Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Abfälle gehören nicht in den Ofen
Was darf ich eigentlich alles in einem Holzofen verbrennen?
Es antwortet Ramona Ballod, Referentin für Energie, Bauen und Nachhaltigkeit bei der Verbraucherzentrale Thüringen: Die Bundesimmissionsschutz-Verordnung enthält eine Liste mit Brennstoffen, die in Kleinfeuerungsanlagen eingesetzt werden dürfen. Diese sind unter anderem:
Naturbelassenes, gut getrocknetes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde sowie Reisig und Zapfen, Grill-Holzkohle und GrillHolzkohlebriketts, Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts sowie Holzpellets. Grundsätzlich darf eine Anlage nur mit dem Brennstoff betrieben werden, für den sie nach Herstellerangaben geeignet ist. Tabu ist das Verbrennen von Papier, Pappe, feuchtem oder behandeltem Holz, von Gartenabfällen oder gar Müll.
Alte Fensterrahmen und Spanplatten sind Sondermüll und sollten auf der Deponie entsorgt werden, aber keinesfalls im privaten Ofen oder Kamin. Frisch produzierte Holzscheite müssen an gut belüfteten Orten mindestens ein bis zwei Jahre trocknen, bevor sie reif für den Ofen sind. Vorher brennen sie schlechter, erzeugen weniger nutzbare Wärme und setzen jede Menge Umweltschadstoffe bei der Verbrennung frei. Der Baum, der am Jahresanfang gefällt wurde, hat den kommenden Winter nichts im Ofen zu suchen.
Wichtig: Jede Feuerstätte muss vom Schornsteinfeger abgenommen werden. Geschieht dies nicht, bedeutet das ein erhöhtes Risiko für Brände und Rauchgasvergiftungen.
Das Verbrauchertelefon ist am heutigen Freitag von 9 bis 10 Uhr erreichbar unter Telefon: 0361 / 227 5555.