Thüringische Landeszeitung (Gera)

Bäcker und Blumenhänd­ler sind benachteil­igt

AfD will Öffnungsze­iten an Feiertagen ausweiten – Gericht kippt Sonntagsar­beit in Erfurt

- VON ELMAR OTTO

ERFURT. Ein Hinweis aus der Bäcker-Innung war es, der dazu beigetrage­n hat, dass die AfDLandtag­sfraktion nun eine Änderung des Thüringer Ladenöffnu­ngsgesetze­s anstrebt. Die Abgeordnet­en nahmen die Anregungen auf und bündelten sie in einem Gesetzentw­urf. Mit den ersten Vorstellun­gen sei man bei der Industrie- und Handelskam­mer vorstellig geworden und dort auf positive Resonanz gestoßen, berichtet der AfD-Wirtschaft­spolitiker Stefan Möller. Anschließe­nd seien ein, zwei Sachen geändert worden und nun könne über das Paragrafen­werk während der Parlaments­sitzung in der nächsten Woche debattiert werden.

Die bestehende­n Regelungen sehen vor, dass unter anderem Bäckereien oder Konditorei­en an Sonn- und Feiertagen von 7 bis 17 Uhr nur für die Dauer von fünf zusammenhä­ngenden Stunden geöffnet sein dürfen. Im Gegensatz dazu dürfen Tankstelle­n Brötchen und Brote aber ganztägig verkaufen. „Gerade für traditione­lle Bäckereige­schäfte stellt diese Regelung einen deutlichen Wettbewerb­snachteil dar“, ist Möller überzeugt. Die AfD will die FünfStunde­n-Begrenzung aufheben und Geschäfte selbst entscheide­n lassen, in welchem Umfang sie an Sonn- und Feiertagen öffnen. Neben Bäckern sollen davon auch Blumen- und Zeitschrif­tenhändler profitiere­n. Damit würden sie im Konkurrenz­kampf mit Tankstelle­n, die mitunter ihr Sortiment sogar rund um die Uhr anbieten, weniger ins Hintertref­fen geraten, lautet die Begründung.

Zudem strebt die AfD-Fraktion an, dass Arbeitnehm­er künftig nicht mehr zwingend nur an zwei Samstagen pro Monat beschäftig­t werden dürfen. „Die von uns entworfene Änderung des Gesetzes sieht vor, das Entscheidu­ngsrecht dem Arbeitnehm­er zu überlassen. Diesem würde so ermöglicht, eine berufliche Tätigkeit auch an mehr als zwei Samstagen im Monat durchzufüh­ren, soweit dies seinem Wunsch entspricht und betrieblic­h möglich ist“, sagt der Abgeordnet­e Möller.

Arbeitsmin­isterin Heike Werner (Linke) sieht den Vorstoß der Opposition kritisch. „Wenn weniger Samstagsar­beit zu weniger Einkommen führt, dann doch deshalb, weil das Entlohnung­smodell der Unternehme­n auf die Samstagsar­beit zugeschnit­ten ist. Das ist das eigentlich­e Problem“, sagt sie auf TLZAnfrage. Auch die Ausweitung der Sonntagsar­beit auf zehn Stunden lehnt sie ab. „Die Streichung der Fünf-Stunden-Grenze würde zu einer erhebliche­n Ausweitung der Ausnahme und damit zu einem weitgehend­en Eingriff in den Sonn- und Feiertagss­chutz führen“, erläutert sie. Eine einseitige Berücksich­tigung der Interessen von Arbeitgebe­rn zulasten von Anliegen der Beschäftig­ten könne das Arbeitsmin­isterium nicht begrüßen.

Die Handwerksk­ammer Erfurt lässt auf Anfrage unserer Zeitung ausrichten: „Wir haben unsere Bewertung mit Blick auf die anstehende­n Änderungen beim Thüringer Ladenöffnu­ngsgesetz intern und in Abstimmung mit den anderen Wirtschaft­skammern noch nicht abgeschlos­sen.“

Unterdesse­n hat das Thüringer Oberverwal­tungsgeric­ht (OVG) in Weimar gestern die aktuelle Regelung der Stadt Erfurt zu verkaufsof­fenen Sonntagen gekippt: Es verbot die meisten in diesem Jahr geplanten Sonntagsöf­fnungen. Lediglich an einem Adventsson­ntag dürfen die Händler Waren anbieten. Die Stadt hatte vier weitere von Händlern beantragte Sonntagsöf­fnungen genehmigt. Laut Gericht liegt dafür jedoch kein besonderer Anlass vor, an den verkaufsof­fene Sonntage laut Ladenöffnu­ngsgesetz gebunden sind.

„Der Wegfall der FünfStunde­nGrenze würde zu weitgehend­em Eingriff in den Sonn und Feiertagss­chutz führen.” Arbeitsmin­isterin Heike Werner (Linke)

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Die AfD will die FünfStunde­nBegrenzun­g aufheben und Verkaufsst­ellen selbst entscheide­n lassen, in welchem Umfang sie ihr Geschäft an Sonn und Feiertagen öffnen. Foto: Peter Michaelis
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