Thüringische Landeszeitung (Gera)
„Finanzausgleich verstößt gegen die Verfassung“
Gutachten zweifelt die Rechtmäßigkeit der Überweisungen des Landes an die Kommunen an
ERFURT. Thüringens Kommunaler Finanzausgleich verstößt in Teilen offenbar gegen die Verfassung. Zu diesem Ergebnis kommt nach TLZ-Informationen ein Gutachten, das der Gemeindeund Städtebund gemeinsam mit dem Thüringischen Landkreistag in Auftrag gegeben hat.
In der Kritik steht dabei unter anderem die Angemessenheit der Finanzmittel, die in diesem Jahr an die Kommunen überwiesen wurden. Zudem wird die Verfassungsmäßigkeit der Integration des Mehrbelastungsausgleichs in die allgemeine Finanzausgleichsmasse angezweifelt. Der Mehrbelastungsausgleich wird nach Angaben des Innenministeriums beispielsweise für die Wahrnehmung von Aufgaben des Katastrophenschutzes, Umweltschutzes und der öffentlichen Ordnung gezahlt – alles Aufgaben, die vom Land an die Kommunen übertragen wurden.
Der Gemeinde- und Städtebund darf sich durch das Gutachten bestätigt fühlen. „Wir sind seit Längerem der Auffassung, dieser Finanzausgleich ist mit so vielen Fußfesseln verbunden, dass er verfassungsrechtlich nicht in Ordnung ist“, sagte Verbandsgeschäftsführer Ralf Rusch der TLZ.
Nach eigenen Angaben erhalten die Thüringer Kommunen im laufenden Jahr etwa 122 Millionen Euro weniger als 2015. 2017 kämen nochmals 1,2 Millionen Euro Mehrkosten für den vom Land neu gesetzten Standard beim Digitalfunk hinzu.
Erste Erkenntnisse des Gutachtens, das der Bielefelder Professor Johannes Heller verfasst, sollen heute im internen Teil der Mitgliederversammlung des Gemeindeund Städtebundes vorgestellt werden. Im Dezember wird die Expertise abschließend präsentiert.