Thüringische Landeszeitung (Gera)
Haftbefehl zu Verdächtigem im Internet
Behörden geraten in Erklärungsnot
CHEMNITZ. Nach der Veröffentlichung des Haftbefehls gegen einen der Tatverdächtigen von Chemnitz hat die Staatsanwaltschaft Dresden Ermittlungen aufgenommen. Es gehe um den Vorwurf, Dienstgeheimnisse verletzt zu haben, teilte das sächsische Justizministerium gestern mit. Der Sachverhalt müsse schnellstens aufgeklärt, zudem müssten die notwendigen strafrechtlichen Konsequenzen gezogen werden, hieß es weiter. Zunächst war unklar, wer für das Leck verantwortlich ist. Das Dokument sei authentisch, bestätigte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden. Neben der eigentlichen Weitergabe ist auch die Veröffentlichung im Internet strafbar, wie der Eichstätter Professor für Medienrecht, Ernst Fricke, sagte.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) nannte die Veröffentlichung „vollkommen inakzeptabel“. Es dürfe nicht sein, dass persönliche Daten und die Vorgehensweise der Behörden der Öffentlichkeit auf diese Art und Weise bekannt würden. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sagte in Leipzig: „Das ist verwerflich und das ist strafbewehrt, was da passiert ist.“Die Ermittlungen liefen, „und wir werden versuchen, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen“.
Das Dokument betrifft einen
22 Jahre alten Iraker. Er steht im Verdacht, gemeinsam mit einem
23-jährigen Syrer am Sonntag in Chemnitz einen 35 Jahre alten Deutschen erstochen zu haben. Der Syrer und der Iraker sitzen seitdem als Verdächtige in Untersuchungshaft. (dpa)