Thüringische Landeszeitung (Gera)
Asyl für Syrer beschäftigt höhere Instanz
Immer weniger Flüchtlinge anerkannt
MAINZ. Erstmals wird sich ein Oberverwaltungsgericht (OVG) mit der aktuellen Entscheidungspraxis über Asylanträge syrischer Flüchtlinge befassen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte einen Antrag auf Berufung gegen Urteile der Vorinstanz gestellt – und das OVG RheinlandPfalz ließ den Antrag zu, wie die Behörde gestern mitteilte.
Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Trier zahlreiche Klagen von Syrern gegen Bamf-Entscheidungen statt gegeben, in denen ihnen lediglich subsidiärer Schutz gewährt und der Antrag auf vollen Flüchtlingsstatus abgewiesen wurde.
Bislang haben sich bundesweit zehn Verwaltungsgerichte mit der aktuellen Entscheidungspraxis des Amts befasst, wie eine Sprecherin der Nürnberger Behörde mitteilte. Aktuelle Grundsatzentscheidungen von Oberverwaltungsgerichten gebe es nicht. Im Juli 2012 hatte das OVG von Sachsen-Anhalt entschieden, dass syrischen Asylsuchenden die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention zuzuerkennen ist.
In den ersten acht Monaten dieses Jahres erhielten bundesweit noch 70,6 Prozent der Syrer die volle Anerkennung, in Rheinland-Pfalz waren es nur 57,1 Prozent. Gleichzeitig ist der Anteil der Entscheidungen mit subsidiärem Status allein in Rheinland-Pfalz von 0,3 Prozent im vergangenen Jahr auf 41,0 Prozent gestiegen. Ähnlich ist die Entwicklung auch bei Entscheidungen zu Geflüchteten aus Äthiopien, Somalia und Eritrea, heißt es dazu weiter. (dpa)