Thüringische Landeszeitung (Gera)
Der Verbrauchertipp des Tages
Es antwortet Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen:
Nein, der Filialleiter hat nicht recht. Sie machen ja Gewährleistungsansprüche geltend. Hierfür ist Ihr Ansprechpartner Ihr Vertragspartner und nicht der Hersteller. Vertragspartner ist der Händler (also der Discounter).
Im Rahmen der Gewährleistungsansprüche können Sie entweder die Reparatur der Schuhe oder ein neues Paar verlangen. Sollte der Händler behaupten, die Schuhe seien falsch behandelt wurde, ist er dafür beweispflichtig. Innerhalb des ersten halben Jahres nach Erhalt der Schuhe müssen Sie nur darlegen, dass die Schuhe nicht für den vereinbarten Zweck nutzbar sind. Der Händler muss dann beweisen, dass er nichts dafür kann. Kann der Händler die Schuhe nicht reparieren oder Ihnen kein neues Paar geben, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und Ihr Geld zurück verlangen.
Das Verbrauchertelefon erreichen Sie das nächste Mal am Donnerstag, 9. April, von 9 bis 10 Uhr, unter