Thüringische Landeszeitung (Gera)
Vor 2030 wird Steinbrücken nicht an Zentralkläranlage angeschlossen
Nachgehakt: Eine verbindliche Aussage könne der Zweckverband aber derzeit nicht machen
GERASTEINBRÜCKEN. Gerd Hauschild ist extrem zurückhaltend, wenn es um das Thema Anschluss von Steinbrücken an die zentrale Kläranlage geht: „Ich bin vorsichtig bei jeder Aussage“, sagt der Geschäftsleiter des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal. Es sei eine vertrackte Situation, in der man sich derzeit befinde.
Wir haben Hauschild gefragt, ob die Steinbrückener eine Chance haben, dass ihre Forderung nach Anschluss des Ortes an die zentrale Kläranlage in Stublach erfüllt wird. Aktuell sieht es nämlich so aus, dass 48 Grundstückseigentümer bis Ende 2018 vollbiologische Kleinkläranlagen bauen müssen.
Unter anderem wegen der Kosten – 6500 Euro koste die Anlage, jährlich kämen weitere 450 Euro für die Betreibung hinzu – haben die Steinbrückener die Interessengemeinschaft Abwasser Steinbrücken gegründet. Sie wehren sich dagegen, dass sie gezwungen werden, eine Kleinkläranlage zu errichten. „Die Hälfte des Ortes hat schon vollbiologische Kleinkläranlagen“, so Gerd Hauschild. Der Zweckverband sei nun von der Unteren Wasserbehörde aufgefordert worden, die geltenden gesetzlichen Regelungen zur Abwasserentsorgung auch bei den anderen Grundstücken anzuwenden. Und das bedeute den Bau der Kleinkläranlagen an Orten, die nicht an die zentrale Klärung angeschlossen werden. In Steinbrücken, gibt der Geschäftsleiter zu, gebe es eine besondere Konstellation. „Es ist im Plan drin, langfristig soll Steinbrücken angeschlossen werden“, erklärt Hauschild und verweist auf eine Prioritätenliste. Auf der steht der Geraer Ortsteil im Norden aber nicht ganz oben. Vor 2030, so Gerd Hauschild, werde es mit dem Anschluss nichts. Es gibt aber noch eine große Unbekannte. Es wird im Land schon lange um das Wassergesetz gestritten, auch um die Abwasserentsorgung. Aktuell sieht es so aus, dass es eine Anschlusspflicht der Kleinkläranlagen durch die Abwasserzweckverbände geben soll. Finanzielle Anreize sollen den Verbänden die Sache schmackhaft machen. Doch in einen Gesetzestext ist das noch nicht gegossen und in den Landtag eingebracht worden. „Derzeit gilt die Frist 31. Dezember 2018 für den Bau von vollbiologischen Kleinkläranlagen. Ob es dabei bleibt, hängt an der Entscheidung des Landes“, betont Gerd Hauschild. Er sei mit der aktuellen Situation, in der er keine verbindlichen Aussagen treffen könne, auch nicht zufrieden. „Wir dürfen nur das machen, was das Gesetz zulässt“, so der Verbandsgeschäftsleiter. Das Förderprogramm für den Bau von vollbiologischen Kleinkläranlagen existiere noch. Doch das ist für die Steinbrückener, die eine große Investition auf sich zukommen sehen, nur ein schwacher Trost.