Thüringische Landeszeitung (Gera)
Wirkung umstritten
Den niedrigen Löhnen im Freistaat will die Linke mit einem Gesetz auf die Sprünge helfen – Doch es kommt nicht voran
ERFURT. Die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zur Einkommenssituation in Deutschland waren gerade in der Welt, da verschickte die Pressestelle der Linke-Landtagsfraktion in Thüringen schon eine E-Mail. Deren Titel war zwar weder griffig noch sexy: „Flächendeckende Tarifbindung durchsetzen und modernes Vergaberecht als Instrument für faire Einkommen ausgestalten“. Allerdings zeichnen diese E-Mail und ihr Inhalt nicht nur das bekannte linke Argumentationsmuster nach, nachdem es ohne starke staatliche Eingriffe nichts werden wird mit der Einkommensgerechtigkeit in Deutschland.
Vor allem aber erinnert diese E-Mail an ein rot-rot-grünes Gesetzesvorhaben, das seit Monaten nicht vorankommt. Was auch damit zu tun hat, dass nicht nur, aber besonders die Linke mit der Überarbeitung eines bestimmten Landesgesetzes die Welt ein bisschen besser machen will. Ob das gelingen kann, ist umstritten.
In dieser E-Mail wird die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linke-Fraktion, Ina Leukefeld, unter anderem mit diesem Gedanken zitiert: Eben weil die Löhne und Gehälter in Thüringen im Durchschnitt noch immer so schlecht seien, wie die aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit es zeigten, brauche der Freistaat „ein modernes Vergabegesetz“. „Gerade die öffentliche Hand muss im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit und ihrer Auftragsvergabe hinsichtlich Fairness und Existenzsicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Vorbild vorangehen“, sagt Leukefeld ausweislich der E-Mail.
Soll heißen: Das Vergabegesetz – in dem festgeschrieben ist, welche Unternehmen sich unter welchen Bedingungen um Aufträge bewerben können, die der Freistaat ausschreibt – soll nach den Vorstellungen Leukefelds und ihrer Parteifreunde so ausgestaltet werden, dass nur noch solche Firmen an diese Aufträge kommen, die ihre Leute wirklich gut bezahlen und ihnen auch sonst gute Arbeitsbedingungen bieten. Denn dann, so die Idee, haben immer mehr Unternehmen in Thüringen einen Anreiz, unter anderem höhere Löhne zu zahlen. Was das Einkommen einzelner Familien ebenso anheben würde wie in Folge dessen auch das Durchschnittseinkommen im Land. Die Welt in Thüringen wäre also ein bisschen besser.
Eine Zahl, die diese Überlegung illustriert: 9,54 Euro. So viel Bruttolohn pro Stunde soll nämlich in jedem Unternehmen in Zukunft mindestens gezahlt werden müssen, wenn dieses Unternehmen Aufträge des Landes annehmen will und für die dort Beschäftigten kein Tarifvertrag greift. Dieser Stundenlohn läge also ein bisschen über dem aktuellen Mindestlohn von 8,84 Euro brutto. Und er steht so im Referentenentwurf für ein neues Thüringer Vergabegesetz, das sich derzeit in der Abstimmung zwischen den verschiedenen Ressorts der Landesregierung befindet. Leukefeld nennt die
9,54 Euro laut der E-Mail „einen Schritt in die richtige Richtung“.
Bloß ist es eine Sache, einen Schritt in die richtige Richtung zu tun. Eine andere Sache ist es, am Ende des Weges, der dabei gegangen werden soll, anzukommen. Was ein Grund dafür ist, dass die Überarbeitung des
2011 vom Landtag verabschiedeten Thüringer Vergabegesetzes seit Monaten feststeckt. Vor allem nämlich zwischen dem SPD-geführten Wirtschaftsministerium auf der einen Seite und dem Linke-geführten Arbeitsministerium sowie dem Grüne-geführten Umweltministerium auf der anderen gibt es seit Langem erhebliche Meinungsverschiedenheiten dazu, was in diesem Gesetz so alles stehen sollte, wie sehr es die Unternehmen in der Pflicht nehmen soll, die Aufträge vom Land haben wollen.
Nicht nur, heißt es im politischen Erfurt, dass die Linke große Sympathien für einen noch höheren vergabespezifischen Mindestlohn als 9,54 Euro habe; es in ihren Reihen Überlegungen gibt, Aufträge nur noch an solche Unternehmen zu geben, die sich an der Lehrlingsausbildung beteiligen und Langzeitarbeitslose fördern. Im Umweltministerium soll es zudem die Forderung geben, im Zuge der öffentlichen Auftragsvergabe solche Unternehmen zu bevorzugen, die besonders energieeffizient arbeiten – während dem Wirtschaftsministerium viele dieser Gesetzesverschärfungen deutlich zu weit gehen sollen.
Immerhin, so soll das Argument aus dem Wirtschaftsressort lauten, könnten sich viele Unternehmen angesichts der guten Konjunktur schon heute aussuchen, welche Aufträge sie annehmen. Und sollten in Zukunft zu viele, zu harte Anforderungen in einem neuen Vergabegesetz definiert werden, würden sich viele Firmen gar nicht mehr an Ausschreibungen des Landes beteiligen – was schlecht für den Freistaat wäre. Und was dieser Überlegung nach dann auch ein Problem – vor allem für die Wirtschaft – wäre, wenn die Konjunktur mal wieder einbrechen sollte.
Dann immerhin würde ein sehr scharfes Vergaberecht nämlich zwar noch immer gelten. Sehr strenge Auflagen könnten gerade in konjunkturell schwierigen Zeiten jedoch wohl nur noch die Starken und Großen erfüllen, von denen es im Land nicht allzu viele gibt. Kleine Unternehmen könnten sich dann weder bei Privaten noch beim Land Aufträge holen.
Wie es mit den Plänen für ein neues Vergabegesetz weiter gehen wird, ist deshalb ziemlich offen. Ob es die Welt überhaupt besser machen kann, sowieso.
„Der Tarifflucht und der Tarifabstinenz muss ein Riegel vorgeschoben werden.“Ina Leukefeld, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linke-Fraktion im Thüringer Landtag