Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Rechnungsh­of moniert Funktionsz­ahlung

Zulage für einige Landtagsab­geordnete kritisch bewertet

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Thüringens Rechnungsh­of bewertet die Zulage von 1700 Euro, die parlamenta­rische Geschäftsf­ührer im Thüringer Landtag erhalten, kritisch. Die bisherige Rechtsprec­hung lege nahe, dass die Zulage nicht mit der Freiheit des Mandats und dem Grundsatz der Gleichbeha­ndlung vereinbar sei. Dies sei auch die Haltung des Rechnungsh­ofs, berichtet MDR Thüringen.

Er beziehe sich dabei auf ein Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts aus dem Jahr 2000 sowie eine Entscheidu­ng des Thüringer Verfassung­sgerichts vom Juli dieses Jahres. In dem Thüringer Urteil heißt es, dass die „Zahlung solcher Funktionsz­ulagen verfassung­srechtlich rechtferti­gungsbedür­ftig“sei. Auch der Bund der Steuerzahl­er Thüringen sehe die Zulage kritisch. Thüringens oberste Finanzprüf­er hatten sich immer wieder kritisch mit Zulagen beschäftig­t, die Abgeordnet­e für bestimme Funktionen innerhalb ihrer Fraktionen erhielten. Die Funktionsz­ulage für die parlamenta­rischen Geschäftsf­ührer der Fraktionen in Höhe von 28 Prozent der Grundentsc­hädigung wird seit Oktober 2021 gezahlt. Die Landtagsfr­aktionen von Linke, SPD, Grünen und CDU hatten die Änderung des Abgeordnet­engesetzes im Zuge der finanziell­en Regeln für die neu entstanden­e FDP-Gruppe beschlosse­n. Auch die Gruppen-Sprecher, neben der FDP inzwischen auch die Gruppe Bürger für Thüringen, erhalten die Zulage.

Die Fraktionen von Linke, SPD, Grünen, CDU sowie die Landtagsve­rwaltung verteidige­n laut MDR die Zulage. Seit dem Urteil des Bundesverf­assungsger­ichtes seien Umfang und Komplexitä­t der Aufgaben der parlamenta­rischen Geschäftsf­ührer erheblich gestiegen. Die Zulagenhöh­e sei im Vergleich der Bundesländ­er niedrig.

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