Thüringische Landeszeitung (Gera)
Zweifel an der Fahreignung
München. Nur wenn konkrete Tatsachen Zweifel an der Fahreignung begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde von älteren Verkehrsteilnehmern eine medizinische Begutachtung verlangen. Die Mitteilung einer Hausärztin, die pauschal Zweifel an der Eignung formuliert, reicht nicht. Das zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs München (Az. 11 CS 18.1897), auf das der Deutsche Anwaltverein (DAV) hinweist. Eine Hausärztin hatte der Fahrerlaubnisbehörde ihre Zweifel an der Fahreignung eines Patienten mitgeteilt, ohne Diagnosen oder Symptome zu nennen. (dpa)