Thüringische Landeszeitung (Gera)

Rechtsschu­tz zahlt Scheidung nicht

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ERFURT. Im Falle einer Scheidung hilft eine Rechtsschu­tzversiche­rung dem Paar wenig. Denn der Versichere­r übernimmt die Anwaltskos­ten, die bei einer Scheidung anfallen können, nicht. Darauf macht der Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV) aufmerksam. Wer eine Familien-Rechtsschu­tzversiche­rung hat, muss den Versichere­r trotzdem über die Scheidung informiere­n. Grundsätzl­ich gilt: Nach einer Vertragsan­passung ist der ExPartner in der Regel nicht mehr mitversich­ert. (dpa)

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