Thüringische Landeszeitung (Gera)

Turntraine­r muss erneut vor Gericht

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Der Fall eines Turntraine­rs aus Erfurt, der 2018 wegen sexuellen Missbrauch­s zu einer Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt worden war, landet erneut vor Gericht. Der 2. Strafsenat des Bundesgeri­chtshofs (BGH) hob das Urteil des Landgerich­ts Erfurt teilweise auf, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Die Sache muss nun vor einer anderen Kammer des Landgerich­ts erneut verhandelt werden.

Der Mann hatte über seinen Anwalt während des Prozesses mehrere Erklärunge­n zu den Vorwürfen abgegeben und Taten eingeräumt. Vorangegan­gen waren Gespräche zwischen Gericht, Anklage und Verteidigu­ng, in denen mit Blick auf eine Verurteilu­ng eine Verständig­ung erzielt worden war. Allerdings befanden die Richter am BGH, dass der Beschuldig­te nicht ausreichen­d darüber belehrt worden sei, dass das Gericht nur eingeschrä­nkt an eine Verständig­ung gebunden ist. Wäre dem Trainer dies klar gewesen, hätte er nach Auffassung der BGH-Richter möglicherw­eise verschiede­ne Geständnis­se nicht abgelegt.

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