Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Neue Formen und Wege
Bundesweit wird über neue Formen der Bestattung diskutiert. Deshalb liegt es auf der Hand, dass die Debatte auch Thüringen erreicht – zumal es hier vergleichsweise strenge Regelungen gibt.
Feuer- und Erdbestattungen sind erlaubt. Urne oder Sarg haben dann auf dem Friedhof beigesetzt zu werden. Die Grünen wollen die strengen Regeln jetzt liberalisieren und das Thüringer Bestattungsgesetz reformieren – aus mehreren Gründen ist das eine richtige Entscheidung.
Denn immer häufiger wollen Angehörige eine besondere Form der Beisetzung. Oder aber sie wollen einen Teil der Asche des Beigesetzten bei sich daheim bewahren. Wer auf hoher See bestattet werden will, der kann das auch jetzt schon; wen es allerdings – nur hypothetisch – zu einer Thüringer Talsperre zieht, weil er sich mit ihr verbunden fühlte, dem schiebt das Bestattungsgesetz einen Riegel vor. Die Vielfalt der Bestattungsmöglichkeiten wird im Gesetz nicht abgebildet.
Wichtig dürfte bei aller Notwendigkeit zur Reform aber sein, dass das neue Gesetz eines wird, das mit den Menschen in Thüringen für die Menschen in Thüringen entsteht. Richtig und wichtig ist, dass Anhörungen im Innenausschuss beschlossen sind. Ebenso bedeutsam sind aber auch Gespräche auf anderen Ebenen.
Das Bestattungsgesetz braucht die größtmögliche Transparenz und öffentliche Beteiligung, denn es geht jeden Thüringer und jede Thüringerin früher oder später an. Ob als Trauernde oder Gestorbene. Deshalb lohnt es nicht nur, über neue Bestattungsformen nachzudenken. Es ist vor allen Dingen dringend notwendig, jenseits der herkömmlichen Beteiligungen neue Wege zu gehen.