Thüringische Landeszeitung (Gera)
Rechtsschutz zahlt Scheidung nicht
ERFURT. Im Falle einer Scheidung hilft eine Rechtsschutzversicherung dem Paar wenig. Denn der Versicherer übernimmt die Anwaltskosten, die bei einer Scheidung anfallen können, nicht. Darauf macht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aufmerksam. Wer eine Familien-Rechtsschutzversicherung hat, muss den Versicherer trotzdem über die Scheidung informieren. Grundsätzlich gilt: Nach einer Vertragsanpassung ist der ExPartner in der Regel nicht mehr mitversichert. (dpa)