Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Mit dem Erbe die Zukunft sichern
Für Kinder mit Behinderungen sollten Eltern ein spezielles Testament aufsetzen
Erfurt. Eltern von Kindern mit Behinderungen haben häufig den Wunsch, ihrem Kind aus dem Nachlass etwas zukommen zu lassen, um dessen Lebensqualität über das Niveau staatlicher Fürsorgeleistungen hinaus zu verbessern.
„Viele Betroffene wissen nicht, dass es für solche Fälle bewährte rechtliche Gestaltungsmittel in der Nachlassplanung gibt“, erklärt Eric Rauschenbach, Geschäftsführer der Notarkammer Thüringen. So soll das Kind von der Erbschaft so viel wie möglich selbst behalten oder für besondere Therapien jenseits von Sozialleistungen einsetzen dürfen. Darüber hinaus soll oftmals in der Elterngeneration vorhandener Grundbesitz oder sonstiges Vermögen über die Generationen hinweg in der Familie verbleiben.
Um diese Zielvorstellungen umsetzen zu können, sollten sich Eltern behinderter Kinder unbedingt rechtlich beraten lassen. Sonst besteht das Risiko, dass die Zuwendungen über den sogenannten „Sozialhilferegress“aufgezehrt werden oder Familienvermögen verwertet werden muss, ohne dass die Lebensstellung des Kindes über das Niveau der Sozialleistungen hinaus verbessert wird. Hintergrund ist, dass Menschen mit Behinderungen im Bedarfsfall oft Leistungen der Eingliederungshilfe und auch existenzsichernde Leistungen erhalten.
Zum Wesen der Sozialhilfe gehört, dass diese nachrangig gewährt wird. Der Sozialhilfeträger muss also erst dann Leistungen erbringen, wenn keine eigenen Finanzierungsmöglichkeiten bestehen. Also muss zuerst muss das eigene Einkommen und Vermögen des Kindes – ausgenommen
Wer etwas zu vererben hat, möchte, dass sein Besitz in die rechten Hände kommt. Doch unklare Formulierungen im Testament sorgen selbst in harmonischen Familien schnell für jahrelangen Streit. Denn beim Geld – und anderem Vermögen – hört nicht nur die Freundschaft auf, auch die Familienbande bröckeln. Wie muss ein Testament aussehen? Was ist mit Pflichtteil und Erbfolge? Was regelt das das Schonvermögen – eingesetzt werden. Das Erbrecht stellt aber für solche Fälle eine Vielzahl, dem Laien meist unbekannte Instrumente der Testamentsgestaltung zur Verfügung. Deren geschickte Kombination kann den Eltern von Kindern mit Behinderungen tatsächlich zu dem gewünschten Ergebnis verhelfen. Da hier jedoch viele Fallstricke lauern, sei es ratsam, sich zur Erstellung eines sogenannten „Behindertentestaments“juristischen Rat einzuholen.
Gesetz? Beim Telefonforum „Erbe & Testament“beantworten Experten der Notarkammer Thüringen heute von 10 bis 12 Uhr Ihre Fragen.