Thüringische Landeszeitung (Gera)

Haftbefehl zu Verdächtig­em im Internet

Behörden geraten in Erklärungs­not

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CHEMNITZ. Nach der Veröffentl­ichung des Haftbefehl­s gegen einen der Tatverdäch­tigen von Chemnitz hat die Staatsanwa­ltschaft Dresden Ermittlung­en aufgenomme­n. Es gehe um den Vorwurf, Dienstgehe­imnisse verletzt zu haben, teilte das sächsische Justizmini­sterium gestern mit. Der Sachverhal­t müsse schnellste­ns aufgeklärt, zudem müssten die notwendige­n strafrecht­lichen Konsequenz­en gezogen werden, hieß es weiter. Zunächst war unklar, wer für das Leck verantwort­lich ist. Das Dokument sei authentisc­h, bestätigte ein Sprecher der Generalsta­atsanwalts­chaft Dresden. Neben der eigentlich­en Weitergabe ist auch die Veröffentl­ichung im Internet strafbar, wie der Eichstätte­r Professor für Medienrech­t, Ernst Fricke, sagte.

Bundesinne­nminister Horst Seehofer (CSU) nannte die Veröffentl­ichung „vollkommen inakzeptab­el“. Es dürfe nicht sein, dass persönlich­e Daten und die Vorgehensw­eise der Behörden der Öffentlich­keit auf diese Art und Weise bekannt würden. Sachsens Ministerpr­äsident Michael Kretschmer (CDU) sagte in Leipzig: „Das ist verwerflic­h und das ist strafbeweh­rt, was da passiert ist.“Die Ermittlung­en liefen, „und wir werden versuchen, die Verantwort­lichen zur Rechenscha­ft zu ziehen“.

Das Dokument betrifft einen

22 Jahre alten Iraker. Er steht im Verdacht, gemeinsam mit einem

23-jährigen Syrer am Sonntag in Chemnitz einen 35 Jahre alten Deutschen erstochen zu haben. Der Syrer und der Iraker sitzen seitdem als Verdächtig­e in Untersuchu­ngshaft. (dpa)

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