Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Bundesagentur: Bürgergeld kommt pünktlich
Bundestag und Bundesrat beschließen Nachfolgeregelung zu Hartz IV. Zahlungen erfolgen ab 1. Januar
18 Jahre nach der Einführung des Hartz-IV-Systems wird die Sozialleistung zu einem neuen Bürgergeld. Der Bundestag und der Bundesrat beschlossen am Freitag endgültig den Start des Bürgergeldes am 1. Januar 2023. Damit ist auch die Erhöhung der bisherigen, monatlichen Hartz-IV-Zahlungen um knapp zwölf Prozent zu Jahresanfang gesichert. Die Bundesagentur für Arbeit gab nach dem Beschluss wichtige Hinweise für die rund fünf Millionen Hartz-IV-Bezieher: „Es ist für das Bürgergeld kein neuer Antrag notwendig. Wer über den Jahreswechsel hinaus Leistungen des Jobcenters bezieht, bekommt automatisch den höheren
Regelsatz ausgezahlt“, sagte Vanessa Ahuja, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, unserer Redaktion.
Ahuja versicherte darüber hinaus: „Die erhöhten Regelsätze werden wir pünktlich zum Jahreswechsel auszahlen.“Daran hatte es zuvor Zweifel gegeben, weil das Tauziehen zwischen der Regierungskoalition und der oppositionellen Union den Gesetzesbeschluss verzögert hatte. Der Regelsatz wird ab 1. Januar 2023 für alleinstehende Erwachsene monatlich 502 Euro betragen – das sind 53 Euro mehr als bislang.
Anders als ursprünglich geplant kann die Leistung bei PflichtverletWichtige zungen und Meldeversäumnissen von Anfang an gekürzt werden, im Wiederholungsfall um bis zu 30 Prozent. Die viel diskutierte „Vertrauenszeit“wird es nicht geben, auch sonst behalten zentrale Elemente des Hartz-IV-Rechts ihre Gültigkeit.
Teile der Reform zur Betreuung und Förderung von Langzeitarbeitslosen treten erst zum 1. Juli in Kraft. Dann sollen die Jobcenter individuell ausloten, welche Qualifizierung Betroffene machen müssen, um dauerhaft eine Beschäftigung zu finden. Der bisherige Vorrang der Vermittlung in Arbeit ist damit gestrichen, stattdessen vereinbaren Arbeitsuchende und Jobcenter einen Kooperationsplan für den Weg in Arbeit.
Dazu soll eine Bagatellgrenze von 50 Euro für Rückforderungen der Jobcenter ab dem 1. Januar die Anzahl der Bescheide reduzieren. Ein „bürokratischer Bremsklotz“, der nun entfalle, sagte Ahuja.