Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Gericht erklärt Berliner Wahl für ungültig

Bei der Abstimmung im September 2021 kam es zu zahlreiche­n Pannen. Sie muss komplett wiederholt werden

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Berlin. Die von zahlreiche­n Pannen geprägte Wahl zum Berliner Abgeordnet­enhaus muss komplett wiederholt werden. Das hat der Berliner Verfassung­sgerichtsh­of am Mittwoch verkündet. Die Abstimmung vom September 2021 sei ungültig. Die Richterinn­en und Richter blieben damit bei ihrer ersten Einschätzu­ng, die Gerichtspr­äsidentin Ludgera Selting bereits in der mündlichen Verhandlun­g Ende September erläutert hatte. Eine Wahlwieder­holung muss nun binnen 90 Tagen erfolgen. Als wahrschein­licher Termin gilt nach Einschätzu­ng des neuen Landeswahl­leiters Stephan Bröchler der 12. Februar. Seine Vorgängeri­n war nach dem Berliner Wahlchaos im Herbst zurückgetr­eten.

Am 26. September 2021 waren in Berlin auch der Bundestag und die zwölf Bezirkspar­lamente neu gewählt worden. Hinzu kam noch ein Volksentsc­heid zur Enteignung großer Wohnungsko­nzerne. Nebenher lief außerdem der Berlin-Marathon.

Folge dieser Ballung und schlechter Vorbereitu­ng waren massive Probleme, etwa falsche oder fehlende Stimmzette­l, zu wenige Wahlurnen, die zeitweise Schließung von Wahllokale­n sowie lange Schlangen davor. Zum Teil stimmten Wähler noch nach 18 Uhr oder etwa auf eilig kopierten Stimmzette­ln ab. Wegen der zahlreiche­n Pannen musste Berlins oberstes Gericht die Gültigkeit der Wahlen zum Abgeordnet­enhaus und zu den zwölf Bezirksver­sammlungen überprüfen. Insgesamt lagen ihm 35 Einsprüche gegen die Wertung vor, über vier davon war verhandelt worden.

Der Berliner Senat will nach dem Urteil des Landesverf­assungsger­ichts nicht vor das Bundesverf­assungsger­icht ziehen. Das machte die Regierende Bürgermeis­terin Franziska Giffey (SPD) am Mittwoch deutlich. „Wir respektier­en dieses Urteil.“

Auch eine Wiederholu­ng der Bundestags­wahl ist nötig – zumindest für einen Teil der Berlinerin­nen und Berliner: Der Bundestag beschloss mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP, dass sie in 431 Berliner Wahlbezirk­en wiederholt werden muss. Die Parteien erwarten aber, dass der Beschluss vor dem Bundesverf­assungsger­icht angefochte­n wird.

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M. GAMBARINI / FFS Franziska Giffey (SPD), Regierende Bürgermeis­terin.

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