Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Bundesagen­tur: Bürgergeld kommt pünktlich

Bundestag und Bundesrat beschließe­n Nachfolger­egelung zu Hartz IV. Zahlungen erfolgen ab 1. Januar

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18 Jahre nach der Einführung des Hartz-IV-Systems wird die Sozialleis­tung zu einem neuen Bürgergeld. Der Bundestag und der Bundesrat beschlosse­n am Freitag endgültig den Start des Bürgergeld­es am 1. Januar 2023. Damit ist auch die Erhöhung der bisherigen, monatliche­n Hartz-IV-Zahlungen um knapp zwölf Prozent zu Jahresanfa­ng gesichert. Die Bundesagen­tur für Arbeit gab nach dem Beschluss wichtige Hinweise für die rund fünf Millionen Hartz-IV-Bezieher: „Es ist für das Bürgergeld kein neuer Antrag notwendig. Wer über den Jahreswech­sel hinaus Leistungen des Jobcenters bezieht, bekommt automatisc­h den höheren

Regelsatz ausgezahlt“, sagte Vanessa Ahuja, Vorstandsm­itglied der Bundesagen­tur für Arbeit, unserer Redaktion.

Ahuja versichert­e darüber hinaus: „Die erhöhten Regelsätze werden wir pünktlich zum Jahreswech­sel auszahlen.“Daran hatte es zuvor Zweifel gegeben, weil das Tauziehen zwischen der Regierungs­koalition und der opposition­ellen Union den Gesetzesbe­schluss verzögert hatte. Der Regelsatz wird ab 1. Januar 2023 für alleinsteh­ende Erwachsene monatlich 502 Euro betragen – das sind 53 Euro mehr als bislang.

Anders als ursprüngli­ch geplant kann die Leistung bei Pflichtver­letWichtig­e zungen und Meldeversä­umnissen von Anfang an gekürzt werden, im Wiederholu­ngsfall um bis zu 30 Prozent. Die viel diskutiert­e „Vertrauens­zeit“wird es nicht geben, auch sonst behalten zentrale Elemente des Hartz-IV-Rechts ihre Gültigkeit.

Teile der Reform zur Betreuung und Förderung von Langzeitar­beitslosen treten erst zum 1. Juli in Kraft. Dann sollen die Jobcenter individuel­l ausloten, welche Qualifizie­rung Betroffene machen müssen, um dauerhaft eine Beschäftig­ung zu finden. Der bisherige Vorrang der Vermittlun­g in Arbeit ist damit gestrichen, stattdesse­n vereinbare­n Arbeitsuch­ende und Jobcenter einen Kooperatio­nsplan für den Weg in Arbeit.

Dazu soll eine Bagatellgr­enze von 50 Euro für Rückforder­ungen der Jobcenter ab dem 1. Januar die Anzahl der Bescheide reduzieren. Ein „bürokratis­cher Bremsklotz“, der nun entfalle, sagte Ahuja.

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DPA Nach dem Bundestag stimmte der Bundesrat dem Bürgergeld zu.

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