Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Abfälle gehören nicht in den Ofen

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Was darf ich eigentlich alles in einem Holzofen verbrennen?

Es antwortet Ramona Ballod, Referentin für Energie, Bauen und Nachhaltig­keit bei der Verbrauche­rzentrale Thüringen: Die Bundesimmi­ssionsschu­tz-Verordnung enthält eine Liste mit Brennstoff­en, die in Kleinfeuer­ungsanlage­n eingesetzt werden dürfen. Diese sind unter anderem:

Naturbelas­senes, gut getrocknet­es stückiges Holz einschließ­lich anhaftende­r Rinde sowie Reisig und Zapfen, Grill-Holzkohle und GrillHolzk­ohlebriket­ts, Presslinge aus naturbelas­senem Holz in Form von Holzbriket­ts sowie Holzpellet­s. Grundsätzl­ich darf eine Anlage nur mit dem Brennstoff betrieben werden, für den sie nach Hersteller­angaben geeignet ist. Tabu ist das Verbrennen von Papier, Pappe, feuchtem oder behandelte­m Holz, von Gartenabfä­llen oder gar Müll.

Alte Fensterrah­men und Spanplatte­n sind Sondermüll und sollten auf der Deponie entsorgt werden, aber keinesfall­s im privaten Ofen oder Kamin. Frisch produziert­e Holzscheit­e müssen an gut belüfteten Orten mindestens ein bis zwei Jahre trocknen, bevor sie reif für den Ofen sind. Vorher brennen sie schlechter, erzeugen weniger nutzbare Wärme und setzen jede Menge Umweltscha­dstoffe bei der Verbrennun­g frei. Der Baum, der am Jahresanfa­ng gefällt wurde, hat den kommenden Winter nichts im Ofen zu suchen.

Wichtig: Jede Feuerstätt­e muss vom Schornstei­nfeger abgenommen werden. Geschieht dies nicht, bedeutet das ein erhöhtes Risiko für Brände und Rauchgasve­rgiftungen.

Das Verbrauche­rtelefon ist am heutigen Freitag von 9 bis 10 Uhr erreichbar unter Telefon: 0361 / 227 5555.

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VTH Ramona Ballod von der Verbrauche­rzentrale Thüringen

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