Thüringische Landeszeitung (Gera)

Zweifel an der Fahreignun­g

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München. Nur wenn konkrete Tatsachen Zweifel an der Fahreignun­g begründen, kann die Fahrerlaub­nisbehörde von älteren Verkehrste­ilnehmern eine medizinisc­he Begutachtu­ng verlangen. Die Mitteilung einer Hausärztin, die pauschal Zweifel an der Eignung formuliert, reicht nicht. Das zeigt ein Urteil des Verwaltung­sgerichtsh­ofs München (Az. 11 CS 18.1897), auf das der Deutsche Anwaltvere­in (DAV) hinweist. Eine Hausärztin hatte der Fahrerlaub­nisbehörde ihre Zweifel an der Fahreignun­g eines Patienten mitgeteilt, ohne Diagnosen oder Symptome zu nennen. (dpa)

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