Thüringische Landeszeitung (Gera)
AfD und NPD fechten Wahlen an
Örtliche Ausschüsse müssen entscheiden
WEIMAR. Nicht mal eine Hand voll Wahlanfechtungen sind beim Landesverwaltungsamt in Weimar aktenkundig. Lediglich die Urnengänge zur Landratswahl im Eichsfeld, in Schmalkalden-Meiningen sowie die in Sonneberg zur Landratswahl notwendige Stichwahl werden angefochten. Nur eine Anfechtung geht auf die AfD zurück.
Angekündigt hatte die AfD im März, dass sie gegen alle Wahlen vorgehen wolle. Vier Wochen später stellte der Landesverband fest, es könnten nur Anfechtungen durch die AfD dort erfolgen, wo es ein berechtigtes Klarstellungsinteresse gebe – und das sei nur in den Kommunen gegeben, in denen die AfD auch eigene Kandidaten stellte, die nicht den Kürzeren zogen. Das war nur im Altenburger Land der Fall, wo es dennoch keine Anfechtung gibt, und im Landkreis Sonneberg.
Ursprünglich wollte die AfD gegen alle Wahlen vorgehen, weil erstmals 16- und 17-Jährige zur Urne gehen durften. Den großen Ankündigungen ist nichts gefolgt. „Sollte der Thüringer Verfassungsgerichtshof der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag in ihrer oben genannten Auffassung beipflichten, wird bei besonders knappen Wahlen nun nicht mehr festzustellen sein, ob die Ergebnisse auch so aussähen, wenn 16- und
17-Jährige nicht hätten mitwählen dürfen“, so Braga. Dennoch habe man verhindern wollen, dass „eine weitestgehend sinnlose Belastung der Rechtsaufsichtsbehörde“durch die AfD erfolge.
So bleibt lediglich die Anfechtung in Sonneberg, die sich gegen den Stichwahlgang richtet. Die Gründe nennt ein Sprecher des Landesverwaltungsamtes: Differenz zwischen Briefwahlergebnis und Urnenwahlergebnis, Wahlbehinderung durch Dritte, Teilnahme 16- und
17-jähriger Personen. In Sonneberg war der AfD-Kandidat Robert Sesselmann trotz eines
29,8-Prozent-Ergebnisses bei der Landratswahl nicht in die Stichwahl gekommen. Zwei Mitbewerber hatten mehr Stimmen. Im Landkreis Eichsfeld, wo CDU-Landrat Werner Henning mit mehr als 80 Prozent im Amt bestätigt worden war, geht die NPD gegen die Wahl vor wegen der „Nichtzulassung des Wahlvorschlages einer Partei“sowie „Wählbarkeit von Bewerbern einer Partei“. Hintergrund ist, dass der Wahlausschuss den NPD-Landesvorsitzenden Torsten Heise nicht zugelassen hatte, weil seine Politik der freiheitlich-demokratischen Grundordnung entgegenstehe.
Im Landkreis SchmalkaldenMeiningen hingegen wird die Wahl angefochten, weil ein Einzelbewerber zur Landratswahl nicht zugelassen wurde.
Über die Anfechtungen entscheiden die örtlichen Wahlausschüsse binnen drei Monaten.