Thüringische Landeszeitung (Gera)
Soziale Kompetenz ein wichtiges Kriterium
Alle Deutschen zwischen 25 und 70 Jahren können Schöffin oder Schöffe werden. Folgendes ist zu beachten:
● Soziale Kompetenz gilt als wichtiges Kriterium, juristische Kenntnisse nicht.
● Ausgeschlossen sind unter anderem Personen, die durch einen Richterspruch nicht die Fähigkeit für ein öffentliches Amt besitzen oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten
verurteilt worden sind.
● Das Schöffenamt gilt für jeweils fünf Jahre.
● Die Bewerbung der Schöffen läuft über die Stadtverwaltungen.
● Jugendschöffen werden über die Jugendämter gesucht.
● Gemeinden stellen in jedem Wahljahr für die Schöffen des Amts- und des Landgerichts einheitliche Vorschlagslisten auf.
● Wahlausschüsse tagen in diesem Jahr zwischen dem
16. September und dem 15. Oktober an den Amtsgerichten. In nicht-öffentlicher Sitzung wird abgestimmt. Gewählt wird mit einer Mehrheit von zwei Drittel der Stimmen.
● Für 2019 werden insgesamt
1753 Schöffinnen und Schöffen gesucht – bisher waren 1757 erforderlich.
● Die Bewerbungslisten sollen in diesem Monat abgeschlossen werden. (eg)