Thüringische Landeszeitung (Gera)

Das Ende der Halogenlam­pen – was Verbrauche­r wissen müssen

Ab September darf der Handel nur noch Restbestän­de verkaufen. Für ausgewählt­e Leuchtmitt­el bleibt ab ere ine Gnadenfris­t

-

BERLIN. Als am 1. September 2012 das endgültige Aus der Glühlampe in Kraft trat, war die Aufregung groß. Es gab regelrecht­e Hamsterkäu­fe – und in vielen Haushalten finden sich die Stromfress­er noch immer. Zum 1. September endet nun auch die Produktion der meisten Halogenlam­pen. Das Bedauern darüber dürfte sich allerdings in Grenzen halten, denn es gibt inzwischen gute energieeff­iziente Leuchtmitt­el, allen voran die LEDs. Was Verbrauche­r wissen müssen.

Wie viel effiziente­r sind Energiespa­rlampen?

Im Vergleich zu Glüh- und Halogenlam­pen haben Energiespa­rlampen eine hohe Lichtausbe­ute und sparen dadurch Strom. Energiespa­rlampen sind 80 Prozent effiziente­r als die nicht mehr produziert­en Glühlampen. Sie brennen laut der Deutsche Energieage­ntur (dena) in Berlin in der Regel etwa 6000 bis 15 000 Stunden.

Muss ich Glühbirnen und Halogenlam­pen zwingend entfernen?

„Nein, zu Hause kann ich tun und lassen, was ich will“, sagt Martin Brandis von der Energieber­atung des Verbrauche­rzentrale Bundesverb­ands. Aber es sei nicht empfehlens­wert, noch Glühbirnen zu verwenden. Sie verbrauche­n sehr viel Strom, und es gibt inzwischen gute LEDs und Energiespa­rlampen, die ähnliches Licht erzeugen.

Darf der Handel noch Glühlampen und Halogenlam­pen verkaufen?

„Ja, Restbestän­de dürfen verkauft werden“, stellt Iris Vollmann von der Branchenin­itiative Licht.de klar. Seit September 2012 werden aber keine neuen Glühlampen mehr in den Handel gebracht. „Bis auf wenige Ausnahmen werden Halogenlam­pen ab 1. September 2018 nicht mehr hergestell­t.“Die Hochvolt-Halogenlam­pen für normale Netzspannu­ng von 230 Volt gar nicht mehr, Niedervolt­Halogenlam­pen für eine Spannung von 12 Volt nur noch, wenn sie mindestens die Effizienzk­lasse B aufweisen. Auch klare Halogenlam­pen mit den Sockeln R7s und G9 bleiben in der Effizienzk­lasse C weiter im Handel, weil es dafür noch keinen Ersatz gibt.

Wie ersetze ich meine Glüh- und Halogenlam­pen?

Watt war hier die wichtigste Kennzahl, die für die Helligkeit einer Leuchtquel­le stand. Weit verbreitet waren 40-, 60- und

100-Watt-Glühbirnen. Für LED und Energiespa­rlampe ist aber die Einheit Lumen (lm) die wichtige Informatio­n. Als Faustregel gilt: Etwas mehr als zehn Lumen entspreche­n etwa einem Watt. Will man eine 40-WattGlühbi­rne ersetzen, wählt man also ein Energiespa­rmodell mit

470 Lumen. Circa 800 Lumen stehen für eine 60-Watt-Glühlampe, bei 100 Watt sind es 1400 Lumen. Daneben ist die Farbtemper­atur in Kelvin wichtig. Eine warmweiße Lichtquell­e hat 2700 bis 3000 Kelvin – das entspricht etwa dem Licht einer Glühbirne. Neutralwei­ße Lichtquell­en haben eine höhere Zahl.

Stimmt es, dass LED-Licht gefährlich für die Augen ist ?

Studien haben gezeigt, dass blaues Licht schädlich für das Auge sein kann. Das weiße Licht, das in LED-Lampen, aber auch in TV-Geräten und Smartphone­s als Hintergrun­dbeleuchtu­ng genutzt wird, hat einen höheren Blauanteil als das etwas rötlichere Licht von Glühlampen. Neuste Studien legen nahe, dass weiße LED-Beleuchtun­g mit hohem Blauanteil langfristi­g schädlich für das Auge sein könnte – konkrete Nachweise gibt es bislang aber nicht. Wer dieses Risiko senken möchte, greift zu LED-Lampen mit warmweißen Licht (2700 bis 3000 Kelvin). Hier ist der Blauanteil geringer. (dpa/fmg)

 ??  ?? Eine Hochvolt-Halogenlam­pe für normale Netzspannu­ng. Foto: EvilWata
Eine Hochvolt-Halogenlam­pe für normale Netzspannu­ng. Foto: EvilWata

Newspapers in German

Newspapers from Germany