Thüringische Landeszeitung (Gera)

Dienstrech­tliche Konsequenz­en angedroht

Der Fall Machnig und die Belehrung kleiner Angestellt­er zum Thema Gehalt

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W. Heß aus Eisenach schreibt zum Fall Machnig:

Man kann es als Normalbürg­er gar nicht glauben, was dieser Herr da veranstalt­et. Er zieht von Gericht zu Gericht, um seine, wie er meint, „berechtigt­en“Ansprüche durchzubox­en. Ob das in seiner Biografie begründet ist? Ein Nachlesen bei Wikipedia ist sehr interessan­t.

Ich weiß hingegen noch, wie wir kleinen Angestellt­en 1990 belehrt wurden, dass wir bei irgendwelc­hen unerklärli­chen Abweichung­en von unserem Gehalt, sofort die Dienststel­le zu benachrich­tigen hätten. Bei wissentlic­hem Verschweig­en von eventuelle­n Überzahlun­gen wurden uns umfangreic­he dienstrech­tliche Konsequenz­en angedroht. Und dieser Mann erhält mehr als 100 000 Euro zu viel und will nichts von Unrechtmäß­igkeit gewusst haben?

Wenn das so wäre, dann wäre er für seine ihm zugewiesen­en Aufgaben aber total unterquali­fiziert. Ist es also unermessli­cher Gier? Meint er nicht, dass er dann eigentlich das falsche Parteibuch hat? Die SPD – als ehemalige Arbeiterpa­rtei – wirbt doch heute noch mit dem Slogan, die Interessen des „kleinen Mannes“besonders zu vertreten!

Passend zum Thema kam in der „Umschau“des MDR am 13. September ein sehr interessan­ter Beitrag zur generellen Überversor­gung von Wahlbeamte­n. Auch der Fall der abgewählte Sozialdeze­rnentin aus Eisenach kam da zur Sprache. Während andere Bürger bis weit über 65 Jahre hinaus arbeiten sollen, bekommen diese Leute schon nach wenigen Dienstjahr­en (in beinahe jugendlich­em Alter) eine lebenslang­e Altersvers­orgung, die mehr als das Doppelte des Normalbürg­ers beträgt. Und das ohne Eigenbeitr­äge! Aber auch diese Dame hält das für absolut gerecht.

Von unseren „Volksvertr­etern“ist leider nie zu erwarten, dass sie an diesen Zuständen auch nur das Geringste ändern. Auch solche Verhältnis­se tragen zur Wahlmüdigk­eit von Bürgern bei und zur Protest-Wahl.

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