Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Der Begriff „Gin“ist rechtlich geregelt

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Ich habe neulich alkoholfre­ien Gin beim Einkauf entdeckt. Darf das so heißen und wie wird es überhaupt hergestell­t?

Es antwortet Tina Hanke, Fachberate­rin für Lebensmitt­el und Ernährung bei der Verbrauche­rzentrale Thüringen:

Der Begriff „Gin“ist rechtlich geregelt. Alkoholfre­ie Getränke dürfen demnach nicht als „Gin“bezeichnet werden. Alkoholfre­ie Getränke werden immer beliebter. Auch Spirituose­n-Alternativ­en sind auf dem Vormarsch. Alkoholfre­ie Varianten gibt es inzwischen unter anderem von Gin, Wodka, Whiskey und Rum. Als solche bezeichnet werden dürfen sie nicht. Der Begriff „Spirituose“ist nach EU-Spirituose­n-Verordnung definiert. Demnach muss eine Spirituose einen Mindestalk­oholgehalt von 15 Volumenpro­zent haben. Gin, Wodka, Whiskey sind geschützte Begriffe, die weitere Anforderun­gen erfüllen müssen, beispielsw­eise höhere Mindestalk­oholgehalt­e. Hergestell­t werden die Spirituose­n-Alternativ­en durch das Entziehen von

Alkohol nach dem eigentlich­en Herstellun­gsprozess. Eine anderes Verfahren fügt alkoholfre­ien Getränken typische Aromen oder Kräuter hinzu, um den Geschmack der Spirituose nachzuahme­n.

Für Menschen, die keinen Alkohol trinken können oder möchten, jedoch nicht auf den Geschmack typischer alkoholhal­tiger Getränke verzichten wollen, sind diese alkoholfre­ien Spirituose­n-Alternativ­en eine gute Option. Die meisten enthalten keinen Zucker und damit wenig Kalorien. Sie eignen sich zum Beispiel gut als Basis für Mixgetränk­e.

Das Verbrauche­rtelefon ist freitags von 9 bis 10 Uhr erreichbar unter: 0361 / 227 5555.

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T. MÜLLER / VZTH Tina Hanke von der Verbrauche­rzentrale Thüringen

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