Thüringische Landeszeitung (Gera)
Steinbrück will Insolvenz aufheben lassen
Anwalt der Busfirma möchte Rüge als letztes verbliebenes Rechtsmittel einsetzen
GOTHA. Die Insolvenz der Regionalen Verkehrsgemeinschaft Gotha (RVG) war das Thema einer Pressekonferenz, zu der die im Gothaer Busstreit mitbetroffene Busfirma Steinbrück am gestrigen Montagvormittag in die Kanzlei ihres Rechtsbeistandes Martin Kupfrian nach Erfurt eingeladen hatte.
Man halte die Insolvenz für betrügerisch, da bereitstehende Fördermittel des Freistaates für die Mitnahme von Schülern und Behinderten in Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Landkreis Gotha nicht frühzeitiger abgerufen wurden, so der Vorwurf. Dass die Firma von Steinbrück selbst auch einen Insolvenzantrag die RVG betreffend gestellt und dann wieder zurückgezogen hatte, begründete man taktisch. Der Insolvenzverwalter der RVG, der Erfurter Rechtsanwalt Rolf Rombach, hatte auf die schon einmal erhobenen Vorwürfe mit einer Pressemitteilung unter dem Titel „Auch das Wiederholen falscher Behauptungen macht sie nicht wahr“geantwortet.
Tatsächlich sind die Fördermittel in einer der Thüringer Allgemeinen vorliegenden monatsweisen Liquditätsübersicht enthalten, allerdings zu einem späteren Zeitpunkt.
Für eine Insolvenzeröffnung sei die drohende Zahlungsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Fälligstellung von Forderungen ausschlaggebend. Dies ist dem Insolvenzgutachten Rombachs zu entnehmen, das TA ebenfalls im Kopie vorliegt. Die Busfirma hatte bereits beim Amtsgericht Erfurt, dem für Gotha zuständigen Insolvenzgericht, die Aufhebung der Insolvenz beantragt. Nachdem dies nicht erfolgte, wandte sich Kupfrian an das Landgericht Erfurt. Dort lehnte man den Antrag ebenfalls ab. Die Begründung: Wer selbst Gläubiger sei, könne einen solchen Antrag nicht stellen. Dies sehe die Insolvenzordnung nicht vor.
Nun will Kupfrian das sehr selten angewandte juristische Mittel der Anhörungsrüge einsetzen. Dass eine Firma in Insolvenz gehe, um einer Vollstreckung titulierter Forderungen zu entgehen, sei juristisches Neuland, so Kupfrians Annahme. Einen Termin für eine Verhandlung zu dem Thema habe er jedoch nicht.
Die RVG organisiert den ÖPNV im gesamten Landkreis Gotha.