Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Apotheken-Mitarbeiterin fälschte Impfausweise
53-Jährige und ein Komplize (37) zu jahrelanger Haft verurteilt. Sie verkauften die Fälschungen im Internet
Wegen mehr als 1000 Fällen falscher Corona-Impfnachweise ist eine Mitarbeiterin einer Münchner Apotheke zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Für einen ebenfalls angeklagten Bekannten der Frau, der die Impfzertifikate verkauft haben soll, verhängte das Landgericht München I am Freitag eine Haftstrafe von vier Jahren unter anderem wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Duo im Jahr 2021 über mehrere Monate hinweg im großen Stil Impfzertifikate gefälscht hatte. Diese bot der 37-Jährige demnach im Darknet zum Verkauf an, insgesamt soll er so über 130.000 Euro eingenommen haben. Die 53-jährige Apothekenmitarbeiterin und der 37-Jährige hätten eine kurze Affäre im Jahr 2017 gehabt und danach eine toxische Beziehung geführt. Die Frau habe immer wieder versucht, sich die Zuneigung des Mannes durch finanzielle Gefälligkeiten zu sichern.
Ein falscher digitaler Impfausweis kostete 350 Euro
Im Oktober 2021 hatte die Polizei die Apotheke in München sowie Privatwohnungen durchsucht, die Frau und ihr Komplize kamen in Untersuchungshaft. Es handle sich um ein Verfahren von „überdurchschnittlicher Bedeutung“, sagte ein Sprecher der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG). Seit Mitte August 2021 sollen die Fake-Codes auf einem deutschsprachigen Cybercrime-Forum im Internet angeboten worden sein. 350 Euro musste man zuletzt dafür hinlegen, um einen digitalen Impfausweis zu bekommen – ohne gegen das Coronavirus geimpft worden zu sein. Allein im Oktober letzten Jahres sollen die Fälscher mehr als 500 Impfzertifikate ausgestellt haben. Bei den Durchsuchungen wurden Kryptowährungen und Bargeld im Wert von fast 100.000 Euro sichergestellt. Laut einem Sprecher des bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg angesiedelten ZKG ist es aber nicht möglich, die Namen der Käufer der Fake-Codes zu ermitteln. Der Apotheker selbst wird nicht beschuldigt.
Dass die Apothekenmitarbeiterin mit einer niedrigeren Haftstrafe davonkam als ihr Komplize, lag nach Angaben des Gerichts auch an ihrem frühzeitigen Geständnis. „So gehört sich das“, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Der 37-Jährige sei dagegen mit höherer krimineller Energie vorgegangen und habe finanziell allein von den systematischen Fälschungen profitiert.