Thüringische Landeszeitung (Gera)
Keine Tricks mehr bei der Erbschaftssteuer
Bund und Länder einigen sich in Nachtsitzung auf Kompromiss – Der soll jetzt verfassungsfest sein
BERLIN. Eine kurze Nacht sei es gewesen, sagt Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz, aber natürlich sei er am Donnerstagmorgen trotzdem eine Runde gejoggt. Der SPD-Politiker hat den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat geleitet, der in der Nacht zuvor einen Kompromiss zur Erbschaftsteuer ausgehandelt hat. Worum ging es Streit? Es geht um Familienunternehmen oder um Anteile daran, die an die nächste Generation weitergegeben werden. bei dem Warum ist das ein wichtiges Thema? Direkt betroffen sind von dem Gesetz nur sehr wenige Menschen: die, denen Familienunternehmen gehören. Sie sorgen sich darum, dass sie im Erbfall so viele Steuern zahlen, dass der Bestand der Firma gefährdet ist. Mittelbar betroffen sind deshalb auch die Arbeitsplätze der Mitarbeiter. Und: Es geht um grundsätzliche Fragen. Zum Beispiel die, welche steuerlichen Regeln sollen für Menschen mit sehr großem Vermögen gelten? Warum war der Kompromiss nötig? Das geltende Erbschaftsteuerrecht ist bereits viermal vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden. Zuletzt hatten Bundestag und Bundesrat eine vom Gericht gesetzte Frist weit überzogen – und konnten sich dann noch immer nicht einigen. Es ging daher um die Frage, wie handlungsfähig die Politik ist. Warum war die Einigung schwierig? Die Erbschaftsteuer ist ein hoch emotionales Thema. Gleichzeitig sind die Regeln kompliziert. Außerdem mussten sich Bund und Länder einigen, es musste also einen Kompromiss quer durch alle Parteien geben. Worum ging es in der Sache? Es ging darum, wann die Erben einer Familienfirma keine Erbschaftsteuer zahlen müssen. Das Verfassungsgericht hatte beanstandet, dass es zu viele Ausnahmen gibt. Was ändert sich jetzt? Es ändern sich wichtige Details. Was bleibt, ist der Grundsatz: Ein Familienunternehmen, das nach dem Erbfall bis zu sieben Jahre lang alle Arbeitsplätze erhält, muss keine oder nicht die ganze Steuer zahlen. Die Voraussetzungen für diese Ausnahmen sind aber strenger. Wie sehen die Details aus? Betriebe mit mehr als fünf Mitarbeitern (bisher: 20) müssen nachweisen, dass sie Jobs erhalten. Ist das Betriebsvermögen mehr als 26 Millionen Euro wert, kann ein Teil der Steuer nur erlassen werden, wenn der Eigentümer nachweist, dass die Steuerzahlung den Betrieb gefährdet. Dafür muss er einen Teil der Steuer aus dem Privatvermögen bezahlen oder geringere Steuernachlässe auf das Betriebsvermögen in Kauf nehmen – je höher das Vermögen, desto geringer der Nachlass. Keinen Nachlass gibt es ab 90 Millionen Euro Betriebsvermögen. Knackpunkt in der Verhandlungsnacht war, wie der Wert des Betriebsvermögens ermittelt wird. Dies soll nun realistischer sein. Eine Stundung der Steuerzahlung ist möglich, aber nur für sieben Jahre und nur für ein Jahr zinsfrei. Was überhaupt eine Familienfirma ist, wird dadurch geklärt, dass strenge Regeln dafür gelten, wie viel Gewinn aus der Firma entnommen werden darf. Wer hat gewonnen? Die Firmen haben Rechtssicherheit. Die Bundesländer bekommen einige zig Millionen mehr Erbschaftsteuer, weil es weniger Ausnahmen gibt. Die Steuerberater freuen sich, weil das Steuerrecht kompliziert bleibt. Und wer verliert? Viele Firmenerben müssen etwas mehr Steuern zahlen. Einige Steuersparmöglichkeiten sind nicht mehr möglich. CDU, CSU, SPD und Grüne mussten alle einen Teil ihrer Positionen räumen. Diejenigen, die ein neues Erbschaftsteuerrecht ohne Ausnahmen wollten, müssen weiterkämpfen.