Thüringische Landeszeitung (Gera)
Ärger um das Volksbegehren
Der Abgabenvorbehalt machte bereits frühere Vorstöße unmöglich
Unser Volksbegehren landete vor dem Verfassungsgericht und wurde nicht zugelassen. Begründung damals: das angestrebte Volksbegehren stehe in Widerspruch zum sogenannten Abgabenvorbehalt. Demnach sind Volksbegehren auch weiterhin grundsätzlich unzulässig, „die abgabenrechtliche Regelungen erlassen, aufheben oder ändern wollen“.
Mit dem Volksbegehren Gebietsreform haben nun alle Akteure im Landtag die Gelegenheit, ihre Heuchelei abzulegen und der Demokratie einen Gefallen zu tun. Die CDU müsste nur dem Vorschlag der Linken zustimmen, mit einer Zweidrittelmehrheit die Verfassung entsprechend zu ändern. Schon wäre die Aufregung vorbei und beide Seiten müssten sich nicht verbiegen. Bei mir entsteht immer mehr der Eindruck, dass alles der Ideologie und nicht der Sache dient. Rot-Rot-Grün will unbedingt den Koalitionsvertrag durchziehen und die CDU missbraucht das Thema, wie auch die Thematik Energiewende. Das ist verlogen. Denn auch die CDU wollte in Regierungsverantwortung eine Gebietsreform und es war die CDU welche den Atomausstieg und die Energiewende beschlossen hat. Den Akteuren geht es offenbar nur um Machterhalt. Die nächste Koalition aus CDU/Grüne oder CDU/ SPD/Grüne wird schon geschmiedet. Die Grüne Umweltministerin arbeitet bereits daran, ihr Ministerium in ihren Wahlkreis nach Jena zu verlegen, koste es was es wolle. Der Kompromiss der neuen Superbehörde könnte Weimar werden. So profitiert nicht nur die Stadt Weimar, sondern auch OB Wolf (SPD) und der Wahlkreiskandidat Mohring (CDU) davon, wenn deren Kreisfreiheit verloren geht. Die Gebietsreform wird wohl vor dem Verfassungsgericht landen. Bis zu einer Entscheidung wird in 2018 der neue Landtag gewählt. Für mich kein Zufall, sondern Kalkül. Danach werden die Karten neu gemischt und die Schuldzuweisungen beschrieben. Das Spiel beginnt von vorn und geht so lange gut, bis der Wähler eine Alternative hat.