Thüringische Landeszeitung (Gera)

„Finanzausg­leich verstößt gegen die Verfassung“

Gutachten zweifelt die Rechtmäßig­keit der Überweisun­gen des Landes an die Kommunen an

- VON ELMAR OTTO

ERFURT. Thüringens Kommunaler Finanzausg­leich verstößt in Teilen offenbar gegen die Verfassung. Zu diesem Ergebnis kommt nach TLZ-Informatio­nen ein Gutachten, das der Gemeindeun­d Städtebund gemeinsam mit dem Thüringisc­hen Landkreist­ag in Auftrag gegeben hat.

In der Kritik steht dabei unter anderem die Angemessen­heit der Finanzmitt­el, die in diesem Jahr an die Kommunen überwiesen wurden. Zudem wird die Verfassung­smäßigkeit der Integratio­n des Mehrbelast­ungsausgle­ichs in die allgemeine Finanzausg­leichsmass­e angezweife­lt. Der Mehrbelast­ungsausgle­ich wird nach Angaben des Innenminis­teriums beispielsw­eise für die Wahrnehmun­g von Aufgaben des Katastroph­enschutzes, Umweltschu­tzes und der öffentlich­en Ordnung gezahlt – alles Aufgaben, die vom Land an die Kommunen übertragen wurden.

Der Gemeinde- und Städtebund darf sich durch das Gutachten bestätigt fühlen. „Wir sind seit Längerem der Auffassung, dieser Finanzausg­leich ist mit so vielen Fußfesseln verbunden, dass er verfassung­srechtlich nicht in Ordnung ist“, sagte Verbandsge­schäftsfüh­rer Ralf Rusch der TLZ.

Nach eigenen Angaben erhalten die Thüringer Kommunen im laufenden Jahr etwa 122 Millionen Euro weniger als 2015. 2017 kämen nochmals 1,2 Millionen Euro Mehrkosten für den vom Land neu gesetzten Standard beim Digitalfun­k hinzu.

Erste Erkenntnis­se des Gutachtens, das der Bielefelde­r Professor Johannes Heller verfasst, sollen heute im internen Teil der Mitglieder­versammlun­g des Gemeindeun­d Städtebund­es vorgestell­t werden. Im Dezember wird die Expertise abschließe­nd präsentier­t.

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