Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
„Staatssekretäre rechtswidrig eingestellt“
Rechnungshof geißelt Personalpolitik der rot-rot-grünen Regierung
Die rot-rot-grüne Landesregierung soll Spitzenbeamte rechtswidrig eingestellt haben. Das geht aus einem vertraulichen Bericht des Rechnungshofes hervor. Die Rudolstädter Kontrolleure rügen die Einstellungspraxis für Staatssekretärinnen und Staatssekretäre als „fehlerhaft“, „schlichtweg intransparent“und „nicht nachvollziehbar“.
Dem „Spiegel“zufolge, dem der Bericht vorliegt, prüfte die Behörde auf Basis der Personalakten von acht der damals 13 Staatssekretäre, ob ihre Ernennung „wirtschaftlich und sparsam“war und alle beamtenrechtlichen Vorschriften eingehalten wurden. Das hätten die Prüfer bei keiner Person bejahen können. Nur ein Staatssekretär brachte laut dem Magazin eine „Regellaufbahnbefähigung“mit. Bei fünf Staatssekretären seien nicht mal „die Mindestvoraussetzungen für eine Einstellung“erfüllt worden.
Die Prüfer betonen, dass auch für politische Beamte das im Grundgesetz verankerte Prinzip der Bestenauslese gelte. Das Vertrauen der Politiker in sie genüge nicht, um „objektive Defizite“in ihrer fachlichen Eignung zu kompensieren – schließlich gehe es um den Einstieg auf den höchsten Beamtenposten eines Ministeriums. Staatssekretäre der Landesregierung verdienen im Monat fast 12.000 Euro, nach der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand erhalten sie drei Monate lang volle Bezüge, danach ein gestaffeltes Ruhegehalt im mittleren bis hohen vierstelligen Bereich.
In ihrer Antwort an den Rechnungshof weise die Staatskanzlei den Vorwurf „entschieden zurück“, dass die Einstellungen rechtswidrig erfolgt seien, schreibt der „Spiegel“. Sie gestehe aber ein, nicht alle Personalentscheidungen „hinreichend dokumentiert“zu haben und verspreche künftig mehr Transparenz. Zudem plane die Regierung eine Änderung des Landesbeamtenrechts, um „die bisherigen Anforderungen an eine politische Verbeamtung (...) der heutigen Lebenswirklichkeit anzupassen“.