Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Streit um Nachfolge des Landesdatenschützers
Amtsinhaber Hasse will bei den Bewerbern mitreden. Das stößt bei Landtagspräsidentin und Koalitionsfraktionen auf Unverständnis
Die Amtszeit des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI), Lutz Hasse (SPD), endet regulär am 29. Februar. Das klingt nach einer Formalie. Doch zum einen ist die Nachfolge noch nicht geklärt. Zum anderen möchte Hasse, der den Job seit 2012 macht, dabei gerne mitreden. Das hat er in einem Schreiben nun unmissverständlich zu verstehen gegeben.
Sowohl bei der Parlamentsspitze als auch den Koalitionsfraktionen löst das Ansinnen des für seinen Eigensinn bekannten Staatsdieners Kopfschütteln aus. „Für die anstehende Wahl des/der neuen TLfDI ist neben der Landtagspräsidentin auch der jetzige TLfDI die zuständige Aufsichtsbehörde. Er hat insbesondere zu überwachen, dass die Wahl im Wege eines transparenten Verfahrens erfolgt und die zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten über die erforderliche Qualifikation, Erfahrung und Sachkunde vornehmlich im Datenschutz verfügen“, so Hasse über sich selbst. Um seine Haltung zu bekräftigen, verweist der promovierte Volljurist auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt.
Landtagspräsidentin Birgit Pommers (Linke) Antwort lässt indes keinen Zweifel aufkommen, was sie von Hasses Auffassung hält. Sie begegne „aus hiesiger Sicht erheblichen Zweifeln und ist im Ergebnis abzulehnen“, erwidert Pommer. Dass die Eignung stimmen muss, steht für Pommer außer Frage, aber entschieden wird von den Abgeordneten, mit einfacher Mehrheit in geheimer Wahl.
Selbst Dorothea Marx kann den Vorstoß ihres Parteifreundes Hasse nicht nachvollziehen. „Er darf auf das Ergebnis gucken und schauen, ob der gewählte Bewerber oder die gewählte Bewerberin die in der Datenschutzgrundverordnung vorAuch geschriebene Qualifikation aufweist. Punkt“, sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPDFraktion. „Der Datenschutzbeauftragte überdreht seine Funktion an der Stelle und hat weder ein Vetonoch Mitspracherecht. Das obliegt denjenigen, die an dem Wahlgang beteiligt sind“, sagt Linken-PGF André Blechschmidt.
die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Madeleine Henfling, hält Hasses rechtliche Argumentation für „Quatsch und nicht zu halten“.Was die Angelegenheit verkompliziert, ist die fehlende Mehrheit von Linken, SPD und Grünen im Parlament. Das Trio ist deshalb auf Stimmen von CDU und/oder FDP angewiesen.
Im Landtag wird erzählt, Hasses Brief habe vor allem damit zu tun, dass er mit dem von der SPD-Fraktion favorisierten Bewerber nicht einverstanden sei. Ob das stimmt, war vom Amtsinhaber nicht zu erfahren. Der war für diese Zeitung nicht zu sprechen.