Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Kreise regeln Bezahlkart­e regional

Thüringer Ministerpr­äsident setzt auf bundesweit­e Einigung. CDU will mehr Tempo

- Simone Rothe und David Hutzler

Thüringens Ministerpr­äsident Bodo Ramelow (Linke) setzt darauf, dass die bundesweit­e Regelung zu Bezahlkart­en für Asylbewerb­er nun bald umgesetzt wird. Thüringen stehe zu diesem Beschluss der Ministerpr­äsidentenk­onferenz, sagte Ramelow. „Die Bezahlkart­e ist ein Instrument der Verwaltung­svereinfac­hung.“

Die Grünen in der Ampel-Koalition hatten noch Diskussion­sbedarf zu einigen Regelungen angemeldet. Derzeit ist deshalb unklar, wann eine bundesweit­e Regelung im Bundestag beschlosse­n wird.

Der Thüringer CDU-Fraktionsc­hef Mario Voigt kritisiert­e: „Während andere Länder und viele Thüringer Landkreise beherzt vorangehen, wartet die Landesregi­erung wieder mal ab und handelt nicht im Interesse Thüringens, obwohl sie es könnte.“Eine CDU-geführte Landesregi­erung würde flächendec­kend die Einführung einer Bezahlkart­e und gemeinnütz­ige Arbeit in den Einrichtun­gen sicherstel­len.

Weil eine bundesweit­e Regelung für eine Bezahlkart­e weiter auf sich warten lässt, steigt die Zahl der Kommunen in Thüringen, die eigene Wege in dieser Frage gehen. Mehrere Kreise haben bereits regionale Regelungen getroffen, darunter das Eichsfeld oder der Kreis Greiz. Weitere wollen im April damit starten. Auch die Landeshaup­tstadt Erfurt hatte kürzlich erklärt, sie wolle nicht mehr auf eine bundesweit­e Regelung warten.

Kritik übte Ramelow am Agieren von CDU und CSU. „Seitens der Union wurde die Bezahlkart­e nunmehr zu einem Instrument stilisiert, mit dem vermeintli­ch bestehende Anreize zur Migration reduziert werden könnten. Das ist empirisch haltlos und läuft in der Sache falsch“, sagte Ramelow. Die Thüringer Landesregi­erung vertrete „die Erwartung einer diskrimini­erungsThür­ingens freien Ausgestalt­ung der Bezahlkart­e“– und zwar in dem Sinne, auf den sich die Bundesländ­er verständig­t hätten, die sich an der bundesweit­en Ausschreib­ung beteiligen. Migrations­beauftragt­e Mirjam Kruppa wies Behauptung­en einzelner Kommunalpo­litiker zurück, dass es durch regionale Bezahlkart­en-Regelungen eine Wanderung von Asylbewerb­ern innerhalb Thüringens gibt. „All diejenigen, die in den Thüringer Landkreise­n eine Bezahlkart­e ausgehändi­gt bekommen, sind Asylsuchen­de oder geduldete Menschen mit einer Wohnsitzau­flage“, so Kruppa. Das bedeute, die betroffene­n Menschen bekommen Leistungen ausschließ­lich in dem Landkreis, in dem sie verpflicht­et sind zu wohnen.

Die Vereinbaru­ng der Bundesländ­er sieht vor, dass ein Teil der staatliche­n Leistungen für Asylbewerb­er künftig als Guthaben auf einer Bezahlkart­e bereitgest­ellt wird. Damit soll verhindert werden, dass Asylbewerb­er Geld an Schlepper oder ihre Familie ins Ausland überweisen. Anfang März hatte die Bundesregi­erung einem Gesetzentw­urf zugestimmt.

Die betroffene­n Menschen bekommen Leistungen ausschließ­lich in dem Landkreis, in dem sie verpflicht­et sind zu wohnen. Mirjam Kruppa, Thüringer Beauftragt­e für Integratio­n, Migration und Flüchtling­e

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