Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Schwangere Lehrerinnen dürfen wieder in Präsenz unterrichten
Die während der Pandemie geltende Pauschalregelung entfällt. Maßgeblich ist künftig wieder die sogenannte Gefährdungsbeurteilung
Mit dem Ende der Schutzmaßnahmen nach fast drei Jahren Pandemie fällt auch das pauschale Beschäftigungsverbot für schwangere Lehrerinnen weg: Wie das Thüringer Bildungsministerium auf Anfrage bestätigte, soll in Zukunft wieder die individuelle Gefährdungsbeurteilung maßgeblich dafür sein, ob schwangere Lehrerinnen weiter unterrichten dürfen oder nicht.
Die Regelung, dass sie sofort nach Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft vom Dienst freizustellen sind, war nicht vom Bildungsministerium, sondern von den Arbeitsschutzbehörden getroffen worden.
Danach durften Schwangere nur mit personenfernen Tätigkeiten und unter Einhaltung von Mindestabständen zu anderen Personen betraut werden – Bedingungen, die im Schulalltag nicht zu gewährleisten waren. „Arbeitsmedizinisch wurde das Coronavirus als sogenannter Gefahrstoff klassifiziert. Damit wurde das Beschäftigungsverbot zum Regelfall“, sagt eine Ministeriumssprecherin.
Nachdem am Donnerstag die Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundesarbeits- und -sozialministeriums vorzeitig außer Kraft getreten war, habe es eine neue Information des Thüringer Sozialministeriums gegeben, „deren Umsetzung im
Schulbereich wir aktuell noch prüfen“. Doch schon jetzt stehe fest, dass der Einsatz schwangerer Lehrerinnen im Präsenzunterricht nicht mehr pauschal auszuschließen ist. Es bleibe aber bei der Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung. Dabei müsse auch berücksichtigt werden, wenn es wieder gehäuft zu Coronaoder Grippe-Infektionen kommt.
Die Tatsache, dass in der Pandemie schwangere Lehrerinnen umgehend freigestellt wurden, hatte viele Schulen vor große Probleme gestellt. Denn nur in den wenigsten Fällen konnten die Ausfälle kompensiert werden. „Leidtragende waren die Schüler, denen nicht nur eine wichtige Bezugsperson genommen wurde. Auch die angespannte Personalsituation im Bildungsbereich hat sich weiter verschärft“, sagt Katrin Konrad vom Verband kinderreicher Familien Thüringen.
Zahlen verdeutlichen die Dimension des Themas: So sind derzeit im Bereich des Schulamts Nord etwa 50 Lehrerinnen schwanger, in Südthüringen sind es 30. Die anderen drei Schulämter haben dem Bildungsministerium auf Anfrage zwar keine Zahlen übermittelt, die Ministeriumssprecherin geht aber von ähnlichen Größenordnungen wie in Nord- und Südthüringen aus.
Etwa die Hälfte der derzeit geltenden Beschäftigungsverbote beruhe allerdings auf ärztlichen Zeugnissen und nicht auf der pauschalen Regelung. Das entspreche in etwa dem auch vor der Pandemie erreichten Wert, so die Ministeriumssprecherin. Gründe für Beschäftigungsverbote seien beispielsweise eine fehlende Immunität (etwa gegen Rötel-Viren, die für das Ungeborene gefährlich sind) oder Fahrtätigkeiten bei Abordnungen.