Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Impfpflicht in Kliniken und Pflege soll auslaufen
Gesundheitsministerium: Verordnung zu Bürgertests wird verlängert. Finanzierung bis Ende Februar gesichert
Berlin. Die Corona-Impfpflicht für Personal in Kliniken und Pflegeheimen soll voraussichtlich Ende des Jahres auslaufen. Grund sei die Dominanz sogenannter immunevasiver Corona-Varianten, wie es am Montag aus dem Bundesgesundheitsministerium in Berlin hieß. Diese Erreger können der Immunantwort von Menschen, die geimpft und/oder genesen sind, besser entgehen als ihre Vorgänger.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte zuletzt offen gelassen, ob die einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitsund Pflegebereich zum Jahresende ausläuft. „Wir werden von dem Verlauf der Herbst- und WinDie terwelle abhängig machen, wie wir mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht umgehen“, hatte er im Oktober auf die Frage gesagt, ob er das Gesetz auslaufen lassen oder verlängern wolle.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt seit Mitte März. Die Gesundheitsämter
können Tätigkeitsoder Betretungsverbote für Beschäftigte von Kliniken oder Pflegeeinrichtungen aussprechen, wenn diese auch nach Aufforderung keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen oder kein Attest haben, das sie von der Impfung befreit.
gesetzliche Grundlage für die Impfpflicht läuft zum Jahresende aus. An der Regelung hatte es immer wieder Kritik gegeben.
Die Bürger sollen sich vorerst weiter wie bisher auf Corona testen lassen können. „Die Testverordnung wird fortgeführt“, hieß es ebenfalls am Montag aus dem Gesundheitsministerium. Die Finanzierung sei bis Ende Februar gesichert. Die aktuelle Regelung der staatlichen Finanzierung der Tests endet am 25. November. Seit einer Neuregelung im Sommer gibt es kostenlose Bürgertests nur noch für bestimmte Risikogruppen. In der Regel sind drei Euro aus eigener Tasche pro Schnelltest fällig.