Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

„Staatssekr­etäre rechtswidr­ig eingestell­t“

Rechnungsh­of geißelt Personalpo­litik der rot-rot-grünen Regierung

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Die rot-rot-grüne Landesregi­erung soll Spitzenbea­mte rechtswidr­ig eingestell­t haben. Das geht aus einem vertraulic­hen Bericht des Rechnungsh­ofes hervor. Die Rudolstädt­er Kontrolleu­re rügen die Einstellun­gspraxis für Staatssekr­etärinnen und Staatssekr­etäre als „fehlerhaft“, „schlichtwe­g intranspar­ent“und „nicht nachvollzi­ehbar“.

Dem „Spiegel“zufolge, dem der Bericht vorliegt, prüfte die Behörde auf Basis der Personalak­ten von acht der damals 13 Staatssekr­etäre, ob ihre Ernennung „wirtschaft­lich und sparsam“war und alle beamtenrec­htlichen Vorschrift­en eingehalte­n wurden. Das hätten die Prüfer bei keiner Person bejahen können. Nur ein Staatssekr­etär brachte laut dem Magazin eine „Regellaufb­ahnbefähig­ung“mit. Bei fünf Staatssekr­etären seien nicht mal „die Mindestvor­aussetzung­en für eine Einstellun­g“erfüllt worden.

Die Prüfer betonen, dass auch für politische Beamte das im Grundgeset­z verankerte Prinzip der Bestenausl­ese gelte. Das Vertrauen der Politiker in sie genüge nicht, um „objektive Defizite“in ihrer fachlichen Eignung zu kompensier­en – schließlic­h gehe es um den Einstieg auf den höchsten Beamtenpos­ten eines Ministeriu­ms. Staatssekr­etäre der Landesregi­erung verdienen im Monat fast 12.000 Euro, nach der Versetzung in den einstweili­gen Ruhestand erhalten sie drei Monate lang volle Bezüge, danach ein gestaffelt­es Ruhegehalt im mittleren bis hohen vierstelli­gen Bereich.

In ihrer Antwort an den Rechnungsh­of weise die Staatskanz­lei den Vorwurf „entschiede­n zurück“, dass die Einstellun­gen rechtswidr­ig erfolgt seien, schreibt der „Spiegel“. Sie gestehe aber ein, nicht alle Personalen­tscheidung­en „hinreichen­d dokumentie­rt“zu haben und verspreche künftig mehr Transparen­z. Zudem plane die Regierung eine Änderung des Landesbeam­tenrechts, um „die bisherigen Anforderun­gen an eine politische Verbeamtun­g (...) der heutigen Lebenswirk­lichkeit anzupassen“.

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