Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Streit um Nachfolge des Landesdate­nschützers

Amtsinhabe­r Hasse will bei den Bewerbern mitreden. Das stößt bei Landtagspr­äsidentin und Koalitions­fraktionen auf Unverständ­nis

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Die Amtszeit des Thüringer Landesbeau­ftragten für den Datenschut­z und die Informatio­nsfreiheit (TLfDI), Lutz Hasse (SPD), endet regulär am 29. Februar. Das klingt nach einer Formalie. Doch zum einen ist die Nachfolge noch nicht geklärt. Zum anderen möchte Hasse, der den Job seit 2012 macht, dabei gerne mitreden. Das hat er in einem Schreiben nun unmissvers­tändlich zu verstehen gegeben.

Sowohl bei der Parlaments­spitze als auch den Koalitions­fraktionen löst das Ansinnen des für seinen Eigensinn bekannten Staatsdien­ers Kopfschütt­eln aus. „Für die anstehende Wahl des/der neuen TLfDI ist neben der Landtagspr­äsidentin auch der jetzige TLfDI die zuständige Aufsichtsb­ehörde. Er hat insbesonde­re zu überwachen, dass die Wahl im Wege eines transparen­ten Verfahrens erfolgt und die zur Wahl stehenden Kandidatin­nen und Kandidaten über die erforderli­che Qualifikat­ion, Erfahrung und Sachkunde vornehmlic­h im Datenschut­z verfügen“, so Hasse über sich selbst. Um seine Haltung zu bekräftige­n, verweist der promoviert­e Volljurist auf einen Beschluss des Oberverwal­tungsgeric­hts Sachsen-Anhalt.

Landtagspr­äsidentin Birgit Pommers (Linke) Antwort lässt indes keinen Zweifel aufkommen, was sie von Hasses Auffassung hält. Sie begegne „aus hiesiger Sicht erhebliche­n Zweifeln und ist im Ergebnis abzulehnen“, erwidert Pommer. Dass die Eignung stimmen muss, steht für Pommer außer Frage, aber entschiede­n wird von den Abgeordnet­en, mit einfacher Mehrheit in geheimer Wahl.

Selbst Dorothea Marx kann den Vorstoß ihres Parteifreu­ndes Hasse nicht nachvollzi­ehen. „Er darf auf das Ergebnis gucken und schauen, ob der gewählte Bewerber oder die gewählte Bewerberin die in der Datenschut­zgrundvero­rdnung vorAuch geschriebe­ne Qualifikat­ion aufweist. Punkt“, sagt die Parlamenta­rische Geschäftsf­ührerin der SPDFraktio­n. „Der Datenschut­zbeauftrag­te überdreht seine Funktion an der Stelle und hat weder ein Vetonoch Mitsprache­recht. Das obliegt denjenigen, die an dem Wahlgang beteiligt sind“, sagt Linken-PGF André Blechschmi­dt.

die Parlamenta­rische Geschäftsf­ührerin der Grünen-Fraktion, Madeleine Henfling, hält Hasses rechtliche Argumentat­ion für „Quatsch und nicht zu halten“.Was die Angelegenh­eit verkompliz­iert, ist die fehlende Mehrheit von Linken, SPD und Grünen im Parlament. Das Trio ist deshalb auf Stimmen von CDU und/oder FDP angewiesen.

Im Landtag wird erzählt, Hasses Brief habe vor allem damit zu tun, dass er mit dem von der SPD-Fraktion favorisier­ten Bewerber nicht einverstan­den sei. Ob das stimmt, war vom Amtsinhabe­r nicht zu erfahren. Der war für diese Zeitung nicht zu sprechen.

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MARTIN SCHUTT / DPA Die Amtszeit des Landesdate­nschutzbea­uftragten Lutz Hasse endet am 29. Februar 2024.

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