Thüringische Landeszeitung (Gera)

Bewährung nach Tod bei Kita-Ausflug

Gericht verurteilt Erzieherin­nen

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GEESTLAND. Nach dem Tod eines siebenjähr­igen Mädchens bei einem Kita-Schwimmaus­flug in Niedersach­sen sind zwei Erzieherin­nen und eine Hauswirtsc­hafterin zu Bewährungs­strafen zwischen vier und zehn Monaten verurteilt worden. Die Angeklagte­n hätten die gebotene Sorgfalts- und Aufsichtsp­flicht erheblich verletzt, sagte die Vorsitzend­e Richterin am Amtsgerich­t Geestland am Mittwoch zur Urteilsbeg­ründung. Alle drei hätten das Ertrinken des Mädchens mit an Sicherheit grenzender Wahrschein­lichkeit verhindern können.

Die Richterin ging mit dem Urteil in allen drei Fällen deutlich über die Forderung der Staatsanwa­ltschaft hinaus. Eine

50-jährige Erzieherin erhielt eine Bewährungs­strafe von zehn Monaten und ihre 57-jährige Berufskoll­egin von vier Monaten. Die 64-jährige Hauswirtsc­hafterin der Bremer Kindertage­sstätte wurde zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.

Die siebenjähr­ige Ashley war am 23. Juni 2017 bei einem KitaAusflu­g in einem Schwimmbad ertrunken. Das Kind konnte nicht schwimmen und trug darum Schwimmflü­gel. Es wollte dann wohl tauchen, zog einen Flügel selbst aus, kam zu der 50jährigen Erzieherin, die dem Mädchen half, auch den zweiten auszuziehe­n. Ashley ertrank im

1,35 Meter tiefen Becken. (dpa)

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