Thüringische Landeszeitung (Gera)
Wann der Nachbar eine „Laubrente“fordern kann
Regelmäßige Entschädigung ist möglich, wenn die fallenden Blätter Dachrinnen verstopfen oder Balkone eindecken
BERLIN. Was kann man eigentlich machen, wenn der Garten oder der Balkon von fremden Blüten, Zapfen oder Blättern eingedeckt oder die Regenrinne verstopft wird? Fallen die Blätter, so ist das von Gott gewollt. Sagen zumindest die Juristen gerne. Das soll bedeuten: Mit dem ortsüblichen Herbstlaub muss man sich abfinden, auch mit dem vom Nachbarn (so u. a. Landgericht Nürnberg-Fürth, Az.: 13 S 10117/99). Nur bei einer wesentlichen Beeinträchtigung sind Ansprüche möglich, etwa auf Aufwandsentschädigung fürs Reinigen oder darauf, dass beim Baum die Säge angesetzt wird.
Steht der Baum unter Schutz, lässt sich also der Laubfall nicht mehr verhindern, so kann der Nachbar eine sogenannte Laubrente fordern. Damit ist eine nach Paragraf 906 des Bürgerlichen Gesetzesbuches zu zahlende regelmäßige Entschädigung gemeint, um die eigenen Mühen für die Reinigung oder die Kosten für eine Fachfirma auszugleichen. Der Bundesgerichtshof hat einen solchen Schadenersatz unter anderem für eine mehrfach verstopfte Dachrinne zugesprochen (Az.: V ZR 102/
03). Allerdings kann der Anspruch entfallen, wenn wegen „eigenem Laub“sowieso gereinigt werden muss (Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 6 U 184/
07). Der zusätzliche Aufwand durch das Laub des Nachbarn sei gering.
Einige Bundesländer haben die „obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung“eingeführt. Bei Streitwerten bis 750 Euro und bei typischen Nachbarschaftsstreitigkeiten ist die Klage vor dem Amtsgericht erst dann zulässig, „nachdem von einer Gütestelle versucht worden ist, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen“.
In Bundesländern wie Thüringen, in denen die außergerichtliche Streitbeilegung keine Pflicht geworden ist, gibt es gleichwohl die Chance, es freiwillig zu tun.
Das ist möglich bei Schiedsleuten. Informationen des Bundesverbandes im Internet unter www.schiedsstellen.de. Auskunft geben auch die Amtsgerichte. (ftx)