Thüringische Landeszeitung (Gera)
Dienstrechtliche Konsequenzen angedroht
Der Fall Machnig und die Belehrung kleiner Angestellter zum Thema Gehalt
W. Heß aus Eisenach schreibt zum Fall Machnig:
Man kann es als Normalbürger gar nicht glauben, was dieser Herr da veranstaltet. Er zieht von Gericht zu Gericht, um seine, wie er meint, „berechtigten“Ansprüche durchzuboxen. Ob das in seiner Biografie begründet ist? Ein Nachlesen bei Wikipedia ist sehr interessant.
Ich weiß hingegen noch, wie wir kleinen Angestellten 1990 belehrt wurden, dass wir bei irgendwelchen unerklärlichen Abweichungen von unserem Gehalt, sofort die Dienststelle zu benachrichtigen hätten. Bei wissentlichem Verschweigen von eventuellen Überzahlungen wurden uns umfangreiche dienstrechtliche Konsequenzen angedroht. Und dieser Mann erhält mehr als 100 000 Euro zu viel und will nichts von Unrechtmäßigkeit gewusst haben?
Wenn das so wäre, dann wäre er für seine ihm zugewiesenen Aufgaben aber total unterqualifiziert. Ist es also unermesslicher Gier? Meint er nicht, dass er dann eigentlich das falsche Parteibuch hat? Die SPD – als ehemalige Arbeiterpartei – wirbt doch heute noch mit dem Slogan, die Interessen des „kleinen Mannes“besonders zu vertreten!
Passend zum Thema kam in der „Umschau“des MDR am 13. September ein sehr interessanter Beitrag zur generellen Überversorgung von Wahlbeamten. Auch der Fall der abgewählte Sozialdezernentin aus Eisenach kam da zur Sprache. Während andere Bürger bis weit über 65 Jahre hinaus arbeiten sollen, bekommen diese Leute schon nach wenigen Dienstjahren (in beinahe jugendlichem Alter) eine lebenslange Altersversorgung, die mehr als das Doppelte des Normalbürgers beträgt. Und das ohne Eigenbeiträge! Aber auch diese Dame hält das für absolut gerecht.
Von unseren „Volksvertretern“ist leider nie zu erwarten, dass sie an diesen Zuständen auch nur das Geringste ändern. Auch solche Verhältnisse tragen zur Wahlmüdigkeit von Bürgern bei und zur Protest-Wahl.