Thüringische Landeszeitung (Gera)
Neuberechnung der Betriebsrenten dauert
Telefonforum Welche Krankenversicherung gut und günstig ist
Trotz der beschlossenen Änderungen beim Freibetrag für Betriebsrenten zahlen viele gesetzlich pflichtversicherte Rentner noch immer den vollen Betrag. Dies habe technische Gründe, da das Gesetz so kurzfristig beschlossen wurde, zu viel gezahlte Beiträge würden später erstattet, erklärten die Experten im Telefonforum dieser Zeitung. Zwei Stunden lang beantworteten Peter Klipp von der Stiftung Warentest, Daniel Kästner vom Verband der Privaten Krankenversicherungen und Kerstin Keding-Bärschneider vom Verband der Ersatzkasse Fragen der Leser.
Betriebsrente, Selbstständigkeit, Wechsel in die gesetzliche – beim Telefonforum zum Thema Krankenversicherung läuteten die Telefone unaufhörlich. Für jene, die nicht durchkamen, hier eine Auswahl der wichtigsten Antworten von Peter Klipp von der Stiftung Warentest, Daniel Kästner vom Verband der privaten Krankenversicherung und Kerstin KedingBärschneider vom Verband der Ersatzkassen Thüringen.
Ich habe in der Zeitung gelesen, dass Betriebsrentner seit Januar weniger oder gar keinen Beitrag mehr zahlen müssen. Wovon ist das abhängig?
Einmal von dem Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro monatlich. Zum anderen vom Status der Versicherten. Denn der Freibetrag gilt nur für Betriebsrenten gesetzlich pflichtversicherte Rentner.
Meine Betriebsrente lasse ich mir demnächst als Einmalbetrag auszahlen. Es werden so um die 20.000 Euro sein. Gehen auch davon Kassenbeiträge ab oder nicht?
Ja. Denn Ihre Betriebsrente würde, verteilt auf zehn Jahre, rund 167 Euro monatlich ausmachen und damit über dem Freibetrag liegen. Diese ZehnJahres-Regel ist die Berechnungsgrundlage für den Beitrag. Dann kommt es darauf an, ob Sie freiwillig oder pflichtversicherter Rentner sind. Wenn Sie Pflichtmitglied der Krankenversicherung der Rentner sind, müssen Sie nur für Freibetrag von
159,25 Euro. Sie müssten also nur für die Differenz vom Freibetrag zu den
167 Euro Betriebsrente Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Hinzu kommt der zur Pflegeversicherung. Dieser ist allerdings für die gesamte Betriebsrente zu zahlen. Sind Sie jedoch freiwillig versichert, gilt der Freibetrag nicht. Sie zahlen weiter von Ihrer gesamten Betriebsrente 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag an die Krankenversicherung und 3,05 beziehungsweise 3,3 Prozent an die Pflegeversicherung.
Mit rund 120 Euro liegt meine Betriebsrente ja deutlich unter dem Freibetrag. Mitglied der Krankenversicherung der Rentner bin ich auch. Wieso werden dann trotzdem die vollen Beiträge weiter abgezogen?
Sie müssen durch die Neuregelung keinerlei Sozialabgaben für die Betriebsrente mehr zahlen. Dass die Beiträge immer noch abgezogen werden, ist ein technisches Problem, weil das Gesetz erst kurz vor dem Inkrafttreten am 1. Januar beschlossen wurde. Die technische Umstellung kann noch etwas dauern, Sie bekommen das Geld aber selbstverständlich erstattet.
Gilt der Freibetrag auch für mich als privat Versicherter? Ich werde meine Betriebsrente ab Ende des Jahres bekommen.
Die Neuregelung betrifft Sie nicht. Von den Betriebsrenten privat Versicherter wurden noch nie Beiträge abgezogen, weil das Einkommen für die Beitragsfestsetzung keine Rolle spielt.
Muss ich den Freibetrag irgendwo beantragen?
Nein, das wird automatisch berücksichtigt, auch wenn es wie gesagt noch etwas dauern kann.
Spielt es eine Rolle für den Beitrag, ob man als Rentner freiwillig oder pflichtversichert wird?
Ja. Nur wer 90 Prozent der zweiten Hälfte des Erwerbslebens gesetzlich versichert war, wird Pflichtmitglied der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Deren Mitgliedern wird nur von der Altersrente der halbe Beitrag für die Krankenkasse und der volle Beitrag für die Pflegeversicherung abgezogen. Mieteinkünfte, Zinsen oder private Lebensversicherungen bleiben unberücksichtigt. Werden die 90 Prozent nicht erreicht, muss man sich bei seiner Kasse freiwillig versichern und die Beiträge selbst bezahlen. Für die Altersrente gibt es einen Zuschuss von 7,3 Prozent plus den halben Zusatzbeitrag von der Rentenversicherung. Für Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung, Lebens- und privaten Rentenversicherungen ist zusätzlich der volle Beitrag zur Krankenund Pflegeversicherung bis zur Bemessungsgrenze von 4687,50 Euro monatlich zu zahlen. Außerdem gilt für die freiwillig Versicherten ein beitragspflichtiges Mindesteinkommen von 1.061,67 Euro – auch wenn die realen Einkünfte niedriger sind.
Kann ich an dieser Einstufung etwas ändern?
Wenn Sie Kinder erzogen haben, vielleicht. Denn es werden Ihnen drei Jahre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung pro Kind angerechnet. Wenn auch nicht automatisch, sondern nur auf Antrag mit den notwendigen Nachweisen. Möglicherweise reicht das, um Ihre „Versicherungslücke“zu schließen. Wenn das klappt, werden Sie zum KVdRMitglied.
Wie gehe ich am besten vor, um den Beitrag meiner privaten Krankenversicherung zu reduzieren? Ich will das spätestens zum Rentenbeginn erledigt haben.
Überlegen Sie, ab wann Sie den Vertragsbestandteil für das Krankentagegeld nicht mehr brauchen und kündigen können. Weitere Ersparnis kann der Wechsel in einen günstigeren Tarif bringen. Da Sie laut Gesetz ein solches Wechselrecht ohne neue Gesundheitsprüfung haben, sollten Sie sich entsprechende Angebote von Ihrem Versicherer schicken lassen. Auch der Verzicht auf bestimmte Leistungen oder die Erhöhung des Selbstbehaltes kann den Beitrag reduzieren. Wichtig ist eine ausführliche persönliche Beratung, ehe Sie unterschreiben. Und: Sie bekommen ab Rentenbeginn einen Zuschuss des Rentenversicherers zu Ihrer privaten Krankenversicherung. In diesem Jahre beträgt er 7,85 Prozent der Altersrente. Den Zuschuss müssen Sie rechtzeitig bei der Rentenversicherung beantragen.
Ich werde mit 61 meine Selbstständigkeit beenden. Was wird dann aus meiner privaten Krankenversicherung? Kann ich wieder in die gesetzliche Kasse wechseln? Meine Frau ist als Angestellte dort Mitglied.
In Ihrem Alter ist das nur möglich, wenn Ihre monatlichen Gesamteinkünfte nicht höher als 455 Euro sind. Dann können Sie als beitragsfreier Familienversicherter in die gesetzliche Kasse Ihrer Frau zu wechseln. Sie sollten aber einkalkulieren, dass Sie mit Beginn der Altersrente zum freiwilligen Kassenmitglied werden und auf alle Einkünfte bis zur Bemessungsgrenze Beiträge zu zahlen haben. Für private Renten- oder Lebensversicherungen, Miet- oder Pachteinnahmen werden dann 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag an die Krankenkasse sowie 3,05 Prozent an die Pflegekasse fällig. Kinderlose müssen 3,3 Prozent für die Pflegeversicherung bezahlen.
Weitere Fragen und Antworten stehen im Internet unter tlz.de/krankenversicherung