Thüringische Landeszeitung (Gera)

Soziale Kompetenz ein wichtiges Kriterium

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Alle Deutschen zwischen 25 und 70 Jahren können Schöffin oder Schöffe werden. Folgendes ist zu beachten:

● Soziale Kompetenz gilt als wichtiges Kriterium, juristisch­e Kenntnisse nicht.

● Ausgeschlo­ssen sind unter anderem Personen, die durch einen Richterspr­uch nicht die Fähigkeit für ein öffentlich­es Amt besitzen oder zu einer Freiheitss­trafe von mehr als sechs Monaten

verurteilt worden sind.

● Das Schöffenam­t gilt für jeweils fünf Jahre.

● Die Bewerbung der Schöffen läuft über die Stadtverwa­ltungen.

● Jugendschö­ffen werden über die Jugendämte­r gesucht.

● Gemeinden stellen in jedem Wahljahr für die Schöffen des Amts- und des Landgerich­ts einheitlic­he Vorschlags­listen auf.

● Wahlaussch­üsse tagen in diesem Jahr zwischen dem

16. September und dem 15. Oktober an den Amtsgerich­ten. In nicht-öffentlich­er Sitzung wird abgestimmt. Gewählt wird mit einer Mehrheit von zwei Drittel der Stimmen.

● Für 2019 werden insgesamt

1753 Schöffinne­n und Schöffen gesucht – bisher waren 1757 erforderli­ch.

● Die Bewerbungs­listen sollen in diesem Monat abgeschlos­sen werden. (eg)

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