Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Gericht erklärt Berliner Wahl für ungültig
Bei der Abstimmung im September 2021 kam es zu zahlreichen Pannen. Sie muss komplett wiederholt werden
Berlin. Die von zahlreichen Pannen geprägte Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus muss komplett wiederholt werden. Das hat der Berliner Verfassungsgerichtshof am Mittwoch verkündet. Die Abstimmung vom September 2021 sei ungültig. Die Richterinnen und Richter blieben damit bei ihrer ersten Einschätzung, die Gerichtspräsidentin Ludgera Selting bereits in der mündlichen Verhandlung Ende September erläutert hatte. Eine Wahlwiederholung muss nun binnen 90 Tagen erfolgen. Als wahrscheinlicher Termin gilt nach Einschätzung des neuen Landeswahlleiters Stephan Bröchler der 12. Februar. Seine Vorgängerin war nach dem Berliner Wahlchaos im Herbst zurückgetreten.
Am 26. September 2021 waren in Berlin auch der Bundestag und die zwölf Bezirksparlamente neu gewählt worden. Hinzu kam noch ein Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne. Nebenher lief außerdem der Berlin-Marathon.
Folge dieser Ballung und schlechter Vorbereitung waren massive Probleme, etwa falsche oder fehlende Stimmzettel, zu wenige Wahlurnen, die zeitweise Schließung von Wahllokalen sowie lange Schlangen davor. Zum Teil stimmten Wähler noch nach 18 Uhr oder etwa auf eilig kopierten Stimmzetteln ab. Wegen der zahlreichen Pannen musste Berlins oberstes Gericht die Gültigkeit der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den zwölf Bezirksversammlungen überprüfen. Insgesamt lagen ihm 35 Einsprüche gegen die Wertung vor, über vier davon war verhandelt worden.
Der Berliner Senat will nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts nicht vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Das machte die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) am Mittwoch deutlich. „Wir respektieren dieses Urteil.“
Auch eine Wiederholung der Bundestagswahl ist nötig – zumindest für einen Teil der Berlinerinnen und Berliner: Der Bundestag beschloss mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP, dass sie in 431 Berliner Wahlbezirken wiederholt werden muss. Die Parteien erwarten aber, dass der Beschluss vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird.