Thüringische Landeszeitung (Gera)

Mann fordert Krankensch­western in Gera zum Totschlag auf

Gerichtsbe­richt Ein 40-Jähriger meldet sich mit einer ungewöhnli­chen Anweisung im Klinikum und ist nun verurteilt worden

- Von Tino Zippel

Die Krankensch­wester aus dem SRH-Waldklinik­um Gera schüttelt den Kopf. „Ich war nach dem Anruf völlig perplex und dachte, so etwas gibt es nur im Krimi“, sagt die 51-Jährige. Bei ihr hatte ein Mann angerufen und sie aufgeforde­rt, seinem dort behandelte­n Stiefvater Luft mit einer Spritze zu injizieren und ihn so zu töten. Am Donnerstag hat das Landgerich­t Gera dem 40-jährigen Anrufer den Prozess gemacht.

Die Staatsanwa­ltschaft wirft ihm die versuchte Anstiftung zum Totschlag vor – und das gleich in zwei Fällen. Das erste Mal rief er am 29. März 2019 um 23.47 Uhr auf der Station an, die den Lebensgefä­hrten seiner Mutter behandelte. Er sagte, dass es besser sei, wenn der Patient sterbe. Die Krankensch­wester verständig­te die Polizei. Am 6. April 2019 rief er abermals an. Diesmal bat er eine andere Schwester, dass sie ein Kissen aufs Gesicht seines Stiefvater­s drücken solle, bis er tot sei. Er sagte, dass er selbst als Intensivpf­leger arbeite und wisse, wie es in der Branche zugehe. Er sei einmal kurz davor gewesen, gleiches bei einer Vierjährig­en zu machen. „Er hat noch zwei, dreimal angerufen. Ich hatte Angst, dass er vorbeikomm­t“, sagt die Pflegekraf­t.

Vor Gericht räumt der Angeklagte die vorgeworfe­nen Taten vollumfäng­lich ein. Der Lebensgefä­hrte seiner Mutter habe eine massive Demenz entwickelt. Seine Mutter leide unter der Betreuung, zumal der Mann nicht einmal mehr sein eigenes Gesicht erkenne. „Ich war betrunken und bereue die Anrufe zutiefst“, sagt der Angeklagte. Er habe es unter Alkohol für eine gute Idee gehalten, sich mit dem Krankenhau­s in Verbindung zu setzen und „auf diese Art und Weise das ganze Leid zu beenden“. Er sei sich nicht bewusst gewesen, dass er eine Straftat damit begehe. Er bat die Krankensch­western um Entschuldi­gung.

Der in Mannheim lebende Mann arbeitete in einer Klinik in Ludwigshaf­en. Seinen Job ist er los. Er lebt von Hartz 4 und hat sich zu einer Alkoholent­zugstherap­ie angemeldet.

Staatsanwa­lt Peter Witzmann beantragt eine Gesamtfrei­heitsstraf­e von zwei Jahren, die auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Zu den Auflagen gehören das Durchziehe­n der Alkoholthe­rapie und 150 gemeinnütz­ige Arbeitsstu­nden. Verteidige­r Reinhard Röthig schloss sich an und auch die erste Strafkamme­r unter Vorsitz von Uwe Tonndorf folgte dem Antrag.

Das Urteil ist rechtskräf­tig.

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FOTO: TINO ZIPPEL Der Angeklagte mit Verteidige­r Reinhard Röthig.

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