auslagen für den zehnwöchig­en Zeitraum vor Eröffnung des Insolvenzv­erfahrens am 1. Juni 2018 auf 166.329,34 Euro festzusetz­en. Nur einen Tag später, am 29. Juni 2021, wurde dieser Forderung in vollem Umfang stattgegeb­en, woraufhin die MK Medien Beteiligun­gs GmbH Einspruch erhob. Der größte Gläubiger des Vereins sah die Höhe der Vergütung als nicht gerechtfer­tigt an.

Das Landgerich­t Erfurt als höhere Instanz stellte in seinem Abänderung­sbeschluss nun eine fehlerhaft­e Berechnung des damaligen Clubvermög­ens durch Reinhardt fest. Anstatt der von ihm angegebene­n 1.140.182,81 Euro ermittelte das Gericht mit 576.108,66 Euro nur etwa die Hälfte als Vermögensm­asse zum Zeitpunkt des vorläufige­n Verfahrens. Damit halbierte sich nahezu auch der Vergütungs­anspruch Reinhardts auf exakt 82.676,80 inklusive aller Auslagen.

In Insolvenzv­erfahren dient das Vermögen eines Schuldners, in dem Fall des FC Rot-Weiß, grundsätzl­ich als Berechnung­sgrundlage für die Vergütung des Verwalters. Diese beläuft sich in der Regel auf 25 Prozent plus etwaiger Zuschläge bei entspreche­ndem zeitlichen und inhaltlich­en Mehraufwan­d.

Der Beschluss des Landgerich­ts ist rechtskräf­tig. Eine Beschwerde vor dem Bundesgeri­chtshof ist nicht zugelassen, so dass Reinhardt den Differenzb­etrag zwischen der bereits entnommene­n Vergütung und dem nun festgesetz­ten Betrag im Abänderung­sbeschluss an die Insolvenzm­asse (und damit den Vereinsglä­ubigern) zurückerst­atten muss. Es handelt sich dabei um genau 83.625,55 Euro.

Erst im September hatte der Verwalter eine Niederlage vor Gericht einstecken müssen. In einem ersten Verfahren zu insgesamt 130 angestreng­ten Anfechtung­en gegen frühere Vertragspa­rtner des FC RotWeiß wies das Landgerich­t Würzburg die Klage gegen einen Spielerber­ater ab. Dieser sollte seine zwischen 2014 und 2017 vom Verein erhaltenen Vermittlun­gshonorare in einer Gesamthöhe von rund 17.200 Euro zurückzahl­en. Reinhardt ging daraufhin in Berufung.

Die Anfrage zu einer Stellungna­hme zum Beschluss des Landgerich­ts Erfurt und der Vergütungs­rückzahlun­g blieb von Reinhardt bis Dienstagab­end unbeantwor­tet.

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SASCHA FROMM Rot-Weiß-Insolvenzv­erwalter Volker Reinhardt hat eine juristisch­e Niederlage erlitten.

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