Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Der Begriff „Gin“ist rechtlich geregelt
Ich habe neulich alkoholfreien Gin beim Einkauf entdeckt. Darf das so heißen und wie wird es überhaupt hergestellt?
Es antwortet Tina Hanke, Fachberaterin für Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Thüringen:
Der Begriff „Gin“ist rechtlich geregelt. Alkoholfreie Getränke dürfen demnach nicht als „Gin“bezeichnet werden. Alkoholfreie Getränke werden immer beliebter. Auch Spirituosen-Alternativen sind auf dem Vormarsch. Alkoholfreie Varianten gibt es inzwischen unter anderem von Gin, Wodka, Whiskey und Rum. Als solche bezeichnet werden dürfen sie nicht. Der Begriff „Spirituose“ist nach EU-Spirituosen-Verordnung definiert. Demnach muss eine Spirituose einen Mindestalkoholgehalt von 15 Volumenprozent haben. Gin, Wodka, Whiskey sind geschützte Begriffe, die weitere Anforderungen erfüllen müssen, beispielsweise höhere Mindestalkoholgehalte. Hergestellt werden die Spirituosen-Alternativen durch das Entziehen von
Alkohol nach dem eigentlichen Herstellungsprozess. Eine anderes Verfahren fügt alkoholfreien Getränken typische Aromen oder Kräuter hinzu, um den Geschmack der Spirituose nachzuahmen.
Für Menschen, die keinen Alkohol trinken können oder möchten, jedoch nicht auf den Geschmack typischer alkoholhaltiger Getränke verzichten wollen, sind diese alkoholfreien Spirituosen-Alternativen eine gute Option. Die meisten enthalten keinen Zucker und damit wenig Kalorien. Sie eignen sich zum Beispiel gut als Basis für Mixgetränke.
Das Verbrauchertelefon ist freitags von 9 bis 10 Uhr erreichbar unter: 0361 / 227 5555.