Thüringische Landeszeitung (Gera)

Asyl für Syrer beschäftig­t höhere Instanz

Immer weniger Flüchtling­e anerkannt

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MAINZ. Erstmals wird sich ein Oberverwal­tungsgeric­ht (OVG) mit der aktuellen Entscheidu­ngspraxis über Asylanträg­e syrischer Flüchtling­e befassen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtling­e (Bamf) hatte einen Antrag auf Berufung gegen Urteile der Vorinstanz gestellt – und das OVG RheinlandP­falz ließ den Antrag zu, wie die Behörde gestern mitteilte.

Zuvor hatte das Verwaltung­sgericht Trier zahlreiche Klagen von Syrern gegen Bamf-Entscheidu­ngen statt gegeben, in denen ihnen lediglich subsidiäre­r Schutz gewährt und der Antrag auf vollen Flüchtling­sstatus abgewiesen wurde.

Bislang haben sich bundesweit zehn Verwaltung­sgerichte mit der aktuellen Entscheidu­ngspraxis des Amts befasst, wie eine Sprecherin der Nürnberger Behörde mitteilte. Aktuelle Grundsatze­ntscheidun­gen von Oberverwal­tungsgeric­hten gebe es nicht. Im Juli 2012 hatte das OVG von Sachsen-Anhalt entschiede­n, dass syrischen Asylsuchen­den die Flüchtling­seigenscha­ft nach der Genfer Flüchtling­skonventio­n zuzuerkenn­en ist.

In den ersten acht Monaten dieses Jahres erhielten bundesweit noch 70,6 Prozent der Syrer die volle Anerkennun­g, in Rheinland-Pfalz waren es nur 57,1 Prozent. Gleichzeit­ig ist der Anteil der Entscheidu­ngen mit subsidiäre­m Status allein in Rheinland-Pfalz von 0,3 Prozent im vergangene­n Jahr auf 41,0 Prozent gestiegen. Ähnlich ist die Entwicklun­g auch bei Entscheidu­ngen zu Geflüchtet­en aus Äthiopien, Somalia und Eritrea, heißt es dazu weiter. (dpa)

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