Thüringische Landeszeitung (Gera)
Mann fordert Krankenschwestern in Gera zum Totschlag auf
Gerichtsbericht Ein 40-Jähriger meldet sich mit einer ungewöhnlichen Anweisung im Klinikum und ist nun verurteilt worden
Die Krankenschwester aus dem SRH-Waldklinikum Gera schüttelt den Kopf. „Ich war nach dem Anruf völlig perplex und dachte, so etwas gibt es nur im Krimi“, sagt die 51-Jährige. Bei ihr hatte ein Mann angerufen und sie aufgefordert, seinem dort behandelten Stiefvater Luft mit einer Spritze zu injizieren und ihn so zu töten. Am Donnerstag hat das Landgericht Gera dem 40-jährigen Anrufer den Prozess gemacht.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm die versuchte Anstiftung zum Totschlag vor – und das gleich in zwei Fällen. Das erste Mal rief er am 29. März 2019 um 23.47 Uhr auf der Station an, die den Lebensgefährten seiner Mutter behandelte. Er sagte, dass es besser sei, wenn der Patient sterbe. Die Krankenschwester verständigte die Polizei. Am 6. April 2019 rief er abermals an. Diesmal bat er eine andere Schwester, dass sie ein Kissen aufs Gesicht seines Stiefvaters drücken solle, bis er tot sei. Er sagte, dass er selbst als Intensivpfleger arbeite und wisse, wie es in der Branche zugehe. Er sei einmal kurz davor gewesen, gleiches bei einer Vierjährigen zu machen. „Er hat noch zwei, dreimal angerufen. Ich hatte Angst, dass er vorbeikommt“, sagt die Pflegekraft.
Vor Gericht räumt der Angeklagte die vorgeworfenen Taten vollumfänglich ein. Der Lebensgefährte seiner Mutter habe eine massive Demenz entwickelt. Seine Mutter leide unter der Betreuung, zumal der Mann nicht einmal mehr sein eigenes Gesicht erkenne. „Ich war betrunken und bereue die Anrufe zutiefst“, sagt der Angeklagte. Er habe es unter Alkohol für eine gute Idee gehalten, sich mit dem Krankenhaus in Verbindung zu setzen und „auf diese Art und Weise das ganze Leid zu beenden“. Er sei sich nicht bewusst gewesen, dass er eine Straftat damit begehe. Er bat die Krankenschwestern um Entschuldigung.
Der in Mannheim lebende Mann arbeitete in einer Klinik in Ludwigshafen. Seinen Job ist er los. Er lebt von Hartz 4 und hat sich zu einer Alkoholentzugstherapie angemeldet.
Staatsanwalt Peter Witzmann beantragt eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, die auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Zu den Auflagen gehören das Durchziehen der Alkoholtherapie und 150 gemeinnützige Arbeitsstunden. Verteidiger Reinhard Röthig schloss sich an und auch die erste Strafkammer unter Vorsitz von Uwe Tonndorf folgte dem Antrag.
Das Urteil ist rechtskräftig.