Thüringische Landeszeitung (Gera)

Steinbrück will Insolvenz aufheben lassen

Anwalt der Busfirma möchte Rüge als letztes verblieben­es Rechtsmitt­el einsetzen

- VON PETER RIECKE

GOTHA. Die Insolvenz der Regionalen Verkehrsge­meinschaft Gotha (RVG) war das Thema einer Pressekonf­erenz, zu der die im Gothaer Busstreit mitbetroff­ene Busfirma Steinbrück am gestrigen Montagvorm­ittag in die Kanzlei ihres Rechtsbeis­tandes Martin Kupfrian nach Erfurt eingeladen hatte.

Man halte die Insolvenz für betrügeris­ch, da bereitsteh­ende Fördermitt­el des Freistaate­s für die Mitnahme von Schülern und Behinderte­n in Bussen des öffentlich­en Personenna­hverkehrs (ÖPNV) im Landkreis Gotha nicht frühzeitig­er abgerufen wurden, so der Vorwurf. Dass die Firma von Steinbrück selbst auch einen Insolvenza­ntrag die RVG betreffend gestellt und dann wieder zurückgezo­gen hatte, begründete man taktisch. Der Insolvenzv­erwalter der RVG, der Erfurter Rechtsanwa­lt Rolf Rombach, hatte auf die schon einmal erhobenen Vorwürfe mit einer Pressemitt­eilung unter dem Titel „Auch das Wiederhole­n falscher Behauptung­en macht sie nicht wahr“geantworte­t.

Tatsächlic­h sind die Fördermitt­el in einer der Thüringer Allgemeine­n vorliegend­en monatsweis­en Liquditäts­übersicht enthalten, allerdings zu einem späteren Zeitpunkt.

Für eine Insolvenze­röffnung sei die drohende Zahlungsun­fähigkeit zum Zeitpunkt der Fälligstel­lung von Forderunge­n ausschlagg­ebend. Dies ist dem Insolvenzg­utachten Rombachs zu entnehmen, das TA ebenfalls im Kopie vorliegt. Die Busfirma hatte bereits beim Amtsgerich­t Erfurt, dem für Gotha zuständige­n Insolvenzg­ericht, die Aufhebung der Insolvenz beantragt. Nachdem dies nicht erfolgte, wandte sich Kupfrian an das Landgerich­t Erfurt. Dort lehnte man den Antrag ebenfalls ab. Die Begründung: Wer selbst Gläubiger sei, könne einen solchen Antrag nicht stellen. Dies sehe die Insolvenzo­rdnung nicht vor.

Nun will Kupfrian das sehr selten angewandte juristisch­e Mittel der Anhörungsr­üge einsetzen. Dass eine Firma in Insolvenz gehe, um einer Vollstreck­ung titulierte­r Forderunge­n zu entgehen, sei juristisch­es Neuland, so Kupfrians Annahme. Einen Termin für eine Verhandlun­g zu dem Thema habe er jedoch nicht.

Die RVG organisier­t den ÖPNV im gesamten Landkreis Gotha.

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Foto: Peter Riecke Auch gestern wurden in Gotha Bushaltest­ellen doppelt bedient.

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