Thüringische Landeszeitung (Gera)
Lebensgefährte darf über Ostern zu Besuch kommen
Leser fragen – Experten antworten Flusskreuzfahrt nach den Feiertagen durch Deutschland kann bislang nur kostenpflichtig storniert werden
Die Corona-Pandemie hat weitreichende Folgen für nahezu jeden Lebensbereich. Für unsere Leser ergeben sich daraus viele Fragen, um deren Beantwortung wir Experten bitten:
Mein Lebensgefährte wohnt und arbeitet in Bayern. Darf er zu Ostern nach Thüringen einreisen?
Frank Schenker aus dem Thüringer Gesundheitsministerium: Wenn der Lebensgefährte allein kommt, ist diese Angelegenheit unproblematisch. Bayern hat zwar strengere Regeln als Thüringen und verlangt, dass für das Verlassen der Wohnung ein „triftiger Grund“vorliegen muss. Der Besuch bei Lebenspartnern ist in der Bayerischen Verordnung aber explizit als triftiger Grund benannt. Schwierig beziehungsweise nicht möglich wäre ein Familienbesuch, da es sich dabei um mehr als zwei Personen handelt. Siehe: www.bayern.de/service/ coronavirus-in-bayern-informationen-auf-einen-blick/vorlaeufigeausgangsbeschraenkung-anlaesslich-der-corona-pandemie/
Ich schmecke und rieche seit einigen Tagen nichts mehr, hatte vor einer Woche Erkältungssymptome, die aber abgeklungen sind – das Nichtriechen und Nichtschmecken ist aber geblieben. Husten oder Fieber liegen nicht vor. Sollte ich einen Test machen lassen oder eher zu Hause bleiben und abwarten?
Infektiologe Ralf Lundershausen: Vorübergehende Geschmacks- und Geruchsstörungen können nach Erkältungsinfekten jeder Art auftreten, so auch im Zusammenhang mit einer Sars-CoV2-Infektion. Das alleinige Auftreten dieser Symptome dürfte aber eher die Ausnahme bei Covid-19 sein. Da Sie aber auch Erkältungssymptome hatten, ist eine Sars-CoV2-Infektion nicht auszuschließen. Insofern wäre eine häusliche Isolierung für zwei Wochen angezeigt gewesen. Eine nachträgliche Testung auf den Erreger ist im Ergebnis fragwürdig, da die ersten Symptome schon längere Zeit zurückliegen. Um eine sichere Aussage zu bekommen, wäre ein Sars-CoV2-Antikörpertest erforderlich. Der Zugang zu diesen diagnostischen Methoden ist aber noch schwierig, im konkreten Fall aber auch unerheblich, da Sie sich offenbar bereits in der Gesundungsphase befinden.
Ich habe eine Flusskreuzfahrt durch Deutschland gebucht. Sie soll am 27. April beginnen. Kann ich die Reise kostenlos stornieren?
Ralf Reichertz, Jurist bei der Verbraucherzentrale Thüringen: Die Frage lässt sich leider momentan noch nicht beantworten. Grundsätzlich kann von jeder Pauschalreise vor Beginn zurückgetreten werden – gegen eine Stornogebühr als Entschädigung. Aber: Der Gesetzgeber hat in § 651 h Abs. 3 BGB geregelt, dass in bestimmten Situationen der Pauschalreiseveranstalter keine Entschädigung verlangen kann. Etwa, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen (früher hieß das höhere Gewalt). Jetzt stellt sich die Frage, ob bei Ihrem Reisebeginn ein solcher Umstand vorliegt. Ihre Reise soll innerhalb Deutschlands stattfinden. Damit kann nicht auf die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, die ja bis Ende April gilt, zurückgegriffen werden. Zwar liegen erhebliche Einschränkungen und Verbote in allen Bundesländern vor – die sind aber derzeit bis 19. oder 20. April begrenzt. Ob diese Einschränkungen verlängert werden, kann man aktuell nicht einschätzen. Derzeit müssten Sie also mit Stornokosten rechnen.