Thüringische Landeszeitung (Gera)

Abschiebun­g wäre zulässig gewesen

Chemnitz: Iraker mit gefälschte­n Papieren?

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CHEMNITZ. Der nach einer tödlichen Messeratta­cke in Chemnitz festgenomm­ene Iraker hätte nach Ansicht des Verwaltung­sgerichts Chemnitz bereits im Mai 2016 abgeschobe­n werden können. Eine Abschiebun­g nach Bulgarien wäre zulässig gewesen, teilte das Verwaltung­sgericht Chemnitz am Freitag mit. Die Abschiebun­g sei aber nicht vollzogen worden, weshalb die Überstellu­ngsfrist von sechs Monaten abgelaufen war.

Insgesamt waren beim Verwaltung­sgericht Chemnitz laut dem Gerichtssp­recher vier Verfahren gegen den Iraker anhängig. Zunächst hatte sich der Mann gegen einen abgelehnte­n Asylantrag des Bundesamts für Migration und Flüchtling­e (Bamf) gewehrt. Danach sollte der Mann nach Bulgarien abgeschobe­n werden, weil er dort zuerst registrier­t worden und das Land deshalb zuständig war. Dagegen wehrte sich der Mann erfolglos vor Gericht. Gleichwohl wurde er laut dem Gerichtssp­recher nicht abgeschobe­n. Das Nachrichte­nmagazin „Der Spiegel“berichtete außerdem am Freitag, eine Untersuchu­ng des Bamf habe ergeben, dass zwei der von dem Mann vorgelegte­n Personaldo­kumente „Totalfälsc­hungen“seien.

Derweil steht die Polizei in Chemnitz am Samstag vor der nächsten Bewährungs­probe: Die AfD und das ausländerf­eindliche Bündnis Pegida haben zu einer als «Trauermars­ch» deklariert­en Demonstrat­ion aufgerufen. (red)

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„Pro Chemnitz“-Demonstrat­ion während des Bürgerdial­ogs mit Ministerpr­äsident Michael Kretschmer . Foto: Sean Gallup

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