Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Rechnungshof moniert Funktionszahlung
Zulage für einige Landtagsabgeordnete kritisch bewertet
Thüringens Rechnungshof bewertet die Zulage von 1700 Euro, die parlamentarische Geschäftsführer im Thüringer Landtag erhalten, kritisch. Die bisherige Rechtsprechung lege nahe, dass die Zulage nicht mit der Freiheit des Mandats und dem Grundsatz der Gleichbehandlung vereinbar sei. Dies sei auch die Haltung des Rechnungshofs, berichtet MDR Thüringen.
Er beziehe sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2000 sowie eine Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichts vom Juli dieses Jahres. In dem Thüringer Urteil heißt es, dass die „Zahlung solcher Funktionszulagen verfassungsrechtlich rechtfertigungsbedürftig“sei. Auch der Bund der Steuerzahler Thüringen sehe die Zulage kritisch. Thüringens oberste Finanzprüfer hatten sich immer wieder kritisch mit Zulagen beschäftigt, die Abgeordnete für bestimme Funktionen innerhalb ihrer Fraktionen erhielten. Die Funktionszulage für die parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen in Höhe von 28 Prozent der Grundentschädigung wird seit Oktober 2021 gezahlt. Die Landtagsfraktionen von Linke, SPD, Grünen und CDU hatten die Änderung des Abgeordnetengesetzes im Zuge der finanziellen Regeln für die neu entstandene FDP-Gruppe beschlossen. Auch die Gruppen-Sprecher, neben der FDP inzwischen auch die Gruppe Bürger für Thüringen, erhalten die Zulage.
Die Fraktionen von Linke, SPD, Grünen, CDU sowie die Landtagsverwaltung verteidigen laut MDR die Zulage. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes seien Umfang und Komplexität der Aufgaben der parlamentarischen Geschäftsführer erheblich gestiegen. Die Zulagenhöhe sei im Vergleich der Bundesländer niedrig.