Thüringische Landeszeitung (Gera)

AfD und NPD fechten Wahlen an

Örtliche Ausschüsse müssen entscheide­n

- VON FABIAN KLAUS

WEIMAR. Nicht mal eine Hand voll Wahlanfech­tungen sind beim Landesverw­altungsamt in Weimar aktenkundi­g. Lediglich die Urnengänge zur Landratswa­hl im Eichsfeld, in Schmalkald­en-Meiningen sowie die in Sonneberg zur Landratswa­hl notwendige Stichwahl werden angefochte­n. Nur eine Anfechtung geht auf die AfD zurück.

Angekündig­t hatte die AfD im März, dass sie gegen alle Wahlen vorgehen wolle. Vier Wochen später stellte der Landesverb­and fest, es könnten nur Anfechtung­en durch die AfD dort erfolgen, wo es ein berechtigt­es Klarstellu­ngsinteres­se gebe – und das sei nur in den Kommunen gegeben, in denen die AfD auch eigene Kandidaten stellte, die nicht den Kürzeren zogen. Das war nur im Altenburge­r Land der Fall, wo es dennoch keine Anfechtung gibt, und im Landkreis Sonneberg.

Ursprüngli­ch wollte die AfD gegen alle Wahlen vorgehen, weil erstmals 16- und 17-Jährige zur Urne gehen durften. Den großen Ankündigun­gen ist nichts gefolgt. „Sollte der Thüringer Verfassung­sgerichtsh­of der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag in ihrer oben genannten Auffassung beipflicht­en, wird bei besonders knappen Wahlen nun nicht mehr festzustel­len sein, ob die Ergebnisse auch so aussähen, wenn 16- und

17-Jährige nicht hätten mitwählen dürfen“, so Braga. Dennoch habe man verhindern wollen, dass „eine weitestgeh­end sinnlose Belastung der Rechtsaufs­ichtsbehör­de“durch die AfD erfolge.

So bleibt lediglich die Anfechtung in Sonneberg, die sich gegen den Stichwahlg­ang richtet. Die Gründe nennt ein Sprecher des Landesverw­altungsamt­es: Differenz zwischen Briefwahle­rgebnis und Urnenwahle­rgebnis, Wahlbehind­erung durch Dritte, Teilnahme 16- und

17-jähriger Personen. In Sonneberg war der AfD-Kandidat Robert Sesselmann trotz eines

29,8-Prozent-Ergebnisse­s bei der Landratswa­hl nicht in die Stichwahl gekommen. Zwei Mitbewerbe­r hatten mehr Stimmen. Im Landkreis Eichsfeld, wo CDU-Landrat Werner Henning mit mehr als 80 Prozent im Amt bestätigt worden war, geht die NPD gegen die Wahl vor wegen der „Nichtzulas­sung des Wahlvorsch­lages einer Partei“sowie „Wählbarkei­t von Bewerbern einer Partei“. Hintergrun­d ist, dass der Wahlaussch­uss den NPD-Landesvors­itzenden Torsten Heise nicht zugelassen hatte, weil seine Politik der freiheitli­ch-demokratis­chen Grundordnu­ng entgegenst­ehe.

Im Landkreis Schmalkald­enMeininge­n hingegen wird die Wahl angefochte­n, weil ein Einzelbewe­rber zur Landratswa­hl nicht zugelassen wurde.

Über die Anfechtung­en entscheide­n die örtlichen Wahlaussch­üsse binnen drei Monaten.

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