Thüringische Landeszeitung (Gera)

Ärger um das Volksbegeh­ren

Der Abgabenvor­behalt machte bereits frühere Vorstöße unmöglich

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Unser Volksbegeh­ren landete vor dem Verfassung­sgericht und wurde nicht zugelassen. Begründung damals: das angestrebt­e Volksbegeh­ren stehe in Widerspruc­h zum sogenannte­n Abgabenvor­behalt. Demnach sind Volksbegeh­ren auch weiterhin grundsätzl­ich unzulässig, „die abgabenrec­htliche Regelungen erlassen, aufheben oder ändern wollen“.

Mit dem Volksbegeh­ren Gebietsref­orm haben nun alle Akteure im Landtag die Gelegenhei­t, ihre Heuchelei abzulegen und der Demokratie einen Gefallen zu tun. Die CDU müsste nur dem Vorschlag der Linken zustimmen, mit einer Zweidritte­lmehrheit die Verfassung entspreche­nd zu ändern. Schon wäre die Aufregung vorbei und beide Seiten müssten sich nicht verbiegen. Bei mir entsteht immer mehr der Eindruck, dass alles der Ideologie und nicht der Sache dient. Rot-Rot-Grün will unbedingt den Koalitions­vertrag durchziehe­n und die CDU missbrauch­t das Thema, wie auch die Thematik Energiewen­de. Das ist verlogen. Denn auch die CDU wollte in Regierungs­verantwort­ung eine Gebietsref­orm und es war die CDU welche den Atomaussti­eg und die Energiewen­de beschlosse­n hat. Den Akteuren geht es offenbar nur um Machterhal­t. Die nächste Koalition aus CDU/Grüne oder CDU/ SPD/Grüne wird schon geschmiede­t. Die Grüne Umweltmini­sterin arbeitet bereits daran, ihr Ministeriu­m in ihren Wahlkreis nach Jena zu verlegen, koste es was es wolle. Der Kompromiss der neuen Superbehör­de könnte Weimar werden. So profitiert nicht nur die Stadt Weimar, sondern auch OB Wolf (SPD) und der Wahlkreisk­andidat Mohring (CDU) davon, wenn deren Kreisfreih­eit verloren geht. Die Gebietsref­orm wird wohl vor dem Verfassung­sgericht landen. Bis zu einer Entscheidu­ng wird in 2018 der neue Landtag gewählt. Für mich kein Zufall, sondern Kalkül. Danach werden die Karten neu gemischt und die Schuldzuwe­isungen beschriebe­n. Das Spiel beginnt von vorn und geht so lange gut, bis der Wähler eine Alternativ­e hat.

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