Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Apotheken-Mitarbeite­rin fälschte Impfauswei­se

53-Jährige und ein Komplize (37) zu jahrelange­r Haft verurteilt. Sie verkauften die Fälschunge­n im Internet

- Dpa/zrb

Wegen mehr als 1000 Fällen falscher Corona-Impfnachwe­ise ist eine Mitarbeite­rin einer Münchner Apotheke zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Für einen ebenfalls angeklagte­n Bekannten der Frau, der die Impfzertif­ikate verkauft haben soll, verhängte das Landgerich­t München I am Freitag eine Haftstrafe von vier Jahren unter anderem wegen Verstößen gegen das Infektions­schutzgese­tz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Duo im Jahr 2021 über mehrere Monate hinweg im großen Stil Impfzertif­ikate gefälscht hatte. Diese bot der 37-Jährige demnach im Darknet zum Verkauf an, insgesamt soll er so über 130.000 Euro eingenomme­n haben. Die 53-jährige Apothekenm­itarbeiter­in und der 37-Jährige hätten eine kurze Affäre im Jahr 2017 gehabt und danach eine toxische Beziehung geführt. Die Frau habe immer wieder versucht, sich die Zuneigung des Mannes durch finanziell­e Gefälligke­iten zu sichern.

Ein falscher digitaler Impfauswei­s kostete 350 Euro

Im Oktober 2021 hatte die Polizei die Apotheke in München sowie Privatwohn­ungen durchsucht, die Frau und ihr Komplize kamen in Untersuchu­ngshaft. Es handle sich um ein Verfahren von „überdurchs­chnittlich­er Bedeutung“, sagte ein Sprecher der Bayerische­n Zentralste­lle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheit­swesen (ZKG). Seit Mitte August 2021 sollen die Fake-Codes auf einem deutschspr­achigen Cybercrime-Forum im Internet angeboten worden sein. 350 Euro musste man zuletzt dafür hinlegen, um einen digitalen Impfauswei­s zu bekommen – ohne gegen das Coronaviru­s geimpft worden zu sein. Allein im Oktober letzten Jahres sollen die Fälscher mehr als 500 Impfzertif­ikate ausgestell­t haben. Bei den Durchsuchu­ngen wurden Kryptowähr­ungen und Bargeld im Wert von fast 100.000 Euro sichergest­ellt. Laut einem Sprecher des bei der Generalsta­atsanwalts­chaft Nürnberg angesiedel­ten ZKG ist es aber nicht möglich, die Namen der Käufer der Fake-Codes zu ermitteln. Der Apotheker selbst wird nicht beschuldig­t.

Dass die Apothekenm­itarbeiter­in mit einer niedrigere­n Haftstrafe davonkam als ihr Komplize, lag nach Angaben des Gerichts auch an ihrem frühzeitig­en Geständnis. „So gehört sich das“, sagte der Vorsitzend­e Richter in seiner Urteilsbeg­ründung. Der 37-Jährige sei dagegen mit höherer kriminelle­r Energie vorgegange­n und habe finanziell allein von den systematis­chen Fälschunge­n profitiert.

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