Thüringische Landeszeitung (Gera)
Damit sich Keime im Wasser nicht vermehren
Der Tüv empfiehlt, Wasser regelmäßig aus allen Hähnen abfließen zu lassen – Kalk als Nahrungsquelle für Bakterien
KÖLN. Leitungswasser ist das am besten kontrollierte Lebensmittel in Deutschland. Trotzdem kann es schädliche Bakterien enthalten. Verantwortlich dafür sind in der Regel die technischen Details oder die Nutzung der Leitungen.
Ab dem hauseigenen Wasserzähler ist nicht mehr das Wasserwerk, sondern der Gebäudeinhaber oder Betreiber für die Instandhaltung der Trinkwasserinstallation und die Qualität des Trinkwassers verantwortlich, erklärt der Tüv Rheinland. „In den Wasserleitungen können sich Mikroorganismen wie Legionellen oder E. coli vermehren, die zu Krankheiten im Magenund Darmbereich oder der Lunge führen können“, sagt Julia Wassermann, Laborleiterin für Mikrobiologie und Hygiene.
Gefördert werde das Wachstum der Keime durch lange Standzeiten. „Wasser, das zum Beispiel in Urlaubszeiten länger als 72 Stunden in der Leitung steht, sollten wir nicht mehr als Trinkwasser verwenden“, rät die Expertin. Vor der Nutzung sollte das Wasser längere Zeit aus der Leitung fließen.
Duschköpfe erneuern
Generell empfiehlt der Tüv, Wasser zur Verbesserung der Hygiene regelmäßig aus allen Hähnen abfließen zu lassen. Wer Wasser zur Zubereitung von Nahrungsmitteln verwenden will, sollte es nach vier Stunden Standzeit zehn Sekunden laufen lassen. Auch in Hotels sollte man darauf achten. Auch Wasserhahndüsen und Duschköpfe sollten nach Ansicht der Hygieneexpertin regelmäßig erneuert werden. Denn diese würden verkalken. „Kalk im Trinkwasser ist zwar nicht schädlich, aber eine Nahrungsquelle für Bakterien“, sagt Wassermann. Verbraucher sollten beim Wechsel darauf achten, nur zertifizierte Produkte mit Trinkwassereignung aus hochwertigen Materialien wie etwa Edelstahl zu verwenden. „Um Bakterienwachstum zu vermeiden, sollte kaltes Wasser mit einer Wassertemperatur von unter 25 Grad Celsius und warmes Wasser mit einer Temperatur von 60 Grad aus der Leitung fließen“, so die Expertin.
Gibt es im Gebäude eine zentrale Warmwasserversorgung, müssen gemäß Trinkwasserverordnung nahezu alle öffentlichen Immobilien einmal pro Jahr und alle gewerblich genutzte Mietobjekte alle drei Jahre geprüft werden. Dies muss durch akkreditierte und nach Trinkwasserverordnung gelistete Prüfstellen geschehen. (fmg)