Thüringische Landeszeitung (Gera)
Abschiebung wäre zulässig gewesen
Chemnitz: Iraker mit gefälschten Papieren?
CHEMNITZ. Der nach einer tödlichen Messerattacke in Chemnitz festgenommene Iraker hätte nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Chemnitz bereits im Mai 2016 abgeschoben werden können. Eine Abschiebung nach Bulgarien wäre zulässig gewesen, teilte das Verwaltungsgericht Chemnitz am Freitag mit. Die Abschiebung sei aber nicht vollzogen worden, weshalb die Überstellungsfrist von sechs Monaten abgelaufen war.
Insgesamt waren beim Verwaltungsgericht Chemnitz laut dem Gerichtssprecher vier Verfahren gegen den Iraker anhängig. Zunächst hatte sich der Mann gegen einen abgelehnten Asylantrag des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) gewehrt. Danach sollte der Mann nach Bulgarien abgeschoben werden, weil er dort zuerst registriert worden und das Land deshalb zuständig war. Dagegen wehrte sich der Mann erfolglos vor Gericht. Gleichwohl wurde er laut dem Gerichtssprecher nicht abgeschoben. Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“berichtete außerdem am Freitag, eine Untersuchung des Bamf habe ergeben, dass zwei der von dem Mann vorgelegten Personaldokumente „Totalfälschungen“seien.
Derweil steht die Polizei in Chemnitz am Samstag vor der nächsten Bewährungsprobe: Die AfD und das ausländerfeindliche Bündnis Pegida haben zu einer als «Trauermarsch» deklarierten Demonstration aufgerufen. (red)