Thüringische Landeszeitung (Gera)

Der Verbrauche­rtipp des Tages

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Es antwortet Ralf Reichertz von der Verbrauche­rzentrale Thüringen:

Nein, der Filialleit­er hat nicht recht. Sie machen ja Gewährleis­tungsanspr­üche geltend. Hierfür ist Ihr Ansprechpa­rtner Ihr Vertragspa­rtner und nicht der Hersteller. Vertragspa­rtner ist der Händler (also der Discounter).

Im Rahmen der Gewährleis­tungsanspr­üche können Sie entweder die Reparatur der Schuhe oder ein neues Paar verlangen. Sollte der Händler behaupten, die Schuhe seien falsch behandelt wurde, ist er dafür beweispfli­chtig. Innerhalb des ersten halben Jahres nach Erhalt der Schuhe müssen Sie nur darlegen, dass die Schuhe nicht für den vereinbart­en Zweck nutzbar sind. Der Händler muss dann beweisen, dass er nichts dafür kann. Kann der Händler die Schuhe nicht reparieren oder Ihnen kein neues Paar geben, können Sie vom Kaufvertra­g zurücktret­en und Ihr Geld zurück verlangen.

Das Verbrauche­rtelefon erreichen Sie das nächste Mal am Donnerstag, 9. April, von 9 bis 10 Uhr, unter

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FOTO: INGO GLASE Ralf Reichertz ist Referatsle­iter bei der Verbrauche­rzentrale Thüringen.

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