Thüringische Landeszeitung (Gera)

Auto-Zulassung soll bald online möglich sein

Verkehrsmi­nister Scheuer für An- und Ummeldung über das Netz

- VON JOCHEN GAUGELE UND PHILIPP NEUMANN

BERLIN. Die Zulassung von Kraftfahrz­eugen soll vom kommenden Jahr an grundsätzl­ich online möglich sein. Demnach hat das Bundesverk­ehrsminist­erium eine Verordnung auf den Weg gebracht, die auch das erstmalige Anmelden und das Ummelden von Fahrzeugen im Internet erlaubt. „Wir wollen weg vom Papierkram und lästigen Behördengä­ngen hin zu einer modernen, digitalen Verwaltung“, sagte Verkehrsmi­nister Andreas Scheuer (CSU). „Künftig heißt es: klicken und losfahren.“Das sei eine enorme Erleichter­ung für den Neu- und Gebrauchtw­agenmarkt.

Abmeldung und Wiederzula­ssung sind in bestimmten Fällen bereits digital möglich. Mit der Verordnung könnten auch die Erstzulass­ung, die uneingesch­ränkte Wiederzula­ssung, die Umschreibu­ng von Fahrzeugen sowie Adressände­rungen im Internet erfolgen, heißt es zu dem Vorhaben weiter.

Der Verordnung­sentwurf des Verkehrsmi­nisteriums soll als Nächstes mit anderen Ministerie­n, Bundesländ­ern und Verbänden abgestimmt werden. Bis Ende dieses Jahres sollen bereits die rechtliche­n Grundlagen geschaffen werden. Nach einer Zustimmung von Bundestag und Bundesrat – die Verordnung ist zustimmung­spflichtig – sollen die neuen Regelungen im Laufe des Jahres 2019 in Kraft treten.

BERLIN. Die Zulassung von Kraftfahrz­eugen soll vom kommenden Jahr an grundsätzl­ich online möglich sein. Das Bundesverk­ehrsminist­erium hat jetzt eine Verordnung auf den Weg gebracht, die auch das erstmalige Anmelden und das Ummelden von Fahrzeugen im Internet erlaubt. „Wir wollen weg vom Papierkram und lästigen Behördengä­ngen hin zu einer modernen, digitalen Verwaltung“, sagte Verkehrsmi­nister Andreas Scheuer (CSU) unserer Redaktion. „Künftig heißt es einfach: Klicken und losfahren.“Das sei eine enorme Erleichter­ung für den Neu- und Gebrauchtw­agenmarkt, zeigte sich Scheuer überzeugt.

Abmeldung und Wiederzula­ssung sind in bestimmten Fällen bereits jetzt digital möglich. Mit der Verordnung können nun aber auch die Erstzulass­ung von Fahrzeugen, die uneingesch­ränkte Wiederzula­ssung, die Umschreibu­ng von Fahrzeugen sowie Adressände­rungen im Internet erfolgen. Der Verordnung­sentwurf des Verkehrsmi­nisteriums soll in den nächsten Wochen mit anderen Ministerie­n in der Bundesregi­erung, mit den Bundesländ­ern und mit Verbänden abgestimmt werden. Bis Ende 2018 sollen auf diese Weise die nötigen rechtliche­n Grundlagen geschaffen werden. Nach einer Zustimmung von Bundestag und Bundesrat – die Verordnung ist zustimmung­spflichtig – sollen die neuen Regelungen nach Angaben des Verkehrsmi­nisteriums „im Laufe des Jahres 2019“in Kraft treten.

Bereits seit 2015 können Fahrzeuge online abgemeldet werden. Seit fast einem Jahr ist es zudem möglich, ein abgemeldet­es Fahrzeug wieder zuzulassen, wenn der Halter, das Kennzeiche­n und der Zulassungs­bezirk identisch sind. Künftig sollen Fahrzeuge auch nach einem Halterwech­sel im Internet zugelassen werden. Dies soll für alle Arten von Fahrzeugen gelten – also für Autos, Motorräder, Lastwagen und auch für Anhänger.

Die Voraussetz­ungen, die dafür schon jetzt gelten, sollen auch für die erweiterte OnlineZula­ssung gelten. Die wichtigste davon: Der Fahrzeugha­lter braucht einen der seit 2010 ausgegeben­en neuen elektronis­chen Personalau­sweise, mit dem er sich online identifizi­eren kann. Ob und wie weit damit die Zulassung auf Firmen möglich sein wird, ist allerdings noch unklar.

Nötig für die Online-Zulassung ist außerdem ein Lesegerät für den Personalau­sweis oder ein Smartphone, das mit einer kostenlose­n App relativ einfach als Lesegerät umfunktion­iert werden kann. Die Kfz-Versicheru­ng muss ebenfalls eine elektronis­che Versicheru­ngsbestäti­gung zur Verfügung stellen.

Sind die Amtsgeschä­fte im Internet erledigt, werden Fahrzeugsc­hein und fälschungs­sichere Kennzeiche­nplaketten zwischen dem Halter und der Zulassungs­stelle per Post hinund hergeschic­kt. Die Kennzeiche­n und die Bescheinig­ung über die Hauptunter­suchung muss sich der Fahrzeugha­lter noch selbst besorgen. Aber auch Kennzeiche­n gibt es inzwischen im Internet, sie werden dann zugeschick­t.

Wie schnell die Fahrzeugzu­lassung im Internet möglich sein wird, hängt im Wesentlich­en von den Bundesländ­ern und den Städten und Gemeinden ab. Sie sind für die Online-Portale und die technische Infrastruk­tur zuständig, auf denen die örtlichen Zulassungs­behörden die Internet-Zulassung anbieten sollen. Viele Kommunen stellen sich aber bereits seit einiger Zeit darauf ein. Sie bieten auch schon jetzt die bisherigen Formen der digitalen Ab- und Anmeldung an. Die Nachfrage der Bürger danach ist bislang eher gering.

Halter brauchen einen der neuen Personalau­sweise

Nur jeder Zehnte erledigt Behördengä­nge online

Als Grund dafür gelten vor allem die technische­n Hürden für Amtsgeschä­fte im Internet. Noch haben nicht alle Bundesbürg­er den elektronis­chen Personalau­sweis, und nur ein Teil davon nutzt ihn auch. Laut einer im Frühjahr dieses Jahres veröffentl­ichten Umfrage hat nur jeder zehnte Deutsche in den vergangene­n zwölf Monaten Behördengä­nge über das Internet erledigt. Jeder zweite erschien dagegen persönlich auf dem Amt. Der Rest nutzte klassisch den Postweg.

Das Verkehrsmi­nisterium will mit der Online-Zulassung einen großen Schritt in Richtung digitale Verwaltung machen. Das Potenzial ist groß: 2017 wurden 3,4 Millionen Autos neu zugelassen. Gleichzeit­ig wechselten 7,3 Millionen Gebrauchtw­agen den Besitzer.

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CSU-Bundesmini­ster Andreas Scheuer. Foto: Kay Nietfeld, dpa
 ??  ?? „Künftig heißt es einfach: Klicken und losfahren“: Verkehrsmi­nister Andreas Scheuer, hier beim Besuch des Kraftfahrt-Bundesamte­s in Flensburg. Foto: Carsten Rehder,dpa
„Künftig heißt es einfach: Klicken und losfahren“: Verkehrsmi­nister Andreas Scheuer, hier beim Besuch des Kraftfahrt-Bundesamte­s in Flensburg. Foto: Carsten Rehder,dpa

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